- 20.06.2017, 14:27:56
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Karlheinz Töchterle: Gemeinsames Studienrecht ist weiterer Schritt für gelingende Umsetzung der neuen Lehrerbildung
ÖVP-Wissenschaftssprecher zum anstehenden Beschluss im Unterrichtsausschuss – Bericht des Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung auf Tagesordnung
Utl.: ÖVP-Wissenschaftssprecher zum anstehenden Beschluss im
Unterrichtsausschuss – Bericht des Qualitätssicherungsrates
für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung auf Tagesordnung =
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Das heute im Unterrichtsausschuss zum Beschluss
vorliegende gemeinsame Studienrecht an den Universitäten und
Pädagogischen Hochschulen sieht ÖVP-Wissenschaftssprecher Dr.
Karlheinz Töchterle als „weiteren Schritt für eine gelingende
Umsetzung der neuen Lehrerbildung“. Die Harmonisierung des
Studienrechts bringe nun mehr Klarheit und Rechtssicherheit, dies sei
insbesondere für die Studierenden zentral. Umfasst sind
beispielsweise die Vereinheitlichung betreffend
Prüfungswiederholungen, die Studienzulassung in der Nachfrist, Beginn
und Ende des Studienjahres sowie Erweiterungsstudien. Der
ÖVP-Wissenschaftssprecher dankt allen, die sich in den vergangenen
zwei Jahren in diesem umfangreichen Prozess engagiert haben. „Die
Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer ist zentral für die
Unterrichtsqualität. Dem tragen wir entsprechend Rechnung“, verweist
Töchterle auf die Pädagog/innenbildung NEU, die im Juli 2013
beschlossen wurde, sich bisher großteils positiv entwickelt hat und
nun auch im Bereich Studienrecht adaptiert und verbessert wird.
Weiterer Tagesordnungspunkt im heutigen Unterrichtsausschuss ist der
Bericht des Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und
Pädagogenbildung, dessen Eckpunkte von Prof. Andreas Schnider und
Prof. Christiane Spiel, Vorsitzender bzw. stv. Vorsitzende des
Qualitätssicherungsrat für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung (QSR),
präsentiert werden. Im Bericht wird u.a. die Neukonzeption des
Studienrechts, in die der Qualitätssicherungsrat mit zwei Mitgliedern
eingebunden ist, positiv hervorgestrichen: sie sei ein „Meilenstein“
und habe etwa „die Stärkung der Autonomie der Pädagogischen
Hochschulen im Blick, die der QSR als eine der unabdingbaren
Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung der Verbünde mit
Universitäten ansieht“ (Bericht, Seite 9). In den abschließenden
Empfehlungen nennt der Qualitätssicherungsrat u.a. die Entwicklung
einer Strategie zur Verbesserung des Images von Pädagoginnen und
Pädagogen in der öffentlichen Wahrnehmung.
(Schluss)
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