- 28.06.2017, 20:57:57
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- OTS0301
Nationalrat verabschiedet Strafgesetznovelle 2017
Beschluss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Team Stronach, Bedenken von FPÖ, Grünen und NEOS gegen "Staatsfeinde-Paragraph"
Utl.: Beschluss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Team Stronach,
Bedenken von FPÖ, Grünen und NEOS gegen
"Staatsfeinde-Paragraph" =
Wien (PK) - Der "Staatsfeinde-Paragraph", neue Tatbestände zum Schutz
von Öffi-Bediensteten vor tätlichen Angriffen sowie zur Ahndung
sexueller Belästigung in einer Gruppe, aber auch die Ausweitung des
Katalogs der notwehrfähigen Güter auf die sexuelle Integrität sind
die wesentlichen Punkte der Strafgesetznovelle 2017, die heute vom
Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Team Stronach
beschlossen wurde. Neu im Sexualstrafrecht ist damit auch der
Tatbestand der sexuellen Belästigung in einer Gruppe, mit dem die
Novelle dem in den Medien als "Antanzen" bezeichneten Phänomen der
verabredeten sexuellen Übergriffe gegen Frauen bei
Massenveranstaltungen entgegenwirken will.
Während die Regierungsparteien und das Team Stronach die neuen
Bestimmungen als Reaktion auf aktuelle kriminelle Entwicklungen
begrüßten, kritisierten FPÖ, Grüne und NEOS vor allem den Tatbestand
betreffend staatsfeindliche Bewegungen als überschießend und warnten
vor Gesinnungsstrafrecht. Die Freiheitlichen forderten überdies auch
Strafverschärfungen für kriminelle AsylwerberInnen, eine separate
Unterbringung von radikalisierten Häftlingen, die Angleichung der
Strafen für junge Erwachsene an jene von Erwachsenen sowie eine
statistische Erfassung der Kinderehen, konnten sich mit
entsprechenden Anträgen allerdings nicht durchsetzen.
Neue Tatbestände reagieren auf jüngste kriminelle Phänomene
Die Novelle will, wie seitens der Regierungsparteien betont wurde,
mit ihren neuen Tatbeständen und Verschärfungen im Sexualstrafrecht
vor allem auf jüngste Entwicklungen im Bereich der Kriminalität
reagieren. Im Mittelpunkt steht dabei etwa der auch der so genannte
"Staatsfeinde-Paragraph", der die Gründung von staatsfeindlichen
Bewegungen bzw. die führende Beteiligung daran sowie die Ausführung
von staatsfeindlichen Handlungen unter Strafe stellt.
Strafrechtlicher Schutz vor Gewaltakten soll darüber hinaus in
Zukunft den MitarbeiterInnen öffentlicher Verkehrsmittel in Ausübung
ihrer Tätigkeit zukommen. Verschärft wird das Strafausmaß wiederum
beim Delikt des tätlichen Angriffs auf Beamte. Neu im
Sexualstrafrecht schließlich ist der Tatbestand der sexuellen
Belästigung in einer Gruppe - Stichwort "Antanzen". Eine wesentliche
Änderung bringt das Gesetz auch bei den Rechtfertigungsgründen, zumal
nunmehr die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung als
notwehrfähiges Rechtsgut anerkannt wird. Notwehr ist somit auch zur
Abwehr sexueller Gewalt zulässig.
Regierungsparteien und Team Stronach sehen viele Verbesserungen
ÖVP-Mandatarin Beatrix Karl qualifizierte die Novelle als maßvolle
Reaktion auf unerwünschte Entwicklungen im Bereich der Kriminalität
und verteidigte vor allem den "Staatsfeinde-Paragraphen". Ziel der
Bestimmung sei es, einer weiteren Ausbreitung von Bewegungen, die den
Staat und seine Strukturen ablehnen und behindern, entgegenzuwirken.
Gewaltfreier Protest, friedliche Demonstrationen sowie eine kritische
Auseinandersetzung mit der Politik fallen aber ausdrücklich nicht
unter den Tatbestand, stellte sie klar. Ihr Fraktionskollege Nikolaus
Berlakovich begrüßte ebenso wie SPÖ-Abgeordneter Klaus Uwe
Feichtinger die Ausweitung der Notwehr auf den Fall der Verteidigung
der sexuellen Integrität sowie die Verschärfung des Sexualstrafrechts
bei sexueller Belästigung in einer Gruppe.
SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim zeigte sich ebenfalls überzeugt,
dass mit den gegen Gruppen wie "Reichsbürger" und "Freemen" eine
substanzielle Verbesserung getroffen wurde, hätte sich aber eine
breitere Zustimmung dazu gewünscht. Harald Troch (S) betonte dazu,
ein demokratischer Rechtsstaat dürfe sich sehr wohl gegen Menschen
wehren, die staatliche Institutionen ablehnen und deren
Funktionsweise behindern. Mit Nachdruck unterstützte er auch jene
Tatbestände, die BeamtInnen und Bedienstete von öffentlichen
Verkehrsmitteln gegen tätliche Angriffe schützen sollen.
Zustimmung kam auch von Christoph Hagen (T), der in der Novelle eine
Reihe von Verbesserungen erkennt und dabei beispielsweise den neuen
Paragraph des "Antanzens" hervorhob. Den Gerichten warf er allerdings
vor, bei Attacken von Ausländern gegen Beamte oft mit allzu großer
Nachricht zu urteilen.
Schwere Bedenken von FPÖ, Grünen und NEOS gegen "Staatsfeinde-
Paragraphen"
FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan begrüßte zwar die Ausweitung des
Kreises der notwehrfähigen Rechtsgüter auf die sexuelle Integrität
sowie die Strafverschärfungen bei sexueller Belästigung in einer
Gruppe sowie bei Körperverletzung gegen Öffi-Bedienstete und
BeamtInnen, meldete jedoch schwere Bedenken gegen den "Staatsfeinde-
Paragraphen" an. Der entsprechende Tatbestand sei äußerst unklar
formuliert, überhaupt könne man mit den bestehenden Strafbestimmungen
das Auslangen finden, ohne ins Gesinnungsstrafrecht zu gehen,
argumentierte er.
Seitens der Grünen unterstützte auch Albert Steinhauser die
Bestimmungen im Sexualstrafrecht sowie die Ausweitung der
Notwehrgründe, lehnte aber den "Staatsfeinde-Paragraph" vehement ab.
Man brauche kein auf einzelne Gruppen zugeschnitztes Strafrecht,
zumal es schon jetzt eine Vielzahl von Tatbeständen gebe, die gegen
Reichsbürger und ähnliche Staatsfeinde angewendet werden können. Der
Justizsprecher der Grünen warnte mit Nachdruck vor einem
Gesinnungsstrafrecht und gab zu bedenken, beim vorliegenden
Paragraphen würde schon allein die Einstellung zu Strafbarkeit
führen. Ähnlich sah dies auch Nikolaus Scherak (N), der den
"Staatsfeinde-Paragraphen" als hochgefährlich bezeichnete und
ebenfalls in die Nähe des Gesinnungsstrafrechts rückte.
Brandstetter: "Staatsfeinde-Paragraph" kein Gesinnungsstrafrecht
Wir haben es uns beim "Staatsfeinde-Paragraphen nicht leicht
gemacht", unterstrich Justizminister Wolfgang Brandstetter. Wenn eine
größere Gruppe von Personen den Staat in jeder Form ablehnt und die
Durchsetzung der Gesetze verhindert, dann bestehe aber dringender
Handlungsbedarf. Für den Ressortchef handelt es sich bei dem
Tatbestand jedenfalls um mehr als Gesinnungsstrafrecht, zumal, wie er
erklärte, der Paragraph auf aktive Handlungen abstellt, durch die
sich die Ablehnung und Behinderung des Staates manifestiert.
Kriminelle AsylwerberInnen, radikalisierte Häftlinge, Strafen für
junge Erwachsene, Kinderehen: Keine Mehrheit für FPÖ-Anliegen
Kein Gehör fand die FPÖ mit einer Reihe von Anträgen, die u.a. auch
Probleme im Zusammenhang mit dem Thema Migration aufgriffen. So
forderte Walter Rosenkranz in einer Initiative schärfere Strafen für
kriminelle AsylwerberInnen. Seiner Meinung nach sollte der Missbrauch
des Gastrechts als besonderer Erschwerungsgrund gesehen werden.
Christian Lausch (F) wiederum plädierte für eine separate
Unterbringung radikalisierter Häftlinge in den Strafanstalten, um
einer "Ansteckung" vorzubeugen. Gerade angesichts des Umstands, dass
rund 250 Inhaftierte als Gefährder einzustufen sind, seien derartige
Maßnahmen dringlich, gab er zu bedenken. Justizminister Wolfgang
Brandstetter versicherte, das Problem werde - auch durch Beiziehung
externer ExpertInnen - sehr ernst genommen, sein Ressort unternehme
alles, um gegen Radikalisierung vorzugehen.
Die Angleichung der Strafobergrenzen für junge Erwachsene zwischen 18
und 21 an jene von Erwachsenen ist Anliegen von Harald Stefan (F).
Angesichts zahlreicher brutaler Verbrechen, die gerade in den letzten
Monaten von jungen Männern begangen worden waren, seien geringere
Strafdrohungen, wie sie seit 2016 für diese Altersgruppe gelten,
nicht nachvollziehbar, argumentierte der Justizsprecher der FPÖ.
Philipp Schrangl (F) wiederum wies auf das im Zuge der
Migrationsbewegung verstärkt auftretende Problem der Kinderehen in
Österreich hin und verlangte in einem Entschließungsantrag, der bei
der Abstimmung aber in der Minderheit blieb, eine statistische
Erfassung jener Ehen, bei denen zumindest ein Ehegatte minderjährig
ist. (Fortsetzung Nationalrat) hof
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