• 21.06.2017, 17:32:46
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  • OTS0254

Gesundheitsausschuss ebnet Weg für Anpassung des Suchtmittelgesetzes

Herkunftsbezeichnungen im Lebensmittelbereich bleiben Streitthema

Utl.: Herkunftsbezeichnungen im Lebensmittelbereich bleiben
Streitthema =

Wien (PK) - Nach dem Beschluss des Primärversorgungsgesetzes standen
in der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses etliche
Entschließungsanträge auf der Tagesordnung. Thematisch erstreckten
sie sich vom Suchtmittelgesetz über die Herkunftsbezeichnung von
Lebensmitteln und Quecksilbergrenzwerten in Thunfisch bis hin zu
einer Neudefinition des Embryonen-Begriffs sowie verpflichtenden
Reanimationsschulungen an Bildungseinrichtungen und TBC-
Untersuchungen für Personal im Lebensmittelbereich.

Die von SPÖ und ÖVP beantragten Änderungen im Suchtmittelgesetz
wurden einstimmig angenommen. Die anderen Initiativen wurden vertagt
beziehungsweise abgelehnt, der Vorstoß zu verpflichtenden
Reanimationskursen wurde dem Unterrichtsausschuss zugewiesen.

Klubs einig: Durch Suchtmittelgesetz besserer Datenaustausch zwischen
ÄrztInnen, ApothekerInnen und Behörden

Der von den Regierungsparteien eingebrachte und einstimmig
angenommene Antrag auf Änderung des Suchtmittelgesetzes enthält
einige Vorschläge, die Teil eines Gesamtpakets sind, mit dem der
rechtliche Rahmen der Opioid-Substitutionsbehandlung angepasst werden
soll (2240/A). In der heutigen Lehrmeinung geht man davon aus, dass
es sich bei der Abhängigkeit von Opioiden (vor allem Heroin) um eine
chronische Erkrankung handelt. Maßnahmen zur Schadensminimierung oder
-reduktion sind daher nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für
die Gesellschaft von Nutzen. Multiple Substanzabhängigkeiten bergen
besondere Risiken, der gemeinsame Antrag von SPÖ und ÖVP zielt daher
auf einen besseren Informationsfluss zwischen den in der Betreuung
der PatientInnen involvierten ÄrztInnen, ApothekerInnen und den
Gesundheitsbehörden ab. Diese Änderungen seien notwendig, da vor
allem in der Apotheke ein unkontrollierter Gebrauch
suchtmittelhaltiger Arzneimittel neben dem Substitutionsmedikament
augenfällig werden, heißt es in der Begründung.

Grüne für eine konsequente Kennzeichnung von Fleisch und tierischen
Produkten

Die Grünen setzen sich für eine konsequentere Herkunftsbezeichnung
von Fleisch und Tierprodukten ein, ein Entschließungsantrag sieht ein
Gütesiegelgesetz (2039/A(E)) vor, das Herkunft, Regionalität,
Tierschutz und Gentechnikfreiheit umfasst. KonsumentInnen wünschten
sich regionale Produkte und bessere Kennzeichnung ermögliche eine
bewusste Entscheidung, so die AntragsstellerInnen Wolfgang Pirklhuber
und Christiane Brunner. Eine differenzierende Kennzeichnung komme
auch jenen BäuerInnen zugute, die für gute Haltungsbedingungen der
Tiere sorgen. Vor dem Hintergrund der heute erschienenen Greenpeace-
Studie, derzufolge antibiotikarestistente Keime in
Frischfleischprodukten nachweisbar seien, unterstrich der Grüne
Landwirtschaftssprecher die Dringlichkeit seines Antrags. Die
Haltungsbedingungen in der Praxis müssten verbessert werden, ein
Gütesiegelgesetz sei daher notwendig. Pirklhuber stellte noch klar,
dass man damit das AMA-Gütesiegel nicht aushebeln, sondern adaptieren
wolle.

KonsumentInnen brauchen Transparenz, um auf deren Basis möglichst
frei entscheiden zu können, erklärte Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer
(T). Die Möglichkeit der Rückverfolgung von Fleisch vom Stall bis zum
Teller mit entsprechenden Kontrollmechanismen begrüßte die ÖVP.
Martina Diesner-Wais betonte allerdings, dass die Kontrollen im
Zusammenhang mit dem AMA-Gütesiegel ausreichend seien und auch die
gastronomische Rückverfolgbarkeit auf freiwilliger Basis erfolgen
sollte. Ihr Vertagungsantrag wurde mehrheitlich angenommen.

Uneinigkeit bei Quecksilber-Grenzwert in Thunfisch

"Prävention ist ein besseres Mittel als Reparatur", leitete Ulrike
Weigerstorfer (T) ihren Entschließungsantrag zu Quecksilber-
Grenzwerten in Thunfisch (1581/A(E)) ein. Weltweit durchgeführte
Studien würden zeigen, dass der Quecksilbergehalt von Meeresfischen
in etlichen Bereichen über der maximal tolerierten Aufnahmemenge
liege. Durch Verunreinigungen der Umwelt gelange Quecksilber, das in
Batterien, Thermometern oder Desinfektionsmitteln enthalten ist, in
die Nahrungskette und könne zu Vergiftungen führen. Weigerstorfers
Besorgung ist hoch, plane die Europäische Kommission nun sogar eine
Lockerung der Grenzwerte bei Raubfischen, wodurch den
VerbraucherInnen eine deutlich höhere Dosis dieses Nervengifts
zugemutet werde. Es sollte daher jedenfalls auf nationaler Ebene
gewährleistet werden, dass der Grenzwert für Quecksilber in
Thunfischen von 1mg/kg beibehalten wird, appellierte sie heute an
Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner mit Verweis auf die
kürzliche Ratifizierung des Minamata-Abkommens zur Quecksilber-
Reduktion.

Man solle den Vorschlag der Bundesministerin zu EU-weit einheitlichen
Grenzwerten abwarten, schlug Wolfgang Pirklhuber (G) vor. Ablehnung
kam von Seiten der SPÖ, da der Antrag "inhaltlich falsch ist", Fische
könnten auch von selbst einen höheren Quecksilberwert aufweisen, so
Markus Vogl (S). Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP
abgelehnt.

Team Stronach pocht auf Wiedereinführung von TBC-Untersuchungen für
Lebensmittelpersonal

In Österreich gab es 2015 insgesamt 12 Fälle von multiresistenter
(MDR)-Tuberkulose, zeigte Ulrike Weigerstorfer (T) in einem
Entschließungsantrag auf (2221/A(E)). Nachdem Asylsuchende als TBC-
Risikogruppe auch für gemeinnützige Tätigkeiten eingesetzt werden,
die unter anderem mit der Lebensmittelversorgung zusammenhängen
(beispielsweise Hilfstätigkeiten in der Küche im Bereich der
Seniorinnen- und Seniorenbetreuung und in öffentlichen Kindergärten),
müssen entsprechende präventive Maßnahmen getroffen werden und ein
entsprechendes Gesetz vorgelegt werden, fordert das Team Stronach.
Analog zum Bazillenausscheidergesetz, das 2001 aufgehoben wurde,
müsse auf die aktuelle Situation reagiert werden. 1945 wurde das
Bazillenausscheidergesetz als Reaktion auf die durch hygienische
Mängel verursachten Infektionskrankheiten wie Tuberkulose, Typhus,
Ruhr und ähnliche beschlossen.

Der Antragstext sei "rassistisch begründet" und es gäbe kein
erweitertes Ansteckungspotenzial, begründeten die Grünen ihre
Ablehnung. Eva Mückstein erinnerte an die verstorbene
Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser, die sich diesem Thema
bereits annahm und zum gleichen Urteil kam. Der Antrag wurde
abgelehnt.

Diskussionen über Neudefinition des Begriffs "Embryo"

Für eine Neudefinition des Embryonen-Begriffs tritt der fraktionslose
Abgeordnete Marcus Franz ein (1993/A(E)). Eine befruchtete Eizelle
gelte derzeit erst ab ihrer Einnistung in den Uterus als Embryo. Um
den Missbrauch und den lapidaren Umgang in Labors mit eingefrorenen,
befruchteten Eizellen zu vermeiden, müsse entsprechend der Definition
des EuGH aus 2014 gesetzlich festgelegt werden, dass der Mensch
bereits ab der Verschmelzung von Spermium und Eizelle auch als
solcher definiert ist, forderte er die Gesundheitsministerin auf. "Es
gehe um eine Neudefinition von medizinisch nachweisbarem Substrat auf
sachlicher Ebene ", argumentierte Franz, der sich eine klare
Definition, was Leben ist und ab wann es beginnt, wünschte.

Der Entschließungsantrag würde die Fristenregelung antasten und das
sei keine denkbare Debatte, betonte die ehemalige Frauenministerin
Gabriele Heinisch-Hosek (S), die den Antrag aus frauenpolitischer
Sicht als "unmöglich" klassifizierte.

Vorab sei die dem Antrag zugrunde liegende Motivation zu klären,
unterstrich auch Eva Mückstein. Die Gesundheitssprecherin der Grünen
hob hervor, dass diese Regelung pluralistische Kultureinstellungen
einer Gesellschaft nicht widerspiegeln könne, gehe es hier doch um
zutiefst ethische Haltungsfragen. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.

Forderung von jährlichen, verpflichtenden Reanimationskursen ab der
7. Schulstufe

Schließlich setzte sich Marcus Franz (o.F.) für eine verpflichtende
Reanimationsausbildungen ab der 7. Schulstufe ein (2100/A(E)). Eine
wesentliche Rolle sollten dabei Kenntnisse spielen, wie man im Fall
von festgestellten Herz-Kreislauf-Stillständen eine Herzdruckmassage
durchführt und einen für Laien geeigneten Defibrillator rasch und
richtig zur Anwendung bringt, argumentiert der fraktionslose
Abgeordnete.

Sein Vorstoß wurde mit der Begründung der thematischen Zugehörigkeit
auf Antrag von August Wöginger (V) mehrheitlich dem
Unterrichtsausschuss zugewiesen. (Schluss Gesundheitsausschuss) wat

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