- 12.06.2017, 11:26:08
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Brunner: Wir lassen uns nicht weiter pflanzen - Vollständige Umsetzung der Aarhus-Konvention noch im Juni
Grüne legen konkreten Gesetzesantrag zur Umsetzung europäischen Umweltrechts vor
Die Aarhus Konvention regelt den Zugang zu Informationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Österreich hat die Konvention 1998 unterzeichnet und 2005 ratifiziert. Bei der Umsetzung der sogenannten dritten Säule war Österreich bisher säumig und wurde diesbezüglich sowohl vom „Aarhus Compliance Komitee“ als auch von der EU Kommission gerügt.
„Wir Grüne lassen uns nicht weiter pflanzen. BürgerInnen, die von Umweltgiften beeinträchtigt sind, sollen nicht weiter vertröstet werden. BürgerInnen haben mit dem Antrag das Recht, Umweltgesetz durchzusetzen und sich damit bei Verschmutzungen des Wassers oder der Luft zu wehren. Deshalb legen wir im Parlament diesen ganz konkreten Gesetzesantrag vor“, kündigt heute die Grüne Umweltsprecherin, Christiane Brunner, an: „Hier geht es darum, dass Gesetze, die wir im Parlament beschlossen haben, eingehalten werden, dass BürgerInnen sich auf diese Gesetze verlassen können und sie allenfalls auch einklagen können. Ich will nicht, dass dieses wichtige Thema offen bleibt. Wir haben eine Lösungsmöglichkeit, die wir rasch umsetzen können. Im nächsten Umweltausschuss wird dieser Antrag debattiert. Die Umsetzung der Aarhus-Konvention könnte dann noch im Juni beschlossen werden.“
Mit dem Grünen Antrag wird europäisches Umweltrecht umgesetzt. Besonders wichtig ist, dass damit auch gegen untätige Behörden vorgegangen werden kann. „Unterlässt ein Landeshauptmann Maßnahmen zur Bekämpfung der Feinstaubbelastung, kann ein Antrag gestellt und bei Säumigkeit das Landesverwaltungsgericht angerufen werden. Ist Grundwasser wegen Überdüngung der Felder durch Nitrat überlastet und beschränkt der Landeshauptmann dies nicht, können BürgerInnen einen entsprechenden Antrag stellen. Die Verwaltungsgerichte können damit die Behörden zum handeln zwingen“, betont Brunner.
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