• 23.05.2017, 10:39:48
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  • OTS0079

Offener Brief von Umweltorganisationen: Verfassung nicht für Anlassgesetzgebung missbrauchen!

Eine Verfassungsbestimmung, die falsche Schlüsse zementiert, darf kein Ersatz sein für sachliche Diskussionen und politische Entscheidungen.

Utl.: Eine Verfassungsbestimmung, die falsche Schlüsse zementiert,
darf kein Ersatz sein für sachliche Diskussionen und
politische Entscheidungen. =

Wien (OTS) - Sehr geehrte Mitglieder des Verfassungsausschusses,

Ihnen wurde ein Antrag zugewiesen, mit dem Sie „Wachstum,
Beschäftigung und einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort“ als
Staatsziel in der Verfassung verankern sollen. Dies ist
offensichtlich die Reaktion darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht
entschieden hat, dass der Bau einer dritten Piste am Flughafen
Schwechat weniger im öffentlichen Interesse liegt als der
Klimaschutz.

Wir könnten Sie nun daran erinnern, dass sich Österreich ebenso wie
195 andere Staaten der Welt im Klimaabkommen von Paris dazu
verpflichtet hat, den Klimawandel samt seinen katastrophalen – auch
wirtschaftlichen – Folgen so stark wie möglich zu begrenzen. Wir
könnten Ihnen ferner darüber berichten, dass dank Umwelt- und
Klimaschutz bereits 184.000 Arbeitsplätze in Österreich entstanden
sind und noch wesentlich mehr entstehen werden, wenn man diesen Weg
konsequent weitergeht. Wir könnten Sie darauf hinweisen, dass
Österreichs Unternehmen dafür aber klimapolitisch stabile
Rahmenbedingungen benötigen, und keinen unberechenbaren
Schlingerkurs.

Wir schreiben an Sie heute jedoch in Ihrer Rolle als Mitglied des
Verfassungsausschusses. Daher richten wir an Sie nur folgende Bitte:
Lassen Sie nicht den Missbrauch der Verfassung für eine
Anlassgesetzgebung zu. Missbrauchen Sie die Verfassung nicht für eine
unangebrachte und unüberlegte Panikreaktion, bei der keine
öffentliche Debatte über die nüchternen Fakten geführt wurde: Etwa,
dass laut 6. UVP-Bericht zwischen 2000 und 2014 nur 13 von 410
Projekten (3 %) in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht
genehmigt wurden. Oder darüber, dass die 1. Instanz von UVP-Verfahren
im Schnitt innerhalb von 9 Monaten nach vollständiger Vorlage der
Unterlagen beendet ist – und das, obwohl es sich dabei um die
größten Bauprojekte Österreichs handelt.

Wirtschafts-, Umwelt-, Verkehrs- und Sozialministerium führen seit
geraumer Zeit einen Prozess zur Entwicklung einer integrierten
Energie- und Klimastrategie. Darüber hinaus beschäftigt sich eine
interministerielle Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundeskanzleramts
damit, wie die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten
Nationen (Sustainable Development Goals; SDGs) in Österreich
umgesetzt werden können. Die Frage, wie eine Wirtschaftspolitik, die
Standort und Arbeitsplätze sichert, mit den Verpflichtungen des
Pariser Klimaschutzabkommens und der Agenda 2030 Hand in Hand geht,
muss im Rahmen dieser Prozesse geklärt werden – nicht aber im
Verfassungsausschuss. Eine Verfassungsbestimmung, die falsche
Schlüsse zementiert, darf kein Ersatz sein für sachliche Diskussionen
und politische Entscheidungen.

Sehr geehrte Mitglieder des Verfassungsausschusses, wir fordern Sie
daher eindringlich dazu auf, diesen Antrag auf Verankerung von
Wachstum, Beschäftigung und einem wettbewerbsfähigen
Wirtschaftsstandort als Staatsziel abzulehnen, um eine umfassende
politische Debatte und Auseinandersetzung über die
volkswirtschaftlichen und ökologischen Wechselwirkungen nicht vorweg
zu nehmen.

Unterzeichner:
Alexander Egit, Geschäftsführer Greenpeace CEE
Leonore Gewessler, Geschäftsführerin GLOBAL 2000
Andrea Johanides, Geschäftsführerin WWF Österreich
Birgit Mair-Markart, Geschäftsführerin Naturschutzbund Österreich
Markus Hafner-Auinger, Geschäftsführer Klimabündnis Österreich
Peter Weish, Präsident Forum Wissenschaft & Umwelt
Thomas Alge, Geschäftsführer ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OBU

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