• 27.04.2017, 09:32:32
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  • OTS0048

Neue Großspenderin des VGT: Veterinärmedizinische Universität Wien zahlt € 4.500

Fragwürdige Verwendung von Unigeldern: Vet Uni Wien finanziert Klagswut eines ihrer ProfessorInnen gegen kritische TierschützerInnen – weitere Zahlungen stehen bevor

Utl.: Fragwürdige Verwendung von Unigeldern: Vet Uni Wien finanziert
Klagswut eines ihrer ProfessorInnen gegen kritische
TierschützerInnen – weitere Zahlungen stehen bevor =

Wien (OTS) - Es war vom VGT geäußerte Kritik an Tierversuchen an
sogenannten Nutztieren wie Hühnern und Puten an der Geflügelklinik
der Veterinärmedizinischen Universität Wien, die die damalige
Rektorin und jetzige Bildungsministerin veranlasst haben,
hochoffiziell ein Redeverbot für den VGT-Obmann auszusprechen. Bei
nun bereits 2 verlorenen Klagen, die der betroffene
Tierexperimentator Michael Hess gegen den VGT-Obmann eingebracht hat,
wobei eine der beiden noch nicht rechtskräftig ist, wurde vom Gericht
bestätigt, dass derartige Kritik zulässig ist. Doch die Freiheit der
Meinungsäußerung ist für die Vet Uni Wien offenbar nicht von Wert,
zumindest wenn es um Tierversuche geht. Da vertuscht man lieber, wo
es nur geht, und klagt KritikerInnen, um sie einzuschüchtern. Doch
jetzt darf offiziell behauptet werden, dass Michael Hess jedes Jahr
mehr als 100 Puten mit der Schwarzkopfkrankheit infiziert und ihnen
damit schweres Leid zufügt, damit ein billiges und einfaches
Medikament gefunden werden könnte, das über Futtermittel verabreicht
werden kann und nicht von TierärztInnen verschrieben werden muss,
sodass die Putenmastindustrie keine zu großen Verluste macht. Im Jahr
2015 gab es 36 Tierversuchsprojekte in Österreich mit tausenden
Versuchstieren, deren einziges Ziel es war, die Ausbeutung von
Nutztieren in Tierfabriken noch effizienter zu gestalten. Und das,
obwohl landauf und landab ständig behauptet wird, Tierversuche
dienten nur dem Schutz der menschlichen Gesundheit.

Durch das nun rechtskräftige Urteil im ersten der beiden
Provisorialverfahren, das dem VGT voll inhaltlich Recht gibt, müsste
Hess dem VGT nun € 4.500 überweisen. Doch diese Zahlung hat für ihn
die Vet Uni Wien übernommen. Da die Vet Uni Wien auch durch
Steuergelder finanziert wird, muss man sich schon fragen, ob eine
derartige Verwendung dieser Gelder gerechtfertigt ist. Das Recht auf
freie Meinungsäußerung ist ein wesentliches Grundrecht, dem sich auch
die Vet Uni Wien verpflichtet fühlen müsste. Stattdessen bekämpft sie
– wie sich jetzt gezeigt hat: unlauter – Tierschutzkritik an ihren
Tierversuchen. Zivilklagen dieser Art, sogenannte SLAPPs, sind ein
bekanntes, aber demokratiepolitisch illegitimes Kampfmittel mächtiger
Institutionen gegen kleine NGOs oder Privatpersonen. Letztere sind
nach einer Klage zunächst gezwungen, größere Summen in Anwaltskosten
zu investieren und müssen bangen, im Falle des Verlierens viel Geld
bezahlen zu müssen. Die Folge ist, dass sich niemand konkrete Kritik
an Tierversuchen vorzubringen getraut. Dabei werden Tierversuche an
einer Vet Uni naturgemäß nicht zum Schutz von Menschen durchgeführt,
weshalb ihre Rechtfertigung mehr als fragwürdig scheint. Sogar im
aktuellen katholischen Katechismus gelten Tierversuche nur dann als
legitim, wenn sie kranken Menschen helfen.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Tierexperimentator Michael Hess war
Mitglied der Bundestierversuchskommission. Wegen meiner Kritik an
seinen horrenden Versuchsreihen legte er seine Mitgliedschaft nieder
und klagte mich auf Unterlassung und Widerruf. Jetzt hat das Wiener
Oberlandesgericht bestätigt, dass meine Kritik berechtigt und legitim
ist. Im Umkehrschluss beweist das, dass die Klage nur dazu gedient
hat, mich von weiterer Kritik abzuhalten. Damit ist auch bewiesen,
dass das Redeverbot, das mir die Vet Uni Wien in genau diesem
Zusammenhang erteilt hat, ebenfalls nie legitim war, sondern einen
ganz offenen Bruch der Meinungsfreiheit darstellt. Unterstrichen wird
diese menschenrechtswidrige Haltung der Uni auch noch dadurch, dass
sie die Klagskosten des Tierexperimentators begleicht. Vielleicht
sollte sich der Rechnungshof diese fragwürdige Finanzgebarung einmal
anschauen.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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