• 16.05.2017, 14:43:30
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Grüne warnen vor massiven Einschnitten in Umweltrechte

Glawischnig/Brunner: Naturschutz muss in der Gewerbeordnung weiterhin Stimme haben

Utl.: Glawischnig/Brunner: Naturschutz muss in der Gewerbeordnung
weiterhin Stimme haben =

Wien (OTS) - „Morgen soll im Parlament die Novelle der Gewerbeordnung
beschlossen werden. Geht sie unverändert durch, droht ein massiver
Einschnitt in Umweltrechte“, warnt die Grüne Bundessprecherin und
Klubobfrau, Eva Glawischnig. Die Gewerbeordnung regelt nicht allein
die Gewerbezulassung - auch Betriebsanlagen, die Umwelt und Nachbarn
beeinträchtigen können, brauchen eine gewerberechtliche
Anlagengenehmigung.

"Somit zählt die Gewerbeordnung zu den zentralen Umweltgesetzen. Laut
Regierungsvorlage sollen nun in Zukunft auch das Baurecht und das
Naturschutzrecht - sofern die Anlage auch eine naturschutzrechtliche
Genehmigung braucht - von der Gewerbebehörde mit dem
Betriebsanlagen-Bescheid 'erledigt' werden", erläutert die Grüne
Umweltsprecherin Christiane Brunner die Grünen Bedenken. Die
Umweltanwaltschaften könnten nicht mehr wie bisher das
Landesverwaltungsgericht anrufen. Weil die Bestimmung in die
Landeskompetenzen greift, braucht es eine 2/3-Mehrheit im Parlament.
„Nimmt es etwa eine Gewerbebehörde nicht so genau mit dem
Naturschutzrecht und erlaubt rechtswidrig eine Hotelanlage im
Landschaftsschutzgebiet, kann niemand dagegen vorgehen“, warnt
Brunner.

Sowohl die Umweltanwaltschaften als auch die Umweltorganisationen und
drei Bundesländer haben sich klar dagegen ausgesprochen, auch aus den
Bundesländern und von Seiten des Städte- und des Gemeindebundes gab
es Einsprüche, die von SPÖ und ÖVP ignoriert wurden. Überdies
erinnert Umweltsprecherin Brunner daran, dass Österreich schon von
der Europäischen Union gemahnt wurde, den Umweltorganisationen mehr
Rechte in Umweltverfahren einzuräumen. "Statt dies zu tun, werden nun
auch bestehende Beteiligungsrechte – wie die der Umweltanwaltschaften
– beseitigt“, ärgert sich die Umweltsprecherin. „Die Grünen sind
nicht gegen einen One Stop-Shop. Aber in einem Rechtsstaat müssen die
behördlichen Entscheidungen von einem Verwaltungsgericht überprüft
werden können. Im Naturschutzrecht kommt es auch auf Parteienrechte
an. Wir können nicht in Hochglanzbroschüren der Tourismuswerbung
unsere schöne unberührte Natur anpreisen und sie dann nicht
ausreichend vor Rechtsbeugung schützen.“

Die Grünen wollen sich nun dafür einsetzen, dass der Naturschutz auch
in der Gewerbeordnung weiterhin eine Stimme hat. Glawischnig und
Brunner appellieren daher an SPÖ, ÖVP und vor allem an die
Freiheitlichen, die Entscheidungskonzentration in der
Regierungsvorlage zu überdenken. Glawischnig: "Wenn die
Freiheitlichen morgen der 2/3-Materie zustimmen, dann ist das ein
schlechter Tag für die Umwelt."

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GABI ZORNIG

Pressesprecherin

stv. Leitung Kommunikation

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