- 19.04.2017, 09:48:40
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ÖH an Mitterlehner und Hammerschmid: Ziel ist Zusammenarbeit im Sinne der Studierenden
Offener Brief zur Einforderung eines Platzes am Verhandlungstisch von BMWFW und BMB zur Reformierung des Studienbeihilfensystems
Utl.: Offener Brief zur Einforderung eines Platzes am
Verhandlungstisch von BMWFW und BMB zur Reformierung des
Studienbeihilfensystems =
Wien (OTS) - Sehr geehrter Herr Vizekanzler und Bundesminister Dr.
Reinhold Mitterlehner,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr.in Sonja Hammerschmid,
als Interessenvertretung der Studierenden ist es ein zentrales
Element unserer Arbeit uns für die soziale Absicherung der
Studierenden durch das Studienbeihilfensystem einzusetzen. Mit dem
Studienförderungsgesetz wird die Basis für die soziale Hauptmaßnahme
gelegt, um sozio-ökonomisch schlechter gestellten Menschen ein
Studium zu ermöglichen. Es ist daher für uns vollkommen
unverständlich und nicht tragbar, dass die Beihilfenhöhe nicht nur
seit 18 Jahren nicht vollständig an die Inflation angepasst wurde,
sondern auch, dass das Einkommen der Beziehungsberechtigten als
Bemessungsgrundlage seit 2008 nicht valorisiert wurde. 2009 haben 18%
der Studierenden Studienbeihilfe bezogen, 2015 waren es nur noch 12%
- so sinkt Jahr für Jahr die Anzahl der Bezieher_innen einer
regulären Studienbeihilfe, während die Lebenserhaltungs- und
Studienbezogenen Kosten stetig steigen.
Die Studierenden-Sozialerhebung 2015 hat von Neuem gezeigt wie prekär
die finanzielle Lage vieler Studierenden ist. So arbeiten 75% der
berufstätigen Studierenden nicht, um sich etwas dazu zu verdienen,
sondern in erster Linie um ihre Lebenserhaltungskosten decken zu
können. Gleichzeitig können sich ein Drittel der Student_innen keine
plötzlichen Ausgaben von 450 Euro leisten, wobei es hier nicht um
Luxusausgaben, sondern um Alltagsgegenstände wie etwa eine
Waschmaschine oder Kaution geht. 13% aller Studierenden war es in den
letzten 12 Monaten nicht möglich regelmäßige Zahlungen wie Miete oder
Heizkosten zu bezahlen.
Für erwerbstätige Studierende kommen erschwerend die einzuhaltenden
Toleranzsemester hinzu. Aber nicht nur für sie, sondern auch für
viele andere Studierende sind diese eine Hürde die es abzubauen gilt.
Die Mindeststudienzeit inklusive Toleranzsemester entspricht bei
Weitem nicht der durchschnittlichen Studiendauer und somit nicht der
Lebensrealität der Studierenden.
Es ist offensichtlich, dass diese Situation Verbesserung bedarf. Umso
mehr freut uns darum, dass seitens der Bundesregierung ein Bekenntnis
besteht das Studienförderungsgesetz spürbar zu überarbeiten und an
die Lebensrealität der Studierenden anzupassen. Dass eine
Inflationsanpassung hier weiterhin nicht in Sichtweite ist, während
eine Valorisierung in anderen Bereichen, wie etwa bei der Anhebung
des Richtwertmietzins, als selbstverständlich erscheint, ist für uns
nicht nachvollziehbar.
In Vergangenheit gab es bereits mehrfach gute Zusammenarbeit und
Verhandlungsergebnisse zwischen der ÖH Bundesvertretung und dem
BMWFW, wie etwa beim Hochschülerinnen und Hochschülerschaftsgesetz
2014. Diese positive Zusammenarbeit möchten wir fortsetzen. Als
gesetzlich implementierte und demokratisch gewählte
Interessenvertretung aller Studierenden halten wir es für essentiell,
an den Verhandlungen zum Studienförderungsgesetz teilzunehmen, um
unsere Expertise einzubringen – damit dieses Gesetz nicht über unsere
Köpfe hinweg sondern mit und für uns Studierende zum Besseren
verändert wird.
Hochachtungsvoll,
Lucia Grabetz, Magdalena Goldinger, Philip Flacke und Marie
Fleischhacker
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