- 28.04.2017, 12:37:52
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Umweltdachverband: EU-Kommission legt Leitfaden vor – jetzt Gerichtszugang für NGOs in Umweltverfahren endlich umsetzen!
- Massive Umsetzungsdefizite Österreichs in Sachen Aarhus-Konvention
Utl.: - Massive Umsetzungsdefizite Österreichs in Sachen
Aarhus-Konvention =
Wien (OTS) - Umweltdachverband an die Bundesregierung:
Regierungsvorlage für Umsetzung von Rechtsschutz und
Mitspracherechten für NGOs ist überfällig!
Österreich hat die Aarhus-Konvention, welche der Öffentlichkeit
umfangreiche Verfahrensrechte im Umweltschutz zuschreibt, bereits
2005 ratifiziert. Allerdings lässt insbesondere die Umsetzung des in
Art. 9 Abs. 3 festgehaltenen Gerichtszuganges für die Öffentlichkeit
in Österreich auf sich warten: Im Großteil der Umweltverfahren ist
für Umweltorganisationen wie für Bürgerinitiativen und NachbarInnen
weder Beteiligungsmöglichkeit noch Rechtsschutz verwirklicht. Seit
Juni 2014 ist deshalb ein EU-Vertragsverletzungsverfahren anhängig.
„Es ist bedauerlich, dass der Öffentlichkeit der Zugang zu Gerichten
– abgesehen im Wesentlichen von UVP-Verfahren – bis dato verwehrt
wird. Außerdem riskiert Österreich mit dieser Verzögerungstaktik
saftige Strafzahlungen“, so Gerald Pfiffinger, Geschäftsführer des
Umweltdachverbandes.
Umwelt-Rechtsschutzmotor Aarhus-Konvention muss endlich ins
Laufen kommen
Heute hat die Kommission eine Mitteilung zum Thema „Access to Justice
in Environmental Matters“
(http://europa.eu/rapid/latest-press-releases.htm) veröffentlicht,
welche einen Umsetzungsleitfaden für die EU-Mitgliedstaaten bietet.
„Es ist hoch an der Zeit, diese Empfehlungen ernst zu nehmen. Die
Bundesregierung muss jetzt Nägel mit Köpfen machen. Die Ausarbeitung
eines materienübergreifenden Umweltrechtsschutzgesetzes auf Bundes-
und Länderebene, welches volle Parteistellung und Mitspracherecht für
Umwelt-NGOs in sämtlichen umweltbezogenen Verfahren regelt, darf
nicht länger aufgeschoben werden. Zudem muss der Zivilgesellschaft
die Möglichkeit gegeben werden, gegen rechtliche Versäumnisse der
Behörde vorzugehen und Verordnungen, Pläne und Programme im
Umweltbereich gerichtlich überprüfen zu lassen bzw. deren Erlassung
einzufordern. 12 Jahre nach Ratifizierung durch Österreich muss der
stockende Umwelt-Rechtsschutzmotor Aarhus-Konvention endlich ins
Laufen kommen“, so Pfiffinger abschließend.
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