• 21.06.2017, 15:12:12
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  • OTS0218

BMF: Großes Maßnahmenbündel im Finanzausschuss beschlossen

Zahlreiche Anträge über steuerliche Maßnahmen zugunsten von Bevölkerung und Unternehmen passierten vor dem Sommer den Finanzausschuss

Utl.: Zahlreiche Anträge über steuerliche Maßnahmen zugunsten von
Bevölkerung und Unternehmen passierten vor dem Sommer den
Finanzausschuss =

Wien (OTS) - Erhöhung der Forschungsprämie

Wie im Regierungsprogramm 2017/2018 festgehalten, wird die
Forschungsprämie ab dem Jahr 2018 von 12 auf 14 Prozent erhöht.
Internationalen Studien zufolge, ist die positive Wirkung indirekter
Forschungsförderung für eine aktive Standortpolitik evident, weshalb
sich die Regierungsparteien auf Vorschlag des Finanzministers zu
dieser nochmaligen Erhöhung entschlossen haben. „Die Forschungsprämie
ist ein wesentliches steuerliches Element zur Förderung von Forschung
und Entwicklung, das allen Unternehmen gleichermaßen zugute kommt“,
berichtete Finanzminister Dr. Hans Jörg Schelling. „Die Prämie ist
eine sehr sinnvolle Ergänzung zur direkten Forschungsförderung und
erweist sich nach ihrer Erhöhung im Rahmen der Steuerreform auf 12
Prozent als höchst erfolgreich. Die weitere Erhöhung auf 14 Prozent
ist Teil unseres Pakets, um Österreich als Wirtschafts- und
Forschungsstandort wieder an die Spitze zu bringen.“

Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017

Mithilfe dieser neuen Form der Mitarbeiterbeteiligung sollen die
heimischen Unternehmen vor möglichen Übernahmen von außen geschützt
werden. „Diese Maßnahme soll Arbeitsplätze sichern und unseren
Wirtschaftsstandort zusätzlich stärken. Und am Wichtigsten: Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen als Eigentümer am Erfolg des
Unternehmens partizipieren“, betonte der Finanzminister. Die
Mitarbeiterbeteiligungsstiftung verwaltet treuhändig die Aktien der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wird so zum starken
Kernaktionär. Aktien in der Höhe von bis zu 4.500 Euro sind für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro Jahr steuer- und
sozialversicherungsbefreit. Dieser steuerliche Vorteil (Freibetrag)
gilt, wenn die Aktien bis zum Ende des Dienstverhältnisses in der
Mitarbeiterbeteiligungsstiftung verbleiben.

Börsegesetz 2018/ Wertpapieraufsichtsgesetz 2018

Die Novelle der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II/MiFIR) umfasst die
überarbeitete Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets
in Financial Instruments Directive, MiFID II) und die begleitende
Verordnung (Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR).
Diese regeln die Erbringung von Finanzinstrumenten sowohl an
regulierten Handelsplätzen als auch im außerbörslichen Handel. „Mit
dieser Novelle werden die Tätigkeiten von Wertpapierdienstleistern
beispielsweise durch strengere Kunden- bzw. Anlegerschutzregeln
erweitert“, stellte Finanzminister Schelling dar. „Generell werden
die Transparenzbestimmungen ausgeweitet sowie die Aufsichts- und
Sanktionsbefugnisse der Finanzmarktaufsicht erweitert und verstärkt“,
so Schelling. Bis zum 3. Juli 2017 müssen die neuen Bestimmungen in
nationales Recht umgesetzt werden, die am 3. Jänner 2018 in Kraft
treten sollen. In Österreich sind davon das Börse- sowie das
Wertpapieraufsichtsgesetz betroffen.

Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz (MiFiGG) 2017

Das neue MiFiG-Regime stellt eine Risikokapitalbeihilfe dar, die von
der Europäischen Kommission zu genehmigen ist; das Inkrafttreten des
MiFiGG hängt daher von der beihilfenrechtlichen Genehmigung durch die
Kommission ab. „Wir wollen Investitionen in österreichische
Unternehmen mehr anregen, indem wir den Spielraum der Beihilfen dank
dieses neuen Gesetzes voll ausschöpfen. Dadurch erwarten wir uns
einerseits starke Wachstumsimpulse und andererseits soll den
Unternehmen der Zugang zu Eigenkapital erleichtert werden. Das soll
vor allem durch steuerliche Anreize bei der Bereitstellung von
Risikokapital durch Investoren oder die
Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (MiFIG) erreicht werden“,
erklärte Finanzminister Schelling. Für private Investoren sollen
Ausschüttungen von MiFiG im Ausmaß von bis zu 15.000 Euro jährlich
steuerfrei sein. Die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sollen
im Finanzierungsbereich von der Körperschaftsteuer (KöSt-Pflicht) auf
Veräußerungsgewinne und sonstige Wertänderungen durch beispielsweise
Zu- bzw. Abschreibungen hinsichtlich der Beteiligung am
Zielunternehmen befreit werden. Ein ganz wesentlicher Aspekt ist auch
die Mobilisierung von privatem Kapital für Unternehmensinvestitionen,
die durch eine Änderung des Alternative Investmentfondsmanagergesetz
(AIFMG) erreicht wird. „In Zukunft wird es auch privaten Anlegern
leichter möglich sein, in Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften und
Unternehmensbeteiligungen zu investieren, was gerade in Zeiten von
niedrigen Zinsen einen beiderseitigen Vorteil für Anleger und
Unternehmen mit sich bringt“, nannte Schelling konkrete Vorteile des
Gesetzesentwurfs.

Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG)

Dieses Gesetz ist ein wesentlicher Schritt in der Umsetzung der 4.
Geldwäscherichtlinie. Österreich führt damit eines der international
fortschrittlichsten und gleichzeitig verwaltungseffizientesten
Register zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
ein. Die Einführung wurde auch im Rahmen der OECD in Zusammenhang mit
der Financial Action Task Force (FATF) diskutiert. „Das
Wirtschaftliche Eigentümer Register stellt eine wirksame Maßnahme zur
Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung dar. Durch
eine rasche Umsetzung können wir international Maßstäbe setzen, die
auch einen positiven Einfluss auf die Beurteilung durch die FATF
haben würden. Schlussendlich wird das Register als eines der
innovativsten und gleichzeitig verwaltungseffizientesten Register in
Europa angesehen. Diese Vorreiterrolle sollten wir im Hinblick auf
die Plenarsitzung der FATF im Oktober 2017 nicht aufgeben“, betonte
Schelling.

SvK-Verzichtsgesetz: Liquidation Sondervermögen Kärnten
(„Zukunftsfonds“)

Der Bund ermöglicht hiermit eine gemeinsame und einvernehmliche
Auflösung des Kärntner Zukunftsfonds. Haushaltsrechtlich verzichtet
er auf Forderungen gegen den Fonds „Sondervermögen Kärnten in
Abwicklung“ in der Höhe von 1,7 Milliarden Euro, die im Fall einer
Insolvenz ebenfalls uneinbringlich wären. Der SvK soll bis 1. August
2017 abgewickelt werden. Das Land Kärnten leistet nach Einigung an
den Bund Abschlagszahlungen in der Höhe von mindestens 67 Millionen
Euro. „Mit dieser Lösung erzielen wir ein wirtschaftlich besseres
Ergebnis für den Bund und alle Gläubiger, als in einer Insolvenz,
vermeiden langwierige Verfahren und vermindern das Rechtsrisiko der
Gläubiger. Darüber hinaus haben wir einen unmittelbaren Cashzufluss
aus der Liquidation des SvK an Bund und Land. Das Land wird zudem in
die Lage versetzt, seine Schulden beim Bund rascher zu bedienen“,
machte Schelling klar.

Ratifikation MLI: Mehrseitiges Übereinkommen zur Umsetzung
steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der
Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Österreich hat am 7. Juni ein von der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erstelltes
Multilaterales Übereinkommen (MLI) unterschrieben. Dieses
Übereinkommen dient in erster Linie der Umsetzung des OECD-Projekts
zur Vermeidung von Gewinnverschiebung internationaler Konzerne
(Anti-BEPS; Base Erosion and Profit Shifting).
Hauptziel der in Paris unterzeichneten Vereinbarung war unter
anderem, die von der OECD erarbeiteten Maßnahmen zur Vermeidung der
Verminderung von Steuerbemessungsgrundlagen und Gewinnverlagerung in
bereits bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den
betroffenen Teilnehmerstaaten zu implementieren, ohne jedes einzelnen
Abkommen neu verhandeln zu müssen. „Österreich hat mit seiner
Unterschrift auf einen Schlag die Doppelbesteuerungsabkommen mit 38
Ländern BEPS-konform gemacht“, freute sich Finanzminister Dr. Hans
Jörg Schelling.
Das MLI beinhaltet insbesondere folgende Maßnahmen:
- Hybride Gestaltungen: Damit sind hybride Gestaltungen von
Unternehmen gemeint, die durch die unterschiedliche steuerliche
Behandlung in unterschiedlichen Steuergebieten so ausnutzen, dass am
Ende nirgendwo Steuer auf erzielte Gewinne anfällt
- Verhinderung der künstlichen Umgehung des Status als Betriebsstätte
- Vermeidung von Abkommensmissbrauch
- Bestimmungen zur Verbesserung von Streitbeilegungen

Trafikantenpaket

Der Initiativantrag umfasst die beiden folgende Punkte: Einerseits
die Erhöhung der Trafikanten-Mindesthandelsspanne für Zigaretten mit
1. August 2017 auf 26 Euro/1.000 Stück (bisher 24,60 Euro) für
Tabakfachgeschäfte, sowie auf 14 Euro/1.000 Stück (bisher 13,30 Euro)
für Tabakverkaufsstellen durch Änderungen im Tabakmonopolgesetz
(TabMG). Andererseits die Senkung des wertabhängigen Steuerelements
um 1,5 Prozent und Anhebung des mengenbezogenen Steuerelements um 5
Euro je 1.000 Stück ab 1. April 2018. Für Feinschnitttabak für
selbstgedrehte Zigaretten soll die Mindestverbrauchsteuer ab 1. April
2018 um 10 Euro/kg angehoben werden. Diese beiden Maßnahmen sind im
Tabaksteuergesetz (TabStG) verankert.

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