- 23.05.2017, 10:33:45
- /
- OTS0074
Gemeinnützige orten großen Nachholbedarf an geförderten Mietwohnungen
14.480 neue GBV-Wohnungen im Jahr 2016 – Nachfrage in Ballungszentren steigt
Utl.: 14.480 neue GBV-Wohnungen im Jahr 2016 – Nachfrage in
Ballungszentren steigt =
Wien (OTS) - „Mit 14.840 neuen Wohnungen haben die Gemeinnützigen
Bauvereinigungen (GBV) 2016 zwar um rd. 20% weniger Fertigstellungen
als im Boomjahr 2015 zu verzeichnen, ihre Bauleistung liegt aber im
langjährigen Schnitt“, betonte heute Mag. Karl Wurm, Obmann des
Dachverbandes der Gemeinnützigen im Rahmen der Bilanzpressekonferenz.
Für heuer kündige sich allerdings wieder ein Anstieg um rd. 10% auf
16.100 Wohnungen an, für 2018 sei ein ähnliches Ergebnis zu erwarten.
Auf die Gemeinnützigen entfallen rd. 30 Prozent der gesamten – von
privaten und gewerblichen Bauträgern, Privatpersonen und GBV
erbrachten – Bauleistung. Bei einem Verwaltungsbestand von rd.
650.000 Miet- und 260.000 Eigentumswohnungen lebt jeder fünfte
Bewohner Österreichs in einer von GBV verwalteten Wohnung. Mit
durchschnittlich 6,8 Euro/m² und Monat liege die Miete (inkl. BK und
Ust) bei den GBV um rund 20% unter dem Niveau von gewerblichen und
privaten Vermietern (monatlich 8,2 Euro/m²), verwies GBV-Obmann Wurm
auf die jüngste Verbandsstatistik. Als konkretes Angebot bedeute
dies, dass die durchschnittliche Neubauwohnung der GBV -errichtet
nach 2011, Größe 71m² - im letzten Jahr um 600 Euro (mit
Finanzierungsbeitrag 624 Euro) vermietet werde, bei privaten
Vermietern bekomme man um 725 Euro nur 58 Quadratmeter: „13m²
weniger, aber um 100 Euro mehr.“ Noch deutlicher falle – so Wurm –
die Kostenschere in Wien aus: 725 Euro für 72m² bei den GBV, bei den
Privaten reicht dieser Betrag nur für eine 48m²-Wohnung.
Die starke Zunahme der Haushalte mache sich vor allem in den
Großstätten und Ballungszentren mit einer verstärkten Nachfrage nach
leistbaren, geförderten Mietwohnungen im Mehrgeschoßwohnbau
bemerkbar, führte Wurm aus: „Wir schleppen seit Jahren eine
Förderlücke in diesem Wohnungssegment mit uns.“ In der Vergangenheit
wäre im Schnitt auf jeweils zwei zusätzliche Haushalte eine
geförderte Mietwohnung gekommen (d.s. 50 Prozent), in den letzten
fünf Jahren habe sich bei jeweils 14.000 geförderten Mietwohnungen
dieses Verhältnis auf 37 Prozent reduziert. Fazit: Gegenwärtig
betrage die jährliche Förderlücke rd. 7.000 Wohnungen.
Ein Ankurbeln des Neubaus und eine Offensive in Richtung leistbares
Wohnen wären daher ein Gebot der Stunde, strich Alfred Graf,
Obmann-Stellvertreter des Verbandes der GBV, hervor. Zur Erreichung
dieses Zieles wäre ein Bündel an Maßnahmen erforderlich, die in ihrer
Dringlichkeit allesamt „hoch auf der politischen Agenda anzusiedeln
sind“.
Akuten Handlungsbedarf orten die GBV bei der Mobilisierung von
Bauland, da die Knappheit an erschwinglichen Grundstücken den
sozialen Wohnbau in den letzten Jahren stark unter Druck gebracht
habe. Die Reservierung von Vorbehaltsflächen für den geförderten
Wohnbau bei Umwidmungen, die Forcierung von Maßnahmen der
Vertragsraumordnung in den Kommunen und eine Rückwidmung von länger
als 10 Jahren unbebauten Grundstücken stünden dabei auf der
Vorschlagsliste. Wichtig wäre auch eine – so Wurm –
„verfassungsrechtliche Klarstellung gem. Art. 11 Abs 1 Z 3 B-VG,
wonach Instrumente der Vertragsraumordnung in der Gesetzeskompetenz
der Länder liegen.“
Mit der Eindämmung der Flut an kostentreibenden Normen und
bautechnischen Auflagen müsse nun endlich „Ernst gemacht werden“,
nahm Alfred Graf Bezug auf ein Thema, zu dem es bisher große
öffentliche Zustimmung aber wenige Fortschritte gebe. Zur Senkung der
Baukosten „anbieten“ würden sich etwa eine Entschärfung der Brand-
und Schallschutzauflagen, eine maßvolle Lockerung des 100%-igen
barrierefreien Bauens zugunsten flexiblerer, praxisgerechterer
Regelungen und die Abschaffung der kostenintensiven
Stellplatzverpflichtungen in den Gemeinden. Bei den energetischen
Anforderungen plädieren die GBV für das Niedrigenergiehaus als
Standardbauweise, da sich das Passivhaus „nicht rechnet, weil die
höheren Bau- und Wartungskosten nicht durch die Energieeinsparungen
wettzumachen sind.“
Durch einen „Hype in den Qualitätsanforderungen“ habe sich der
geförderte Wohnbau von seiner zentralen Zielsetzung, für Klein-und
Mittelverdiener erschwinglichen Wohnraum zur Verfügung zu stellen,
teilweise entfernt, meinte der GBV-Obmann. Es wäre daher an der Zeit,
auf die sich öffnende Schere von Wohnkosten und Familieneinkommen mit
einer stärkeren Differenzierung in den Ausstattungsdetails bis hin zu
einer heute stark nachgefragten „Billigschiene“ zu reagieren. Nicht
jedes Projekt müsse auch die höchsten Standards der Wohnbauförderung
erfüllen und „nicht alles, was technisch machbar ist, hat auch für
den Endverbraucher denselben hohen Stellenwert. Es darf auch
einfacher sein“, erklärte dazu Obmann-Stellvertreter Alfred Graf.
Last but not least hoffen die GBV, dass die schon Ende 2015 im
Parlament beschlossene Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) nach dem nun
anstehenden Prüfungsverfahren bei der EU „endlich ihren Betrieb
aufnimmt.“
Mit der WBIB soll in fünf bis sieben Jahren die Errichtung von
zusätzlich 30.000 Wohnungen vor allem in den Ballungszentren
angestoßen werden: „Um die entstandene Lücke im unteren und mittleren
Preissegment zu schließen wäre die WBIB als ein weiteres Instrument,
das neben der Wohnbauförderung der Länder für die langfristige
Finanzierung des sozialen Wohnbaus zur Verfügung steht, zweifellos
von hoher Bedeutung“, so GBV-Verbandsobmann Karl Wurm abschließend.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGB






