- 15.05.2017, 13:08:57
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Parlament: TOP im Nationalrat am 16. Mai 2017
Crowdsourcing, Integrationspaket, Gemeindeinvestitionen, Stabilitätsprogramm
Utl.: Crowdsourcing, Integrationspaket, Gemeindeinvestitionen,
Stabilitätsprogramm =
Wien (PK) - Der Nationalrat tritt morgen wie geplant zusammen. Auf
der Tagesordnung stehen Maßnahmen zur stärkeren Einbindung der
Bürgerinnen und Bürger in den Gesetzgebungsprozess und das
Integrationspaket der Regierung. Zudem liegen die Bund-Länder-
Vereinbarung zur Abwicklung von EU-Förderprogrammen sowie das
Kommunalinvestitionsgesetz zur Modernisierung der Infrastruktur in
Österreichs Gemeinden vor. Thema werden auch das Österreichische
Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021 sowie Rechnungshofberichte aus dem
Agrarbereich, unter anderem über die AMA Marketing GesmbH, und zur
Sanierung des Parlamentsgebäudes sein.
Aktuelle Stunde
Für die Aktuelle Stunde hat das Team Stronach das Thema "Schutzzonen,
Grenzsicherung, Integration: Wahlkampf oder Umsetzung?"
vorgeschlagen.
Aktuelle Europastunde
Unter dem Titel "Perspektiven der Budgetpolitik der Europäischen
Union" wird der Nationalrat dann mit Mitgliedern des Europaparlaments
debattieren. Das Thema gewählt hat die ÖVP.
Einbindung der BürgerInnen in den Gesetzgebungsprozess
Zwischen September 2014 und September 2015 tagte im Parlament die
Enquete-Kommission zur "Stärkung der Demokratie in Österreich". Nach
der Schaffung eines zentralen Wählerregisters und der elektronischen
Zustimmungsmöglichkeit zu Volksbegehren folgen nun weitere Schritte.
In der von allen Parlamentsparteien getragenen Entschließung zur
stärkeren Einbindung der BürgerInnen in den Gesetzgebungsprozess geht
es in erster Linie um die Ausweitung des Begutachtungsverfahrens zu
Gesetzentwürfen und die Durchführung von Crowdsourcing-Projekten.
Nach finnischem Vorbild sollen ausgewählte Gesetzesvorhaben gemeinsam
mit BürgerInnen und Fachleuten in einem mehrstufigen Prozess
erarbeitet werden, wobei die Regierung zunächst einmal ersucht wird,
Materien, die sich für einen Crowdsourcing-Prozess eignen,
bekanntzugeben. Ein erstes Pilotprojekt könnte dann 2018 starten, die
technischen Voraussetzungen sollen bis Ende dieses Jahres vorliegen.
Die Opposition begrüßt und unterstützt zwar die Initiative, sprach
sich aber im Verfassungsausschuss für weitere Reformen aus.
Wie ein Crowdsourcing-Projekt ablaufen könnte, wird in den
Erläuterungen zur Entschließung präzisiert. Demnach soll, sobald ein
"crowdsourcentaugliches" Thema am Tisch liegt, die Öffentlichkeit
eingeladen werden, bestehende Probleme zu benennen. Danach werden
ExpertInnen gebeten, Lösungen zu präsentieren, die dann in einem
dritten Schritt evaluiert werden. Zum Abschluss soll das zuständige
Regierungsmitglied dem Nationalrat berichten, ob eine oder keine
Ausarbeitung eines konkreten Gesetzesvorhabens auf Basis der
Anregungen erfolgt bzw. welche anderen Maßnahmen als Ergebnis des
Prozesses geplant sind. Zur Durchführung eines Pilotprojekts wird das
Parlament eine Plattform für den Kommunikations- und
Informationsaustausch einrichten.
Was das erweiterte Begutachtungsverfahren betrifft, wollen die
Abgeordneten durch eine Änderung der legistischen Richtlinien
sicherstellen, dass auch Stellungnahmen von BürgerInnen und
Institutionen, die nicht direkte Adressaten eines
Begutachtungsverfahrens sind, bei der Auswertung der
Begutachtungsergebnisse berücksichtigt werden. Alle seriösen
Stellungnahmen sollen - wie grundsätzlich schon bisher - auf der
Website des Parlaments veröffentlicht werden. Neu ist, dass sie,
ähnlich wie Petitionen und Bürgerinitiativen, ab Herbst auch
elektronisch mit einer Art "Like-Button" unterstützt werden können.
Das zuständige Regierungsmitglied wird außerdem angehalten, das
jeweilige Gesetzesvorhaben in auch für Nicht-ExpertInnen
verständlicher Form darzustellen, und zwar im Umfang etwa einer A4-
Seite. Schickt ein Ausschuss eine Gesetzesinitiative von Abgeordneten
in Begutachtung, obliegt die Erstellung des entsprechenden
Informationsblatts den AntragstellerInnen. Durch eine kurz begründete
Darstellung soll schließlich in Hinkunft auch besser ersichtlich
sein, welche Anregungen aus dem Begutachtungsverfahren in eine
Regierungsvorlage aufgenommen wurden.
Bund-Länder-Vereinbarung zur Abwicklung von EU-Förderprogrammen
Bei der zwischen dem Bund und den Länder abgeschlossenen
Vereinbarung, die anschließend auf der Tagesordnung steht, geht es
insbesondere um Programme des Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
und des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Förderperiode 2014 bis
2020. Da Österreich keine eigene Stelle oder Institution zur
Abwicklung derartig umfangreicher Programme hat und es weder eine
umfassende Kompetenz des Bundes noch der Länder für Regionalpolitik
gibt, soll der innerstaatliche Staatsvertrag die korrekte Programm-
und Finanzverwaltung sicherstellen. Ähnliche Vereinbarungen wurden
bereits in der Vergangenheit getroffen.
Integrationspaket
Beschlossen werden soll dann das Integrationspaket der Regierung.
Darin enthalten sind neue Integrationsverpflichtungen für anerkannte
Flüchtlinge, adaptierte Regelungen bei der Integrationsvereinbarung
für Drittstaatsangehörige, das Vollverschleierungsverbot in der
Öffentlichkeit und gesetzliche Grundlagen gegen Verteilaktionen zur
Verbreitung radikalen Gedankenguts, etwa Koranverteilaktionen.
Demnach müssen anerkannte Flüchtlinge, die arbeitsfähig sind und
nicht auf einen Arbeitsplatz vermittelt werden können, ab September
ein standardisiertes Integrationsprogramm absolvieren. Neben den
Koalitionsparteien stimmten im Sozialausschuss auch die Grünen für
die Gesetzesvorlage. Im Mittelpunkt des Integrationsjahrs stehen
Spracherwerb, Berufsorientierung und berufliche Qualifizierung, wer
nicht mitwirkt, dem droht die Kürzung der Mindestsicherung. Von
"Null-Euro-Jobs" könne aber keine Rede sein, hoben die Grünen im
Ausschuss den Ausbildungscharakter hervor. Sie verwahren sich gegen
dementsprechende ihrer Meinung nach unzutreffende populistische
Begriffe.
Die Pflicht gilt ab September 2017 sowohl für anerkannte Flüchtlinge
als auch für subsidiär Schutzberechtigte. Ab 2018 können auch
AsylwerberInnen mit hohen Bleibechancen am Programm teilnehmen.
Allerdings hängt das Programmangebot von den budgetären Ressourcen
ab, ein Rechtsanspruch auf Teilnahme gibt es nicht.
Mit dem Integrationsjahr miterledigt ist ein Entschließungsantrag, in
dem die Grünen eine bessere Integration von anerkannten Flüchtlingen
in den Arbeitsmarkt fordern.
Mit dem neu geschaffenen Integrationsgesetz sowie dem Anti-
Gesichtsverhüllungsgesetz werden verpflichtende Deutsch- und
Wertekurse für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte
ab dem 15. Lebensjahr sowie das Burka-Verbot eingeführt. Wer ab
Oktober demnach in der Öffentlichkeit seine Gesichtszüge durch
Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder
verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, muss mit Geldstrafen
von bis zu 150 € rechnen. Das gilt auch im Bus-, Schienen-, Flug- und
Schiffsverkehr sowie in Gerichten, an Schulen und Universitäten. Das
Verhüllungsverbot gilt nicht für das Tragen von Sturzhelmen oder
Mund-, Nasen- und Atemschutzmasken oder bei Faschingsfeierlichkeiten
oder Perchtenläufen.
In die Deutschkurs involviert sind dabei das Außen- und
Sozialministerium. Abgewickelt vom Integrationsfonds sollen in einem
ersten Schritt Deutschkurse auf A1-Niveau zur Verfügung gestellt
werden. Nach entsprechender Absolvierung und positivem Asylbescheid
können bzw. müssen dann erwerbsfähige und damit beim AMS vorgemerkte
anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte einen A2-
Deutschkurs besuchen. Abgewickelt werden diese Kurse vom AMS. An
dieser Stelle knüpft auch das Integrationsjahr an.
Die verpflichtenden Werte- und Orientierungskurse werden in
Kooperation zwischen dem Integrationsfonds und dem AMS als
eigenständige Kurse angeboten. Bei Integrationsverweigerung drohen
Sanktionen in Form einer gekürzten oder gestrichenen Mindestsicherung
bzw. Notstandshilfe oder Einbußen beim Arbeitslosengeld.
Neuregelungen gibt es außerdem bei der bereits existierenden
Integrationsvereinbarung für Drittstaatsangehörige. Für jene, die
versuchen, sich den Aufenthaltstitel zu erschleichen, wird es in
Zukunft teurer werden. Wer eine andere Person für sich zur Prüfung
schickt oder die Prüfung für jemand anderen schreibt, riskiert eine
Geldstrafe zwischen 500 und 2.500 € bzw. eine Freiheitsstrafe von bis
zu sechs Wochen. Bestraft werden soll künftig auch das Schummeln. Es
drohen Geldstrafen von bis zu 1.000 € bzw. eine Freiheitsstrafe von
bis zu zwei Wochen, wenn unerlaubte Hilfsmittel bei den
Integrationsprüfungen verwendet werden. Eingerichtet werden soll im
Außenministerium neben einer Forschungskoordinationsstelle außerdem
ein Integrationsmonitoring.
Zudem werden erstmals gesetzliche Grundlagen gegen Verteilaktionen
zur Verbreitung radikalen Gedankenguts geschaffen, Stichwort
Koranverteilaktionen von Salafisten. Passieren soll das durch eine
Änderung der Straßenverkehrsordnung mit einem strengeren
Bewilligungsprozedere für die Benützung von Straßen zu anderen
Zwecken als zu solchen des Straßenverkehrs. Umfasst sind davon auch
Parks.
In einem öffentlichen Hearing im Außenpolitischen Ausschuss gab es
von ExpertInnen u.a. Kritik an der geplanten Vermengung von Sprach-
und Wertetests, das Burka-Verbot halten sie für grundrechtskonform.
Kommunalinvestitionsgesetz
Nicht ganz konfliktfrei hat der Finanzausschuss das
Kommunalinvestitionsgesetz plenumsreif gemacht. Damit stellt die
Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018 Zweckzuschüsse in der
Höhe von 175 Mio. € zur Unterstützung von Investitionstätigkeiten in
den Gemeinden zur Verfügung. Es können maximal 25% der Projektkosten
gefördert werden. Bundesminister Hans Jörg Schelling erwartet sich
dadurch eine Belebung der regionalen Wirtschaft und die Schaffung von
tausenden Arbeitsplätzen insbesondere im Bausektor - das
Finanzministerium rechnet mit 8.460 zusätzlichen Arbeitsplätzen im
Jahr 2018. Die Opposition bemängelte u.a. die fehlenden
Qualitätskriterien sowie die zu bürokratische Abwicklung der
Maßnahme.
Gefördert werden damit zusätzliche Bauprojekte in den Bereichen
Kindergärten, Schulen, Seniorenbetreuung, Sportstätten, thermische
Sanierung, öffentlicher Verkehr, Wohnraum, Abfallentsorgung,
Kläranlagen oder Breitbandnetze. Konkret steht für jede Gemeinde ein
bestimmter Betrag zur Verfügung, der je zur Hälfte auf Basis der
Einwohnerzahl und dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel berechnet
wird. Die einzelnen Summen reichen dabei von 944 € für die kleinste
Gemeinde (Gramais in Tirol) bis zu 40,83 Mio. € für die Stadt Wien.
Förderungen und Zuschüsse von dritter Seite sind zulässig, solange
die Gesamtkosten nicht überschritten werden. Die Anträge auf
Gewährung eines kommunalen Investitionszuschusses sind von der
Gemeinde an die Buchhaltungsagentur des Bundes zu richten und können
vom 1. Juli 2017 bis 29. Juni 2018 eingebracht werden. Nicht in
Anspruch genommene Beträge sollen dem Strukturfonds zur Unterstützung
von finanzschwachen Gemeinden und Abwanderungsregionen zufließen
Doppelbesteuerungsabkommen mit Indien
Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Indien wird an die
OECD-Standards angepasst, da es in Bezug auf Transparenz und
Amtshilfe beim Informationsaustausch diesen nicht mehr entspricht.
Daher soll nicht nur der bilaterale Informationsaustausch mit Indien
nun weiter verbessert werden. Auch das seit 2015 geltende
Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen wird
adaptiert, da dieses auf die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer
und die Umsatzsteuer beschränkt ist. In Zukunft sind davon Steuern
jeder Art umfasst. Zudem ermöglicht die Novelle nun auch die
Amtshilfe bei der Vollstreckung von Steuern. Diese beschränkt sich
allerdings auf Abgabenansprüche, die durch ungerechtfertigte
Befreiungen oder reduzierte Steuersätze entstanden sind. Laut
Finanzministerium werden keine finanziellen Wirkungen erwartet.
Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021
Als nächstes beschäftigen sich die Abgeordneten mit dem
Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021, das den Kurs der österreichischen
Budgetpolitik für die nächsten Jahre vorgibt. Demnach wird für 2017
die Rückkehr zum strukturellen Nulldefizit angepeilt, bis 2028 soll
die Staatsschuldenquote von derzeit 80,8% auf 60% des BIP reduziert
werden.
Das im Jänner beschlossene Reformprogramm für die nächsten 18 Monate
wird das Budget mit 4 Mrd. € belasten und soll über Einsparungen,
Minderausgaben und Umschichtungen von 2,8 Mrd. € sowie Einnahmen aus
Konjunktur- und Beschäftigungseffekten von 1,2 Mrd. € gegenfinanziert
werden.
Finanzminister Hans Jörg Schelling rechnet mit einem Anstieg der
Staatseinnahmen um 17,3% bis 2021. Dabei soll das größte Plus aus
Einkommen- und Vermögensteuern lukriert werden. Bei den
Sozialversicherungsbeiträgen wird eine Steigerung von 16,5%
(durchschnittlich 3,1% pro Jahr) prognostiziert - etwas weniger als
das BIP. Im Jahr 2016 lagen die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen bei
96,7 Mrd. € (27,7% des BIP) und die Sozialversicherungsbeiträge bei
52,2 Mrd. €.
Ausgabenseitig erwartet sich das Finanzministerium einen Anstieg von
14,5%, insbesondere Kosten für Sachleistungen, etwa für Heilmittel
(Arzneien) und ärztliche Hilfe werden laut Prognosen vermehrt zu
Buche schlagen.
Schelling geht außerdem von einer Reduzierung des um konjunkturelle
Effekte und Einmaleffekte bereinigten strukturellen Defizits aus.
Dieses habe 2016 1,0% des BIP betragen und werde sukzessive auf 0,3%
des BIP (2021) zurückgeführt, heißt es. 2015 und 2016 wurden die
Mehrausgaben für Flüchtlings- und Asylwesen aus dieser Quote
herausgerechnet. Das so bereinigte strukturelle Defizit beträgt 2016
0,7% und wird laut Prognose in den Folgejahren bei 0,5% oder darunter
liegen. Die öffentliche Verschuldung wird laut Finanzressort bis 2021
auf 71% in Relation zum BIP zurückgehen.
Schenkung von Nachtsichtferngläsern an Serbien
Österreich wird die Republik Serbien zur Grenzüberwachung mit 30
Nachtsichtferngläsern samt Zubehör unterstützen. Die Geräte wurden in
den 1990er Jahren angeschafft und sind bereits vollständig
abgeschrieben. Ungeachtet der bereits erfolgten Abschreibung
beziffert das Finanzministerium ihren Wert mit 1.820 € pro Stück. Der
Aufwand der beabsichtigten Schenkung beläuft sich demgemäß auf 54.600
€. Die Vorlage kann mit breiter Zustimmung rechnen.
RH-Berichte zur Agrarmarkt Austria und der Agrarwirtschaft
Am Ende des Dienstag-Plenums stehen Rechnungshofberichte auf der
Tagesordnung. Zwischen 2010 und 2014 untersuchte der Rechnungshof die
Agrarmarkt Austria (AMA). Kritik übte er dabei unter anderem an der
intransparenten Vergabe von Aufträgen an Kreativagenturen und dem
Fehlen von Compliance-Richtlinien, wozu er in seinem Bericht
insgesamt 55 Empfehlungen abgab. Laut AMA sind die
Rechnungshofempfehlungen bereits umgesetzt bzw. befinden sich noch in
Umsetzung. Mitverhandelt werden unter diesem Tagesordnungspunkt zwei
weitere Berichte, in denen die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft
sowie die agrarischen Investitionsförderungen und deren
Wirkungsaspekte von den RechnungsprüferInnen unter die Lupe genommen
wurden.
Rechnungshofbericht zur Parlamentssanierung
Der Rechnungshof hat die Sanierung des Parlamentsgebäudes von 2012
bis zur Freigabe des Vertieften Vorentwurfs im November 2015
überprüft. Der Befund war grundsätzlich positiv, Kritik gab es an
geplanten kostenintensiven Baumaßnahmen unterhalb des historischen
Reichsratssaals (Bundesversammlungssaal), an der Höhe der
eingestellten Reserven und an verschiedenen Formalmängeln im
Projektablauf. Positiv wurden die Projektorganisation und die
Einbindung der NutzerInnen in den Planungsprozess bewertet. Von den
Abgeordneten wurde der Bericht im Rechnungshofausschuss als
überkritisch empfunden. (Schluss) keg/jan
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