• 28.06.2017, 15:42:48
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  • OTS0227

Nationalrat beschließt mehrheitlich neues Primärversorgungsgesetz

Kritikpunkte: Von fehlender Ärzteanstellung bis mangelnder Einbindung der Gesundheitsberufe

Utl.: Kritikpunkte: Von fehlender Ärzteanstellung bis mangelnder
Einbindung der Gesundheitsberufe =

Wien (PK) - Der Nationalrat gab heute mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP
den Startschuss für die Neugestaltung der medizinischen
Grundversorgung in Österreich. Nach langjährigen und intensiven
Verhandlungen - einen ersten konkreten Plan hatte die frühere
Ministerin Sabine Oberhauser schon im Jahr 2015 vorgelegt - konnten
die Regierungsparteien nun auch dieses wichtige Vorhaben noch vor den
Wahlen finalisieren. Das Gesundheitsreformumsetzungsgesetz (GRUG
2017) schafft die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zur
Errichtung von insgesamt 75 Primärversorgungseinheiten bis 2021.
Diese zeichnen sich durch gute Erreichbarkeit, längere Öffnungszeiten
und ein umfassendes Leistungsangebot aus (2255/A).

Solche Zentren sollen zumindest aus einem Kernteam aus
AllgemeinmedizinerInnen und Angehörigen der Gesundheits- und
Krankenpflegeberufe bestehen und können in Form einer Gruppenpraxis,
eines selbständigen Ambulatoriums oder - bei mehreren Standorten -
eines Netzwerks betrieben werden. Je nach Bedarf sollen auch
KinderärztInnen sowie weitere Angehörige von Gesundheits- und
Sozialberufen (z.B. Hebammen, PsychologInnen etc.) strukturiert
eingebunden werden. Die Regierung erwartet sich dadurch Vorteile für
die PatientInnen im Sinne einer ganzheitlichen und kontinuierlichen
Betreuung, eine Entlastung der Spitalsambulanzen sowie eine
Aufwertung des Berufsbildes Allgemeinmediziner. Bereits im Rahmen der
letzten Finanzausgleichsverhandlungen wurde durch eine Zweckwidmung
von 200 Mio. € von Seiten der Länder und der Sozialversicherung die
Anschubfinanzierung sichergestellt. Nun gehe es darum, rasch in die
Umsetzungsphase zu treten, meinte Bundesministerin Pamela Rendi-
Wagner, damit die neuen attraktiveren Angebote bundesweit bald allen
ÖsterreicherInnen zur Verfügung stehen.

Opposition beklagt mangelnde Anstellungsmöglichkeit von ÄrztInnen

Von Seiten der Opposition kam teils massive Kritik, die sich vor
allem an der fehlenden Anstellungsmöglichkeit von ÄrtzInnen durch
ÄrztInnen entzündete. Die Grünen, die grundsätzlich für den Ausbau
der Primärversorgung eintreten, bedauerten zudem ausdrücklich, dass
die Interessen der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe nicht
berücksichtigt werden. Die Freiheitlichen befürchteten ein Ende des
Hausarztes, der durch anonyme, staatliche Gesundheitszentren ersetzt
werden soll. Das Gesetz bringt uns keinen Schritt weiter,
konstatierte NEOS-Mandatar Gerald Loacker; auch für Ulrike
Weigerstorfer (T) ist die Vorlage viel zu wenig ausgereift. Nach
Auffassung von Marcus Franz (o.F.) enthält der Antrag überhaupt
nichts Konkretes. Er stellte einen Rückverweisungsantrag an den
Gesundheitsausschuss, der aber keine Mehrheit fand.

Keine Zustimmung fand ein Antrag der FPÖ, in dem ein
Maßnahmenprogramm zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen
und flächendeckenden medizinischen Versorgung der österreichischen
Bevölkerung im ländlichen Bereich gefordert wird (414/A(E)).
Ebenfalls keine Mehrheit fanden die im Zuge der Debatte von der FPÖ
eingebrachten Entschließungsanträge betreffend Umstellung der E-Cards
auf ein System mit Foto, betreffend dauerhafte Abschaffung des
Pflegeregresses sowie betreffend Teilnahme der Freiwilligen
Feuerwehren am kostenlosen Hepatitis-Impfprogramm. Auch der G-
Abänderungsantrag zum GRUG, der G-Entschließungsantrag betreffend
Primärversorgungsrahmenvertrag für nicht-ärztliche Gesundheitsberufe
sowie der Entschließungsantrag des Team Stronach betreffend Fotos für
E-Cards erhielten nicht das notwendige Quorum.

Einheitlicher Auftritt nach außen - verschiedene Organisationsformen
möglich

Eine Primärversorgungseinheit muss laut S-V-Antrag eine eigene
Rechtspersönlichkeit haben und im jeweiligen Regionalen Strukturplan
Gesundheit (RSG) abgebildet sein. Grundlage für die Zusammenarbeit
mit den Krankenversicherungsträgern ist ein Primärversorgungsvertrag,
wobei jedenfalls die örtlich zuständige Gebietskrankenkasse
Vertragspartner sein muss. Eine an einem Standort eingerichtete PVE
kann nur in der Organisationsform einer Gruppenpraxis (laut
Ärztegesetz) oder als selbständiges Ambulatorium (laut Bundesgesetzes
über Krankenanstalten- und Kuranstalten) geführt werden. Wird ein
Netzwerk gebildet, z.B. in Form eines Vereins, so kann diese nur aus
freiberuflich tätigen ÄrztInnen, Gruppenpraxen sowie anderen
Angehörigen von Gesundheits- und Sozialberufen oder deren
Trägerorganisationen gebildet werden.

Die rechtliche Grundlage bildet ein neuer, bundesweit einheitlicher
und eigenständiger Primärversorgungs-Gesamtvertrag, der zwischen dem
Hauptverband und der Österreichischen Ärztekammer abzuschließen ist.
Darin enthalten sein muss u.a. das Mindestleistungsspektrum,
Regelungen über die Grundsätze der Vergütung und die Ausgestaltung
der Honorarvereinbarungen. Dieser Vertrag gilt allerdings nicht für
jene Primärversorgungseinheiten, die als selbständige Ambulatorien
tätig sind, da diese der Wirtschaftskammer angehören.
Bundesländerweise gliedert sich der geplante Zielwert von 75
Primärversorgungseinheiten wie folgt: Burgenland 3, Kärnten 5,
Niederösterreich 14, Oberösterreich 13, Salzburg 5, Steiermark 11,
Tirol 6, Vorarlberg 3, Wien 16. Die Möglichkeit, sich als
Gesellschafter an einer Primärversorgungseinheit in Form eines
selbständigen Ambulatoriums zu beteiligen, wird auf gemeinnützige
Anbieter gesundheitlicher oder sozialer Dienste, gesetzliche
Krankenversicherungsträger und Gebietskörperschaften (Gemeinden,
Gemeindeverbände) eingeschränkt.

SPÖ: Sinnvolles und ausgewogenes Nebeneinander von HausärztInnen,
Gesundheitszentren und Netzwerken

Das Gesundheitsreformumsetzungsgesetz ist die richtige Antwort auf
die Herausforderungen der Zukunft, urteilten die Abgeordneten Erwin
Spindelberger und Johann Hechtl (beide S). Die Politik müsse ihre
Verantwortung wahrnehmen und rechtzeitig darauf reagieren, dass in
den nächsten sieben bis acht Jahren etwa 60% der HausärztInnen in
Pension gehen werden. Außerdem wies Spindelberger darauf hin, dass
sich viele junge MedizinerInnen gar nicht mehr um Planstellen mit
Kassenverträgen bewerben, was schon jetzt zu Versorgungsengpässen vor
allem in den ländlichen Regionen führt. Durch die neuen
Primärversorgungseinheiten ist nicht nur eine umfassende Betreuung
der PatientInnen und ein größeres Leistungsspektrum gewährleistet,
betonte Spindelberger, sondern es werden auch attraktivere
Rahmenbedingungen für die ÄrztInnen geschaffen. Es gebe nämlich
vermehrt den Wunsch nach Teamarbeit und Kooperation mit anderen
Gesundheitsberufen. Der einzige Wermutstropfen sei, dass es noch
nicht gelungen ist, die Anstellung von ÄrztInnen durch ÄrztInnen zu
ermöglichen. Seine Fraktionskollegin Ulrike Königsberger-Ludwig lobte
das neue Primärversorgungskonzept, weil es die Interessen der
PatientInnen in den Mittelpunkt stellt, das Arbeiten in
multiprofessionellen Teams fördert, neue Arbeitszeitmodelle
ermöglicht und die Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen
unterstützt. Auch das Prinzip der freien Arztwahl bleibe in der
gegebenen Form bestehen. Dietmar Keck (S) hob die zahlreiche Vorteile
für die PatientInnen hervor, die in Hinkunft ein umfassendes Angebot
an einem Standort vorfinden werden.

ÖVP: Kein Systemwechsel, sondern ein neues Zusatzangebot

Es handle sich auf keinen Fall um einen Systemwechsel, stellte
Abgeordneter Erwin Rasinger (V) mit Nachdruck fest, sondern um ein
neues Zusatzangebot. 94% der ÖsterreicherInnen schätzen ihren
Hausarzt, dieser bleibt als wichtiger Partner auch bestehen. Für ihn
stehe jedenfalls im Mittelpunkt, dass wirklich jeder Österreicher und
jede Österreicherin einen Zugang zu einer guten medizinischen
Grundversorgung haben muss. Dennoch müssen die Rahmenbedingungen
attraktiver gestaltet werden, da die Kassenordinationen ständig
zurückgehen und immer weniger junge MedizinerInnen diesen Beruf
ergreifen wollen. Ein großes Problem sei etwa, dass HausärztInnen im
Schnitt um 40% weniger verdienen als FachärztInnen. Claudia
Durchschlag (V) sah ein großes Potential in den
Primärversorgungszentren, da sie ein großes Leistungsspektrum
anbieten und den PatientInnen viele unnötige Wege ersparen können.
Das Gesetz sei ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, aber
es bleibe noch einiges zu tun. Für Martina Diesner-Wais (V) war es
ein großes Anliegen, dass gerade im ländlichen Raum eine gute
Gesundheitsversorgung sichergestellt wird. Da die Medizin immer
weiblicher wird, sei es notwendig, attraktive Arbeitsbedingungen zu
schaffen. Angela Fichtinger (V) sah im Primärversorgungsgesetz einen
zusätzlichen Baustein zur Stärkung der HausärztInnen.

FPÖ: "Es wird den Hausarzt in Kürze nicht mehr geben"

Mit dem heutigen Beschluss werde das Ende des Hausarztes eingeläutet,
ist Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) überzeugt. Beweis dafür sei
u.a., dass es laut Gesetz in Hinkunft keine Parallelstrukturen geben
wird. Dort stehe nämlich klipp und klar, dass frei gewordene
Planstellen nicht nachbesetzt werden. Es sei denn, das
Leistungsvolumen wird durch eine Primärversorgungseinheit (PVE)
abgedeckt, zitierte die freiheitliche Mandatarin. Auch das
Ausscheiden aus solch einem Zentrum sei nicht so leicht möglich.
Massive Kritik am Gesetz übte auch Andreas Karlsböck (F), weil die
freie Arztwahl nicht mehr gegeben ist. Außerdem seien die
Rahmenbedingungen viel zu unsicher und zu bürokratisch, das Angebot
werde von den ÄrztInnen daher sicherlich nicht angenommen. Da die PVE
auch dazu führen werden, dass die ÄrztInnen ihre PatientInnen nicht
mehr kennen, sei es erfreulich, dass ÖVP-Chef Kurz nun zumindest die
langjährige Forderung der FPÖ nach Ausstattung der E-Cards mit Fotos
umsetzen will. Walter Rosenkranz (F) wiederum setzte sich dafür ein,
dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren kostenlos am Hepatitis-
Impfprogramm teilnehmen können.

NEOS treten für einen Facharzt für Allgemeinmedizin ein

Das Gesetz, das eigentlich die Nahversorgung für die BürgerInnen
verbessern soll, bringt uns keinen Schritt weiter, erklärte NEOS-
Mandatar Gerald Loacker. Auch komme es zu keiner Attraktivierung des
Beruf Allgemeinmediziner, weil es nach wie vor keine
Facharztausbildung in diesem Bereich gibt. Ein großes Problem stelle
zudem die schlechte Honorierung dar. Was die Frage der Anstellung von
ÄrztInnen und ÄrztInnen angeht, so sei es völlig unverständlich,
warum es wieder zu keiner Einigung gekommen ist, zumal die SPÖ nun
endlich ihre Position geändert hat. Dem Entschließungsantrag der FPÖ
zum Thema Pflegeregress werde seine Fraktion nicht zustimmen, da
dieses Thema zu heikel sei, um Wahlkampf populistisch verheizt zu
werden. Statt einem Schnellschuss wünschte er sich eine akkordierte
und durchdachte Vorgangsweise in dieser Frage.

Grüne: Klientelpolitik habe sich durchgesetzt

Dieses Gesetz sollte eigentlich der Meilenstein der österreichischen
Gesundheitsreform sein, daraus wurde aber leider nichts, konstatierte
Eva Mückstein (G). Stattdessen haben man ein bruchstückhaftes
Regelwerk vorgelegt, bei dem sich vor allem die "Bewahrer in der
Ärztekammer" durchgesetzt haben. Die Grünen befürworten grundsätzlich
das Konzept der Primärversorgung, weil es u.a. für eine umfassende
und ganzheitliche Versorgung, Multidisziplinarität, attraktivere
Öffnungszeiten und eine Entlastung der Spitäler steht. Als einen
Erfolg, für den auch ihre Partei verantwortlich zeichne, wertete sie,
dass nun Kapitalgesellschaften keine Ambulatorien betreiben dürfen.
Sehr enttäuscht zeigte sie sich vor allem darüber, dass die nicht-
ärztlichen Gesundheitsberufe, die ein zentrales Element der
Primärversorgung sein sollten, im Gesetz in keiner Weise angemessen
abgebildet werden. Von einer Gleichstellung und einer Kooperation auf
Augenhöhe sei man daher meilenweit entfernt. Außerdem sei die
notwendige Anstellungsmöglichkeit von ÄrztInnen durch ÄrztInnen
verhindert worden. Mückstein hätte sich zudem noch eigene
Primärversorgungseinheiten für Kinder und Jugendliche gewünscht. Um
all diese Punkte zu sanieren, stellte die Mandatarin einen
Abänderungsantrag. Karl Öllinger (G) berichtete von seinen guten
Erfahrungen, die er im Primärversorgungszentrum in Mariahilf sammeln
konnte. Der Betrieb sei allerdings schwer gefährdet, da es noch immer
nicht möglich ist, ÄrztInnen anzustellen, zeigte er auf.

Team Stronach spricht von enttäuschendem Ergebnis

Ulrike Weigerstorfer (T) sprach die aktuellen Probleme im heimischen
Gesundheitssystem an, die von der bevorstehenden Pensionierungswelle
bei den HausärztInnen, den Versorgungsschwierigkeiten im ländlichen
Raum, den unattraktiven Arbeitsbedingungen bis hin zu den langen
Wartezeiten in den Spitalsambulanzen reichen. Nachdem nun jahrelang
an Lösungen gearbeitet wurde, hätte sie sich aber ein besseres
Ergebnis gewünscht. So enthält das Gesetz zahlreiche schwammige
Formulierungen, die in Zukunft zu Interpretationsschwierigkeiten
führen werden, prognostizierte sie. Ein großer Kritikpunkt sei auch
die mangelnde Berücksichtigung der nicht-ärztlichen
Gesundheitsberufe. Das Gesetz sollte ihrer Ansicht nach an den
Ausschuss rückverwiesen und noch einmal detailliert behandelt werden.

Abgeordneter Marcus Franz (o.F.). konnte dem Gesetz nichts abgewinnen
und bezeichnete es als "bürokratischen Bauchfleck". Es enthalte so
viele diffuse Formulierungen, die alle möglichen Interpretationen
zulassen. Keine Klarheit gebe es etwa hinsichtlich der nicht-
ärztlichen Gesundheitsberufe, der Honorierungsmodelle oder der
Finanzierung. Außerdem würden bestehende Kassenordinationen
benachteiligt. Sehr bedauerlich sei natürlich, dass den ÄrztInnen
keine Anstellungsmöglichkeit von anderen ÄrztInnen eingeräumt wird.

Gerhard Schmid (o.F.) zeigte sich skeptisch, dass das vorliegende
Primärversorgungsgesetz 2017 die aktuellen Probleme des
Gesundheitssystems lösen wird. Wichtiger wäre es, Bürokratie
abzubauen und die Anstellung von ÄrztInnen durch ÄrztInnen zu
ermöglichen. Die neuen PVE gefährden das bestehende System der
LandärztInnen und stellen eine massive Verschlechterung für die
PatientInnen dar, urteilte Rupert Doppler (o.F.).

Rendi-Wagner: Gute Lösung, die allen Menschen etwas bringen wird

Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner sprach von einer notwendigen und
rechtzeitigen Weichenstellung, da das heimische Gesundheitssystem mit
großen Herausforderungen konfrontiert ist. Alleine die Tatsache, dass
bis 2025 mehr als die Hälfte der HausärztInnen das Pensionsalter
erreichen und in manchen ländlichen Regionen die Versorgung bereits
gefährdet ist, erfordere ein entsprechendes Gegensteuern durch die
Politik. Nach langen und schwierigen Verhandlungen mit allen
Systempartnern, sei es nun gelungen, ein Gesetz vorzulegen, das
Vorteile für alle bringt, ist die Ministerin überzeugt. Die
PatientInnen werden über eine Anlaufstelle in Wohnortnähe verfügen,
die ein umfassendes Leistungsangebot hat, eine kontinuierliche und
koordinierte Versorgung sicherstellt und bedarfsgerechte
Öffnungszeiten einschließlich der Tagesrandzeiten vorsieht. Lange
Wartezeiten in überfüllten Spitalsambulanzen sollen dadurch vermieden
werden. Außerdem werde dem Wunsch der MedizinerInnen nach einem
Arbeiten in multiprofessionellen Teams und einer besseren Work-Life-
Balance entsprochen.

Rendi-Wagner unterstrich zudem, dass beim vorliegenden neuen Konzept
nicht nur der kurative Ansatz im Mittelpunkt steht, sondern es vor
allem auch um Gesundheitsförderung, Prävention und Vorsorge geht.
Deshalb war es so wichtig, die VertreterInnen der verschiedenen
Gesundheitsberufe (Pflege, Therapie, Ernährungsberatung,
SozialarbeiterInnen etc.) einzubinden. Davon profitieren vor allem
junge Mütter, ältere Menschen und chronisch Kranke. Mit dem GRUG
werde nun ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der einheitliche
Kriterien im Hinblick auf Qualität, Kompetenzen und Organisation
festlegt sowie moderne Vertragsverhältnisse und Honorierungssysteme
vorsieht. Beim Auswahlverfahren muss die Gebietskrankenkasse
vorrangig ihre derzeitigen VertragspartnerInnen zur Bewerbung
einzuladen, versicherte die Ministerin. Dadurch sei eine bestmögliche
Verschränkung mit den bestehenden Strukturen sichergestellt.
(Fortsetzung Nationalrat) sue

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

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