• 28.06.2017, 13:00:51
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  • OTS0151

Nationalrat - Wurm: Position des Internationalen Strafgerichtshofes wird gestärkt

Wien (OTS/SK) - Begrüßt wurde von SPÖ-Frauensprecherin, Mitglied des
Außenpolitischen Ausschusses und Mitglied der parlamentarischen
Versammlung des Europarates, Gisela Wurm, die Änderung des Statutes
des Internationalen Strafgerichtshofes, wonach Vertragsstaaten jetzt
keine Schonfrist mehr möglich ist, um die Gerichtsbarkeit des
Internationalen Strafgerichtshofes anzuerkennen: „Ich bin froh, dass
es diese Schonfrist von sieben Jahren nicht mehr gibt und es hier
eine klare Verbesserung bei der Verfolgung von völkerrechtlichen
Verbrechen gibt und die Position des Strafgerichtshofes klar gestärkt
wird.“ ****

Es wurden schon einige Fälle vom Internationalen Strafgerichtshof
verurteilt. Exemplarisch nannte Wurm zwei Fälle: Der ehemalige
Vizepräsident des Kongo, Jean Pierre Bemba, ist im Juli 2007 vom
Internationalen Gerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit
für schuldig gesprochen worden. Bemba sei als oberster Befehlshaber
einer Miliz schuldig für Morde, massenhafte Vergewaltigungen und
Plünderungen in der zentralafrikanischen Republik. Als zweites
Beispiel nannte Wurm den Kriegsverbrecher Thomas Lubanga, der vom
Internationalen Strafgerichtshof im März 2013 schuldig gesprochen
wurde. Zwischen 2002 und 2003 hatten Truppen, die unter dem Kommando
Lubangas standen, zahlreiche Kinder unter 15 Jahren aus ihren Häusern
und aus den Schulen verschleppt, militärisch ausgebildet und in den
Krieg geschickt.

„Das darf von der Internationalen Gemeinschaft nicht geduldet werden;
das dies einem Gerichtshof zugeführt wird, ist wichtig und
notwendig“, betonte Wurm. Als Mitglied des Europarates fügte Wurm
hinzu: „Wir haben im Europarat den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte geschaffen, wo die Individualbeschwerde möglich ist.
Wenn mit dem Internationalen Gerichtshof Massen-, und Völkermorde
abgeurteilt werden, dann ist das ein Instrument gegen diese Staaten
und solche Verbrecher. In diesem Sinne bin ich froh, dass es die
Schonfrist von sieben Jahren nicht mehr gibt und es hier eine klare
Verbesserung gibt“, so Wurm. (Schluss) lp/sl/mp

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