• 28.06.2017, 18:06:10
  • /
  • OTS0276

Hammerschmid: Wichtige Maßnahmen im Bildungsbereich heute im Nationalrat beschlossen

Bildungsreform | gemeinsames Studienrecht | Erwachsenenbildung | Studienplatzfinanzierung

Utl.: Bildungsreform | gemeinsames Studienrecht | Erwachsenenbildung
| Studienplatzfinanzierung =

Wien (OTS) - „Mit dem heutigen Plenartag konnten wir eine Reihe
wichtiger und weitreichender Maßnahmen im Bildungsbereich
beschließen. Es freut mich sehr, dass wir diese relevanten
Gesetzesänderungen auf Schiene gebracht und für die Zukunft unserer
Kinder Verantwortung übernommen haben“, zeigt sich Bildungsministerin
Hammerschmid über die heutigen Beschlüsse im Nationalrat erfreut.

Alle heutigen Beschlüsse im Detail:

- Schulautonomie, Bildungsdirektion und Modellregionen

Die lang und letztendlich erfolgreich verhandelte Bildungsreform
bringt pädagogische Freiheit, Verwaltungstransparenz sowie
Modellregionen der gemeinsamen Schule der 10- bis 14-Jährigen. Das
Paket ist eine ‚Ermöglichungsreform‘, die den Schulen die Autonomie
gibt, die sie für moderne und innovative Pädagogik benötigen.
Gruppenbildung und Unterrichtsformen können flexibel gestaltet
werden, wobei der Klassenverbund als zentrales Kernelement erhalten
bleibt. Die Klassenschülerhöchstzahl wird verfassungsrechtlich
verankert.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Bildungsreform ist die
Entpolitisierung der Schulverwaltung. SchulleiterInnen werden künftig
nach österreichweit standardisierten Verfahren ausgewählt, bei denen
externe ExpertInnen die Begutachtung durchführen werden. LehrerInnen
werden in Zukunft direkt von den Schulen ausgewählt, was bestmögliche
Teamgestaltung und stärkenorientierter Einsatz der PädagogInnen
erlaubt. Durch die erstmalige Einführung eines Bildungscontrollings
in den Bundesländern, in das der Bund Einsicht nehmen kann, sowie die
einheitliche Verrechnung des Lehrpersonals über das
Bundesrechenzentrum wird ein besseres Ressourcenmanagement erreicht.

Die Reform ermöglicht in Zukunft, dass sich zwei bis maximal acht
Schulen zu einem Schulcluster zusammenschließen können, wobei an
jedem Standort eine Ansprechperson erhalten bleibt. Durch die
Zusammenschlüsse wird ein besseres Bildungsangebot durch stärkere
regionale Zusammenarbeit und ein Ende des fachfremden Unterrichts
erreicht, weil PädagogInnen gezielt im Cluster eingesetzt werden, um
ihre Fächer zu unterrichten.

Auch die Modellregionen für die gemeinsame Schule ist Teil der
beschlossenen Bildungsreform. Die technischen Details zur Erprobung
der gemeinsamen Schule der 10- bis 14-Jährigen sind wie folgt
vereinbart worden: Grundsätzlich kann eine Schule mittels einfacher
Mehrheit der Erziehungsberechtigten und der LehrerInnen eine
gemeinsame Schule werden – aber nur unter bestimmten Bedingungen
(Zwei Drittel aller LehrerInnen müssen bei der Beschlussfassung
anwesend sein, bei einer weiteren Abstimmung muss ein Drittel aller
Eltern zustimmen. Nicht mehr als 15 % aller SchülerInnen der 5. bis
8. Schulstufe und höchstens 15% aller Schulen können zur gemeinsamen
Schule werden. Pro Bundesland dürfen nicht mehr als 5.000
SchülerInnen von als Gymnasien geführten Unterstufen einbezogen
werden).

- Gemeinsames Studienrecht

Durch den heutigen Beschluss zur Harmonisierung des Studienrechts
wird deutlich mehr Klarheit und Rechtssicherheit für angehende
PädagogInnen geschaffen. Nach der Implementierung der 2013
beschlossenen PädagogInnenbildung NEU (Gemeinsame Ausbildung der
Lehrerinnen und Lehrer) wird nun in einem weiteren Schritt das
Studienrecht an den jeweiligen Pädagogischen Hochschulen (PH) und den
Universitäten angeglichen. Konkret bedeutet das einheitliche
Studienrecht unter anderem eine Angleichung der Regelungen
hinsichtlich der Zulassung zum Studium in der Nachfrist, die
Vereinheitlichung der Möglichkeit, Prüfungen grundsätzlich dreimal zu
wiederholen, sowie die Harmonisierung der akademischen Grade. Im
Universitätsgesetz ist nun geregelt, dass allen Lehramtsstudierenden
einheitlich der Grad Bachelor of Education (BEd) bzw. Master of
Education (MEd) zu verleihen ist.

Auch das Studienjahr wurde vereinheitlicht, sodass sowohl an PHs als
auch an den Universitäten das Studienjahr am 1. Oktober beginnt und
jeweils am 30. September endet. (Die lehrveranstaltungsfreien Zeiten
– das ist neu – sind dabei kein eigenständiger Bestandteil des
Studienjahres, sondern werden dem Wintersemester und dem
Sommersemester zugerechnet.) Eine weitere Neuerung ist die
Möglichkeit, an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
Erweiterungsstudien zu absolvieren, mit denen ein bereits
absolviertes Studium um zusätzliche Kompetenzen erweitert werden
kann.

Das heute beschlossene gemeinsame Studienrecht wurde gemeinsam von
Bildungs- und Wissenschaftsministerium und unter breiter Einbindung
der betroffenen Stakeholder über fast zwei Jahre hinweg erarbeitet.

- Kostenlose Basisbildung für Erwachsene

Ebenfalls im Parlament beschlossen wurde heute die
Bund-Länder-Vereinbarung zur kostenlosen Basisbildung. Tausende
Erwachsene werden von 2018 bis 2021 hiervon profitieren und einen
Pflichtschulabschluss nachholen können. Mehr als 111,5 Millionen Euro
werden von Bund, Ländern, und Europäischer Sozialfonds gemeinsam in
den Jahren 2018 bis 2021 bereitgestellt. Damit geht das
Förderprogramm, das besser als „Initiative Erwachsenenbildung“
bekannt ist, in die dritte Programmperiode. Die „Initiative
Erwachsenenbildung“ wurde im Jahr 2012 ins Leben gerufen, um in
Österreich lebenden Jugendlichen und Erwachsenen unentgeltlich
grundlegende Kompetenzen und Bildungsabschlüsse auch nach Beendigung
der schulischen Ausbildungsphase erwerben können. Erreicht werden mit
der beschlossenen Bund-Länder-Vereinbarung bezüglich
Erwachsenenbildung zwischen 2018 und 2021 rund 27.000 Personen,
18.000 im Bereich der Basisbildung und 9.000 im Programmbereich des
Nachholens des Pflichtschulabschlusses.

- Studienplatzfinanzierung

Beschlossen wurde auch die Finanzierungabsicherung für die
Universitäten. Das Budget für die Universitäten erfährt dadurch einen
Zuwachs von 1,35 Milliarden Euro, womit die Planung für die nächste
Leistungsvereinbarungsperiode (2019 – 2021) sichergestellt wird.

- „Ein wichtiger Tag für die Bildung“

Weiters wurde heute im Nationalrat beschlossen, die Qualität in der
Ausbildung von Lehrkräften in der Österreichischen Gebärdensprache zu
erhöhen und außerdem Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Erhöhung
des Anteils von Männern in pädagogischen Berufen führen.

„Mit dem heutigen Plenartag haben wir eine ganze Reihe an
zukunftweisenden Gesetzen und Maßnahmen im Bildungsbereich
beschlossen. Ich bin sehr zufrieden und bin mir sicher, dass alle
gesetzlichen Neuerungen für nachhaltige Verbesserungen in der Bildung
– von der Volksschule bis zur Universität – sorgen wird“, so
Hammerschmid abschließend.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MUK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel