- 29.06.2017, 21:35:56
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Nationalrat ebnet Weg für Beschäftigungsbonus und Investitionszuwachsprämie
Neuerungen für Wirtschaftstreuhänder und Bilanzbuchhalter passieren Plenum
Utl.: Neuerungen für Wirtschaftstreuhänder und Bilanzbuchhalter
passieren Plenum =
Der Beschäftigungsbonus und die Investitionszuwachsprämie können nun
konkret umgesetzt werden. Der Nationalrat erteilte heute mit den
Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur
Begründung jener Vorbelastungen, die durch diese Instrumente bis 2023
entstehen. In den Finanzjahren 2018 bis 2023 können demnach
Vorbelastungen bis zu einer Höhe von 2,234 Mrd. € begründet werden -
und zwar für die "Investitionszuwachsprämie Österreich für KMU" bis
zu rund 142,5 Mio. € und für die "Investitionszuwachsprämie für große
Unternehmen" bis zu rund 90,7 Mio. Für den Beschäftigungsbonus - hier
übernimmt der Staat für neu eingestellte MitarbeiterInnen drei Jahre
lang die Hälfte der Lohnnebenkosten - werden demnach zwei Mrd. € zur
Verfügung stehen. Unternehmer haben die Möglichkeit, entsprechende
Förderanträge ab 1. Juli bei der Austria Wirtschaftsservice GesmbH
(aws) einzubringen.
Beschäftigungsbonus - positive Stimulierung des Arbeitsmarkts oder
Wahlgeschenk zur falschen Zeit
Grüne, NEOS und Team Stronach zeigten sich damit nicht zufrieden. Auf
harsche Kritik stieß der Beschäftigungsbonus vor allem bei den
Grünen. Birgit Schatz sprach von einem "2-Milliarden-Wahlgeschenk",
das der Großindustrie zugutekommt. Jeder könne die Förderung
bekommen, sagte Schatz, die befürchtet, dass die Klein- und
Mittelbetriebe leer ausgehen. Außerdem kenne man die
Förderrichtlinien nicht, denn diese müsse erst der Minister in einer
eigenen Verordnung erlassen. Sie könne keinesfalls zustimmen, ohne zu
wissen, wie die Richtlinie aussieht. Den Grünen fehlt beim
Beschäftigungsbonus vor allem eine stärkere Zielorientierung, um eine
optimale Wirkung zu erzeugen. Die Mittel sollten vielmehr für andere
Bereiche eingesetzt werden, unterstrich Ruperta Lichtenecker die
Skepsis ihrer Fraktion. Die Regierung liefere Stückwerk anstelle in
einer stringenten Strategie in einem großen Wurf in Infrastruktur
sowie Forschung und Entwicklung zu investieren und den Betrieben
einen verbesserten Zugang zu Finanzierungsquellen zu ermöglichen. Die
Investitionszuwachsprämie bezeichnete sie angesichts der
angesprungenen Konjunktur und eines prognostizierten Wachstums von
2,4% als derzeit unpassend.
In einem Entschließungsantrag fassten die Grünen ihre Vorschläge zu
einem beschäftigungswirksameren Mitteleinsatz zusammen und stellten
diese dem vorliegenden Konzept des Beschäftigungsbonus gegenüber. Sie
fanden dafür aber keine ausreichende Unterstützung. So sprach sich
Birgit Schatz für eine aufkommensneutrale ökosoziale Steuerreform mit
einem Gesamtvolumen von etwa vier Mrd. € aus, die die
Arbeitseinkommen für private Haushalte und die lohnsummenbezogenen
Abgaben für Unternehmen senkt. Ferner fordert sie gezielte
Investitionen in Zukunftsbereiche durch zweckgebundene
Anschubfinanzierungen an die Länder für den Bereich Kinderbetreuung
und Pflege sowie Förderungen im Bereich Energiewirtschaft,
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung. In Bezug auf
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen treten die Grünen für eine
Arbeitszeitverkürzung ein, wollen zudem den Mitteleinsatz von
Beschäftigungseinstiegsprogrammen intensivieren und den Zugang zur
Erstausbildung und Nachqualifizierung verbessern.
Ähnlich die Argumentation von Gerald Loacker seitens der NEOS, der
den Beschäftigungsbonus als schwarzes Gegenstück zur Aktion 20.000
bezeichnete. Er berief sich bei seiner Kritik auf kritische Stimmen
von ExpertInnen und meinte, zum Zeitpunkt wieder wachsender
Wirtschaft fördere man einen Effekt, den es sowieso gibt. Besser wäre
für ihn, den Faktor Arbeit zu entlasten. Außerdem befürchtet Loacker
einen Missbrauch, da der Beschäftigungsbonus seiner Meinung nach eine
Industrieförderung darstellt und kaum in tatsächlich neue
Arbeitsplätze investiert werde. Ein wesentlicher Entlastungsfaktor
wäre Bürokratieabbau, ergänzte Leopold Steinbichler aus Sicht des
Team Stronach.
Diese Kritik konnten SPÖ und ÖVP nicht nachvollziehen. Jeder Betrieb,
der zusätzlich jemanden anstellt, bekommt eine Förderung - auch
Klein- und Mittelbetriebe, erwiderte Gabriel Obernosterer (V) den
Gegnern des Gesetzes. Sinn sei es, dass mehr Menschen Arbeit bekommen
und Betriebe motiviert werden, Menschen anzustellen. "Wir werden sehr
darauf achten, dass es keine Mitnahmeeffekte gibt", versicherte
Wolfgang Katzian (S) im Hinblick auf die von Loacker (N) geäußerten
Befürchtungen. Der Beschäftigungsbonus verbinde die Förderung mit
einer Senkung der Lohnnebenkosten, wenn zusätzliche Arbeitsplätze
geschaffen werden. Er zeigte sich überzeugt davon, dass es gut sei,
den Aufschwung zu nützen und zu unterstützen, um die Arbeitslosigkeit
rascher abzubauen. Ähnlich argumentierte Elisabeth Hakel (S), die an
das Paket für die Start-ups erinnerte, das die Lohnnebenkosten für
diese innovativen Unternehmen senken hilft. Auch Wirtschaftsminister
Harald Mahrer versicherte, dass Missbrauch ausgeschlossen sei.
Keinesfalls kämen Firmen in den Genuss der Förderungen, die
Arbeitskräfte verleihen, sagte er.
Positive Worte kamen auch von den Freiheitlichen, obwohl, wie Axel
Kassegger (F) einräumte, seine Fraktion "mit Bauchweh" zustimme. Für
Kassegger und seinen Fraktionskollegen Peter Wurm steht jedoch die
faktische Senkung der Lohnnebenkosten im Vordergrund, auch wenn sie
nur punktuell und begrenzt ist. Auch werde mit dem Gesetz erstmals so
etwas wie eine sektorale Zugangsbeschränkung eingebaut, da Firmen,
die eingewanderte ArbeitnehmerInnen einstellen, keine Förderungen
erhalten, hob er lobend hervor.
Josef Cap griff diesen Aspekt ebenfalls auf und betonte, dass man nun
mit positiven Maßnahmen den Arbeitsmarkt stimuliere und die fehlende
Balance durch die Personenfreizügigkeit innerhalb der EU etwas
ausgleiche. Er sprach sich generell dafür aus, die
Personenfreizügigkeit in der Union neu zu definieren.
Bei einem insgesamt positiven Zugang zu den Maßnahmen gab Peter Wurm
(F) in seiner Wortmeldung zu bedenken, dass in den letzten Monaten
wieder viele Maßnahmen beschlossen wurden und keiner danach frage,
wer das überhaupt bezahlt.
ÖHT-Haftungsrahmen wird auf 375 Mio. € erhöht
Mit Unterstützung aller passierte der Antrag der Regierungsparteien
das Plenum, der die Erhöhung des Haftungsrahmens der Österreichischen
Hotel und Tourismusbank (ÖHT) für Investitionen im Tourismus von
derzeit 250 Mio. € auf 375 Mio. € vorsieht. Man erwartet sich von der
Ausweitung Erleichterungen vor allem für familiär geführte
Tourismusbetriebe, die keinen ausreichenden Zugang zu
Kreditfinanzierungen haben.
Ihre Zustimmung bekundeten Gabriel Obernosterer (V), Axel Kassegger
(F), Gerald Hauser (F) und Leopold Steinbichler (T). Die
Freiheitlichen wiesen in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass
gerade die Tourismusbranche von der Regierung schwer belastet worden
sei. Deshalb sei auch diese Haftungsausweitung notwendig gewesen.
Leopold Steinbichler verlieh einmal mehr seiner Forderung Nachdruck,
diese aus seiner Sicht sinnvolle Aktion mit der Auflage zu verbinden,
heimische Produkte zu verarbeiten. Damit könnte man sich als
Qualitätstourismusland präsentieren, was auch positive Auswirkungen
auf die Region hätte.
Neues für Bilanzbuchhalter und Wirtschaftstreuhandberufe
Neuerungen gibt es auch für Wirtschaftstreuhänder und
Bilanzbuchhalter. Sowohl die Änderungen zum Bilanzbuchhaltungsgesetz
als auch zum Wirtschaftstreuhandberufsgesetz wurden jeweils unter
Berücksichtigung von Abänderungsanträgen - eingebracht von SPÖ, ÖVP
und FPÖ - mehrheitlich mit der notwendigen Zweidrittel-Mehrheit
beschlossen.
Durch Änderungen im Bilanzbuchhaltungsgesetz werden bereits
bestehende Bestimmungen betreffend die Umsetzung von Maßnahmen zur
Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche
und der Terrorismusfinanzierung an die Erfordernisse der EU-
Richtlinie angepasst. Darüber hinaus werden auch noch ausstehende
Regelungen der Berufsqualifikationsanerkennungs-Richtlinie
aufgenommen. Die im Plenum angenommenen Abänderungen betreffen
Präzisierungen zur Umsetzung der vierten Geldwäscherichtlinie,
insbesondere wird definiert, was unter Geldwäsche im Sinne dieses
Gesetzes verstanden wird, wie Hubert Fuchs (F) ausführte.
Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 sieht neben der Umsetzung
der Geldwäsche-Richtlinie auch eine Neugestaltung des
Prüfungsverfahrens vor. So tritt nunmehr an die bisher getrennten
Prüfungsverfahren ein einheitliches, modulartig aufgebautes
Verfahren. Der Eintritt in das Prüfungsverfahren soll bereits nach
eineinhalb Jahren als Berufsanwärter möglich sein. Unverändert bleibt
das Erfordernis einer zumindest dreijährigen Praxiszeit - davon zwei
berufsspezifische Jahre - für die Bestellung. Auch hier dient die
angenommene Abänderung der Umsetzung der Geldwäscherichtlinie.
Außerdem erhält die Kammer der Wirtschaftstreuhänder die Möglichkeit,
sich neben ihrer weiterhin bestehenden gesetzlichen Bezeichnung als
"Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer" zu bezeichnen.
Damit die Standards auch für Revisionsverbände gelten, kommt es auch
zu einer entsprechenden Änderung im Genossenschaftsrevisionsgesetz,
die des Plenum einstimmig passierte.
Kritik an den Neuerungen kam vor allem von den Grünen, die Bedenken
dagegen äußerten, dass Wirtschaftstreuhänder erweiterte Befugnisse
haben, was laut Ruperta Lichtenecker (G) negative Auswirkungen auf
die Mandanten haben könnte. Lichtenecker plädierte vielmehr dafür,
die Prüfdauer auf sechs Jahre zu reduzieren und den Haftungsrahmen zu
erhöhen. Auch sollte den Betrieben der Wirtschaftsprüfer zugewiesen
werden, meinte sie.
Im Gegensatz dazu meinte Peter Haubner von der ÖVP, man habe in
diesem sensiblen Umfeld eine solide Lösung mit klaren Regeln
geschaffen. Oberstes Ziel sei die Interessensabwägung gewesen, viele
Dienst- und Beratungsleistungen würden nun aus einer Hand möglich
sein. Christoph Matznetter (S) schloss sich der positiven Beurteilung
an, verhehlte aber nicht, dass er am Anfang Bedenken hatte. Leopold
Steinbichler (T) brach auch in diesem Zusammenhang einmal mehr eine
Lanze dafür, dass Österreich eine Vorreiterrolle bei
Qualitätsprodukten einnehmen sollte. (Fortsetzung Nationalrat) jan
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