• 09.05.2017, 19:31:57
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  • OTS0247

Stöger: Finanzierung des VKI ist langfristig sichergestellt

Aktuelle Aussprache im Konsumentenschutzausschuss zu vielfältigen Verbraucherthemen

Utl.: Aktuelle Aussprache im Konsumentenschutzausschuss zu
vielfältigen Verbraucherthemen =

Wien (PK) - Auf der Tagesordnung im Konsumentenschutzausschuss stand
heute eine Aktuelle Aussprache mit Sozial- und
Konsumentenschutzminister Alois Stöger. Debattiert wurden zahlreiche
Themen wie etwa die langfristige Finanzierung des VKI, die kostenlose
Papierrechnung, Pläne bezüglich One-Stop-Shop für Heilbehelfe, mobile
TAN-Verfahren und die Situation beim Online-Kauf der digitalen
Vignette. Die EU-Position Österreichs betreffend Verbraucherrechte
wurde von den Abgeordneten ebenso thematisiert wie der Status der
Regelungen bei Privatkonkurs und für Sammelklagen. Zu
Konsumentenschutzfragen soll es eine Informationsveranstaltung im
Parlament und in weiterer Folge im Herbst eine Enquete geben.

Angesprochen wurden gegenüber dem für Konsumentenschutz zuständigen
Sozialminister auch Sozialbelange wie die Situation in Pflegeheimen
zwischen Land- und Bundeskompetenz und der aktuelle Bericht der
Volksanwaltschaft dazu. Fragen zu Inkassogebühren, Verzugszinsen und
Energiekosten verwies Stöger an die jeweils zuständigen Amtskollegen
in Wirtschafts- und Justizministerium.

Langfristige Finanzierung des VKI, Regeln für Privatkonkurs,
Möglichkeit der Sammelklage

An Verbesserungen für KonsumentInnen sei neben der Einführung des
Basiskontos nun auch die langfristige Sicherstellung der Finanzierung
des VKI zu nennen, hielt Minister Stöger fest. Damit entgegnete er
einerseits der Kritik von Peter Wurm (F), der insgesamt keinerlei
Entwicklungen im Verbraucherschutz sieht, sondern nur viele
enttäuschende Verschlechterungen. Nikolaus Scherak (N) hinterfragte,
ob die Aufstellung und Zuständigkeiten mit den drei Playern
Ministerium, Arbeiterkammer (AK) und VKI im Verbraucherschutz nunmehr
optimal sei. Der VKI sei eine wichtige Einrichtung, so Alois Stöger,
der immer auch alle Sozialpartner einbinden wollte. Die AK sei nun
alleiniges Mitglied des VKI, zusammen mit dem Sozialministerium als
außerordentlichem Mitglied. Hinsichtlich des Rückzugs der
Wirtschaftskammer betonte Stöger, er hätte viel davon gehalten, wenn
Wirtschaftsfragen als gesamtpolitische Fragen betrachtet würden. Auch
der Wirtschaftskammer hätte es gut getan, hier eine klare Rolle
einzunehmen. Es sei aber die Entscheidung des jeweiligen
Sozialpartners, mitzumachen oder nicht. Peter Wurm ergänzte dazu,
dass neben der Wirtschaftskammer auch die Gewerkschaft ausgestiegen
und nicht mehr beim VKI dabei sei.

Zum Stand der Umsetzung inklusive Beratungsmöglichkeiten bei den
Regelungen zum Privatkonkurs erkundigte sich Markus Vogl (S). Es sei
ihm wichtig, dass Menschen eine zweite Chance bekommen und aus der
Schuldenfalle herauskommen können, so der Sozial- und
Konsumentenschutzminister. Derzeit liege als guter und vernünftiger
Schritt zur Privatkonkursregelung ein Regierungsvorschlag vor, der im
Juni im Justizausschuss behandelt werden soll. Auch die Sammelklage
hält Stöger für ein wichtiges Instrument, unterstrich er auf
diesbezügliche Frage von Nikolaus Scherak, er unterstütze diese
Entwicklung jedenfalls.

Stöger will kostenlose Papierrechnung und insgesamt starke
Verbraucherrechte

SPÖ-Abgeordnete Angela Lueger thematisierte das Recht auf kostenlose
Papierrechnung in der Zahlungsdienste-Richtlinie auf EU-Ebene. Dieses
Recht festzumachen sei ihm ein wichtiges Anliegen, hielt Stöger fest.
Zwar sehe er zugleich als Widerspruch, dass die Republik digitale
Abrechnungen vorschreibe, trotzdem sei etwa aus der Sicht von
Personen ohne Internetzugang das Recht auf Papierrechnung ohne
Mehrkosten zentral. Aygül Berivan Aslan (G) sprach bezüglich EU-
Jahresvorschau die Position Österreichs zum Thema Verbraucherrechte
und deren Verschärfung an. Österreich will starke
Konsumentenschutzrechte, betonte dazu der Minister. Er sehe in den
aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene im Rahmen des REFIT-Programms -
etwa mit den Plänen zur Verbrauchsgüter- bzw. Kaufrichtlinie bis
voraussichtlich Herbst 2017 - die Chance, die Rolle der
VerbraucherInnen zu stärken.

One-Stop-Shop für Heilbehelfe, mobile TAN-Verfahren und die Situation
beim Online-Kauf der digitalen Vignette

Von Franz-Joseph Huainigg (V) darauf angesprochen, bestätigte Stöger,
dass zwischen Bund und Ländern der Wille für One-Stop-Shops für
Heilbehelfe jedenfalls erkennbar sei, um die Verfügbarkeit der
benötigten Materialien zu verbessern. Er gehe sogar davon aus, dass
es bereits in dieser Jahreshälfte zu einem Ergebnis komme.

Von Georg Willi (G) wurden kolportierte Hackerangriffe in Deutschland
bei mobilen TAN-Verfahren via SMS für Online-Bankgeschäfte mit der
Frage aufgeworfen, ob auch Österreich betroffen sei. Er kenne
diesbezüglich keinerlei Meldungen oder Beschwerden, so Stöger, dafür
aber die Vorsicht der Banken mit allen Sicherheitshinweisen, was auch
wichtig sei. Weiters ging es Willi um den Online-Kauf der digitalen
Vignette, der für kurzfristige Pläne wenig praktikabel sei. Weil es
ein 14-tägiges Rücktrittsrecht beim Kauf gebe, müsse man die Vignette
schon 18 Tage vor Bedarf kaufen. Der Minister entgegnete, dass aus
seiner Sicht eine Gebühr wohl nicht mit einem Kauf in diesem Sinne
gleichzusetzen sei. Die Regelung mit 14 Tagen gelte eben für Online-
Kauf von Konsumgütern, je nach rechtlicher Lösungsmöglichkeit, seines
Erachtens aber nicht für eine Gebühr. Er trete hier jedenfalls für
eine praktikable Lösung ein.

Leopold Steinbichler (T) bat den Konsumentenschutzminister in Sachen
Lebensmittelkennzeichnung um Unterstützung. Zum
konsumentenschutzpolitischen Forum, zu dem schließlich Peter Wurm
wissen wollte, ob es schon fixiert sei, verwies der Minister auf
einen bereits bestehenden Termin im Herbst.

Pflegediskussion mit Kernthema Kompetenzverteilung Bund und Länder

Auf Anfragen zur Pflegediskussion und dem aktuellen Bericht der
Volksanwaltschaft seitens Gertrude Aubauer (V), Maria Fekter (V) und
Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) verwies Alois Stöger darauf, dass
Pflegeangelegenheiten Ländersache seien. Dies sei eine
verfassungsrechtliche Bestimmung. Wenn der Nationalrat dies ändern
möchte, sei er der Erste der dafür eintrete, dass die Kompetenzen in
diesem Bereich innerhalb der nationalen Ebene gleichgestellt werden.
Derzeit laute die Regelung dahingehend, dass die Volksanwaltschaft
die Sicherung der Menschrechte über deren Berichte in den Vordergrund
stellt. Diese Berichte seien zentral und wichtig und differenziert zu
sehen. Sie zeigen einerseits auf, wo Pflege exzellent geführt wird.
Andererseits sei aber auch die Riesenherausforderung zu sehen, wo
Menschenrechte nicht eingehalten werden. Es gehe nicht an, dass diese
verletzt werden. Er lege großen Wert darauf, alle Instrumente zu
nutzen, dass die Menschenrechte selbstredend und gerade in der Pflege
eingehalten werden. Fekter und Belakowitsch-Jenewein verwiesen zur
Bund-Länderkompetenzfrage auf das Heimaufenthaltsgesetz und
Kontrollen durch Sachwalterschaft, dies sei eindeutige
Bundeskompetenz. Die Sachwalterschaft sei Angelegenheit des
Justizministeriums, so der Sozialminister, der nochmals betonte, dass
Menschenrechtsverletzungen mit allen Mitteln entgegenzuwirken sei.
(Schluss Konsumentenschutzausschuss) mbu

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