- 21.06.2017, 18:16:21
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- OTS0262
Reform des Privatkonkurses geht durch den Justizausschuss
Weitere Beschlüsse: Verpflichtende Frauenquote in Aufsichtsräten von Großunternehmen, Kinder-Rückführungsgesetz
Utl.: Weitere Beschlüsse: Verpflichtende Frauenquote in
Aufsichtsräten von Großunternehmen, Kinder-Rückführungsgesetz =
Wien (PK) - Wer wirtschaftlich scheitert, soll eine rasche Chance auf
einen Neustart erhalten. Von diesem Grundsatz ist die Reform des
Privatkonkurses getragen, die heute vom Justizausschuss mit den
Stimmen der Regierungsparteien und der Grünen beschlossen wurde.
Konkret soll nun eine Entschuldung schon nach fünf und nicht wie
bisher erst nach sieben Jahren möglich sein. Kritik an der Reform kam
von den NEOS, während FPÖ und Team Stronach im Ausschuss gegen die
Vorlage stimmten, sich für das Plenum aber eine mögliche Zustimmung
vorbehielten.
Auf den Weg in den Nationalrat brachten die Abgeordneten auch einen
Antrag der Regierungsparteien, der eine verpflichtende Frauenquote
von 30% in Aufsichtsräten von Großunternehmen vorsieht. Die
Initiative wurde auch von den Grünen unterstützt. FPÖ, NEOS und Team
Stronach hingegen lehnten jegliche Quotenregelung strikt ab und sahen
darin einen Eingriff in die Privatautonomie der Unternehmen. Ein
Kinder-Rückführungs-Gesetz wiederum, über das im Ausschuss
Einstimmigkeit herrschte, soll die Rückführung nach internationalen
Kindesentführungen beschleunigen.
Novelle der Privatinsolvenz soll Entschuldung erleichtern
Das vom Ausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen
beschlossene Insolvenzrechtsänderungsgesetz (1588 d.B.) bezweckt eine
Erleichterung der Entschuldung von Privatpersonen und ehemaligen
Unternehmern und will damit verhindern, dass Schuldner ins
wirtschaftliche und gesellschaftliche Abseits gedrängt werden. Die
Novelle geht dabei von der Überlegung aus, dass in der Praxis für
einkommensschwache Schuldner eine Entschuldung im Rahmen des
Abschöpfungsverfahrens oft aussichtslos ist, da es ihnen nicht
gelingt, innerhalb von sieben Jahren mindestens 10% der Schulden zu
begleichen und so eine Restschuldbefreiung zu erreichen. Deshalb soll
nun das Abschöpfungsverfahren auf fünf Jahre verkürzt werden, wodurch
der Schuldner die Möglichkeit erhält, wieder rasch in eine produktive
Berufssituation zurückzukehren. Flankiert wird diese Bestimmung durch
den Entfall der Mindestquote von 10%.
Fünf-Jahres-Regelung als Kompromiss
Die Reform stelle eine Balance zwischen den Interessen der Gläubiger
und der Notwendigkeit her, redlichen Schuldnern eine zweite Chance zu
geben, betonte Michaela Steinacker (V). Die ÖVP-Justizsprecherin
begrüßte die im Rahmen eines Abänderungsantrages verlängerte Frist
für das Abschöpfungsverfahren auf nunmehr fünf Jahre und konnte sich
auch mit der Abschaffung der Mindestquote abfinden. Wichtig ist
Steinacker aber die ausdrückliche Verpflichtung des Schuldners zu
Arbeitssuche bei Arbeitsfähigkeit. Für SPÖ-Justizsprecher Johannes
Jarolim ist die Vorlage ein Kompromiss, der es ermöglicht, mit einer
Null-Quote den Sprung aus der lebenslangen Insolvenz zu schaffen.
Seine Fraktionskollegin Angela Lueger erwartet sich davon nun vor
allem auch Verbesserungen für Frauen, die durch Übernahme von
Bürgschaften oft in den finanziellen Ruin getrieben werden.
Grundsätzliche Zustimmung signalisierte auch Albert Steinhauser (G),
wobei er anmerkte, Österreich reihe sich mit dieser Novelle in die
europäische Normalität ein.
Hermann Brückl (F) meinte, seine Fraktion stimme heute im Ausschuss
nicht zu, könne sich aber eine Zustimmung im Plenum vorstellen.
Positiv sah er vor allem die Fünf-Jahres-Regelung, während er sich
kritisch zur Kostenfrage äußerte. Schuldner sollten bei der
Restschuldbefreiung zumindest die Verfahrenskosten bezahlen.
Christoph Hagen (T) attestierte der Novelle guten Willen, gab aber zu
bedenken, man mache es hier den Schuldnern möglicherweise zu leicht.
Derzeit könne er jedenfalls nicht mit gutem Gewissen zustimmen.
Grundsätzliche Ablehnung kam von Nikolaus Scherak (N), der unter
anderem eine Differenzierung zwischen Privatpersonen und Unternehmern
vermisste.
30% Frauen in Aufsichtsräten ab 2018 Pflicht
Das so genannte Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im
Aufsichtsrat geht auf einen gemeinsamen Antrag (2226/A) der
Regierungsparteien zurück und gilt für börsennotierte Unternehmen
sowie Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Wir erreichen
heute ein Stück mehr Gleichstellung, freute sich Gisela Wurm (S), der
auch Eva-Maria Himmelbauer (V) beipflichtete. "Ohne Quote geht es
nicht", bestätigte Maria Fekter (V) unter Hinweis auf 27 Jahre
Erfahrung im Hohen Haus. Positiv bewertete auch Albert Steinhauser
(G) die Initiative, der nun mit einer stärkeren Förderung von
Frauenkarrieren rechnet.
Gegen eine Quotenregelung sprachen sich hingegen Nikolaus Scherak (N)
und Harald Stefan (F) aus. Unternehmen sollten im Rahmen ihrer
Privatautonomie entscheiden können, welches Geschlecht ihre
Aufsichtsräte haben, meinten die beiden Oppositionsmandatare
übereinstimmend. Es brauche keine Zwangsquoten, argumentierte auch
Christoph Hagen (T), dem der Antrag "etwas zu weit" geht.
Schnellere Rückführung bei internationalen Kindesentführungen
Die Problematik internationaler Kindesentführung ist Anknüpfungspunkt
eines auf Grundlage eines Initiativantrags (2243/A) der
Regierungsparteien einstimmig verabschiedeten Kinder-
Rückführungsgesetzes, das vor allem verfahrensbeschleunigende
Maßnahmen bringt und dabei von dem Bestreben getragen ist, rasche
Entscheidungen im Interesse des Kindeswohls zu ermöglichen. Durch
weitere Bestimmungen soll während eines anhängigen
Rückführungsverfahrens insbesondere darauf geachtet werden, eine
Entfremdung zwischen dem entführten Kind und dem zurückgelassenen
Elternteil zu verhindern.
Keine Mehrheit für Anträge der FPÖ
Nicht durchsetzen konnten sich die Freiheitlichen mit ihrer Forderung
(1031/A(E)) nach einem Gesetz zum Schutz der Kinder vor Gewalt und
sexuellem Missbrauch. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde
bereits zum wiederholten Mal vertagt. Ebenfalls in die Warteschleife
verwies die Ausschussmehrheit einen Vorstoß der FPÖ (1397/A(E))
betreffend ein lebenslanges Tätigkeitsverbot von verurteilten
SexualstraftäterInnen in Erziehungsberufen.
Vertagt wurden weiters auch Anträge der FPÖ auf Einbeziehung von
Häftlingen in die gesetzliche Krankenversicherung (1953/A(E)) bzw.
Evaluierung aller gesetzlichen Maßnahmen, die geeignet sind, Bürger-
und Freiheitsrechte zu beschränken (555/A(E)). (Schluss) hof
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