- 28.06.2017, 18:11:28
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Karlheinz Töchterle: Harmonisiertes Studienrecht bringt mehr Klarheit und Rechtssicherheit
ÖVP-Wissenschaftssprecher zum heutigen Beschluss im Nationalrat
Utl.: ÖVP-Wissenschaftssprecher zum heutigen Beschluss im
Nationalrat =
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Das heute beschlossene gemeinsame Studienrecht an
den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen ist ein weiterer
Schritt für die gelingende Umsetzung der neuen Lehrerbildung. „Die
Harmonisierung bringt mehr Klarheit und Rechtssicherheit“, so
ÖVP-Wissenschafts- und Forschungssprecher Dr. Karlheinz Töchterle,
der allen, die in diesen intensiven und umfangreichen Prozess
eingebunden waren, seinen Dank ausspricht. Die Ausbildung der
Pädagoginnen und Pädagogen wurde bekanntlich 2013 nach einem sehr
intensiven Prozess mit sämtlichen Beteiligten einer grundlegenden
Reform unterzogen. „Dieses wegweisende Gesetz entfaltet nun seine
Wirkung“, betonte Töchterle. Da und dort sei es aber sinnvoll,
Adaptierungen vorzunehmen, dies geschieht mit dem heutigen Beschluss.
Die Fülle an Novellierungen nahm Töchterle aber auch zum Anlass für
Überlegungen, ob die extreme Regelungsdichte nicht grundsätzlich
hinterfragt werden sollte.
Aufgrund der Harmonisierung wurden für den Zugang Eignungs- und
Motivationsfeststellungen sowie Kapazitätsorientierungen eingebaut –
was für die Pädagogischen Hochschulen selbstverständlich ist, führt
an den Universitäten nach wie vor zu Kämpfen. Es werde der „freie
Hochschulzugang“ hochgehalten, obwohl bereits fast 40 Prozent der
Studierenden ein Auswahlverfahren durchlaufen. „Warum sollten
Studierende an Pädagogischen Hochschulen bessere Rahmenbedingungen
vorfinden als jene an den Universitäten? Das ist nicht verständlich!“
Umfasst von der Harmonisierung des Studienrechts sind beispielsweise
die Vereinheitlichung betreffend Prüfungswiederholungen, die
Studienzulassung in der Nachfrist, Beginn und Ende des Studienjahres,
Erweiterungsstudien und die gleichberechtigte Teilnahme von
Fachhochschulen und Privatuniversitäten an gemeinsam eingerichteten
Studien. Sehr positiv wird das neue Studienrecht auch vom
Qualitätssicherungsrat für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung
gesehen. Er begleitet die Umsetzung der neuen Lehrerbildung und
bezeichnet in seinem jüngst vorgelegten und im Unterrichtsausschuss
intensiv debattierten Bericht das neue Studienrecht als
„Meilenstein“.
(Schluss)
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