- 05.05.2017, 12:26:18
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- OTS0153
Umweltdachverband: Höchstgericht bestätigt UVP-Pflicht für geplantes Pumpspeicherkraftwerk Koralm!
- Verwaltungsgerichtshof weist Revisionen der Projektwerber und der Steiermärkischen Landesregierung als unbegründet ab
Utl.: - Verwaltungsgerichtshof weist Revisionen der Projektwerber
und der Steiermärkischen Landesregierung als unbegründet ab =
Wien (OTS) - Pumpspeicher Koralm ist somit eine UVP-pflichtige
Wasserkraftanlage!
„Das ist ein großer Sieg in Sachen Umweltrecht und für den
Naturschutz! Der Verwaltungsgerichtshof ist unserer Ansicht gefolgt,
dass es sich beim geplanten Pumpspeicherkraftwerk Koralm – mit einer
Turbinenleistung von 960 bzw. 970 MW wäre es das stärkste Kraftwerk
in ganz Österreich und das zweitgrößte Kraftwerk seiner Art in Europa
– sehr wohl um eine UVP-pflichtige Wasserkraftanlage handelt“,
erklärt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes, in einer
ersten Reaktion auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes. Nach
einer Verkleinerung des Landschaftsschutzgebietes NR. 1 „Koralpe“
sollte das geplante Monster-Pumpspeicherkraftwerk Koralm plötzlich
nicht mehr der Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. UWD, WWF/Ökobüro und VIRUS
brachten gegen den negativen UVP-Feststellungsbescheid der
Steiermärkischen Landesregierung vom 18.05.2016 fristgerecht
Beschwerde ein – und haben nun nicht nur vor dem
Bundesverwaltungsgericht gewonnen, sondern konnten auch vor dem VwGH
letztinstanzlich siegen!
Geplanter Monster-Pumpspeicher auf der Koralm ist
UVP-pflichtig
„Man muss sich die Gigantomanie dieses Projektes vor Augen führen:
Eine Turbinenleistung von 960 bzw. 970 MW, die den UVP-Schwellenwert
von 15 MW um ein Vielfaches überschreitet; zwei mittels Talsperren
errichtete oberirdische Stauseen mit einer Fläche von je 20 ha und
die Ableitung des Seebaches zur Befüllung der gigantischen Speicher
von 4,7 Mio. m3 bzw. 5,5 Mio. m3 Gesamtspeicherinhalt über die Dauer
von rund 2,5 Jahren (!). Es ist ein Sieg des Rechts und der Vernunft,
dass für ein solches Vorhaben eine UVP-Pflicht zu tragen kommt. Wir
sind froh über diese sachgerechte Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofs, die hier auf Grund einer Ausleitung den
UVP-Tatbestand ,Wasserkraftanlage‘ bestätigt“, so Maier abschließend.
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