• 05.04.2017, 11:50:07
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  • OTS0094

AUGE/UG-Koza: "Nicht auf Rechentricks der Wirtschaftskammer reinfallen!"

1.700-Euro-Mindestlohn orientiert sich an OECD-Niedriglohnschwelle und ist notwendig, damit ArbeitnehmerInnen von Vollzeitarbeit leben können

Utl.: 1.700-Euro-Mindestlohn orientiert sich an
OECD-Niedriglohnschwelle und ist notwendig, damit
ArbeitnehmerInnen von Vollzeitarbeit leben können =

Wien (OTS) - Die WKÖ Wien spricht davon, dass die Forderung nach
einem Mindestlohn von 1.700 Euro, wie sie seitens des ÖGB, der Grünen
u. a. aufgestellt wird, eine Themenverfehlung sei. Würden Weihnachts-
und Urlaubsgeld miteingerechnet läge der derzeit in Verhandlung
stehende Mindestlohn von 1.500 Euro ohnehin bereits bei 1.750 Euro.
Damit wären die von Gewerkschaften geforderten 1.700 Euro Mindestlohn
bereits erreicht, so die WKÖ Wien. „Auf solche Rechentricks fallen
wir nicht herein“, erwidert Markus Koza, Ökonom und Bundessekretär
der AUGE/UG-Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen:
„Höhere Mindestlöhne sind notwendig, damit die Menschen von ihrer
Vollzeitarbeit leben können und nicht unter der armutsgefährdenden
Niedriglohnschwelle bleiben.“ Koza erinnert daran, dass bei einem
Brutto-Betrag von 1.700 Euro netto knapp über 1.300 Euro blieben –
bei einer aktuellen Armutsgefährdungsschwelle von 1.163 Euro
(Einpersonen-Haushalt).

Schon 2015 hätte 1.700-Euro-Mindestlohn gelten müssen

Tatsächlich orientiert sich 1.700-Euro-Mindestlohn-Forderung an
der sogenannten Niedriglohnschwelle. Diese liegt – laut Definition
der OECD - bei zwei Dritteln des mittleren Stundenlohns von
Vollzeitbeschäftigten. Der mittlere Stundenverdienst lag 2015 laut
Einkommensbericht des Rechnungshofs bei 15,30 Euro brutto – inklusive
Überstunden, aber exklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Bereinigt um
die Überstunden ergibt das einen mittleren Stundenlohn von 14,70 Euro
bei Vollzeit. Die Niedriglohnschwelle – also zwei Drittel des
mittleren Stundenlohns bei Vollzeit – liegt somit bei Euro 9,80
Euro.

Hochgerechnet auf ein Monatsbruttoeinkommen bei Vollzeit liegt die
Niedriglohnschwelle damit bei 1.695 Euro monatlich - ohne
Sonderzahlungen. Inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld würde sich der
Mindestlohn auf 1.980 Euro monatlich belaufen. Koza abschließend:
„Der Rechentrick der WKÖ ist unzulässig, widerspricht er doch der
allgemein anerkannten und gängigen Definition von Niedriglöhnen.
Damit entpuppt sich die Behauptung der WKÖ, wonach 1.700 Euro
Mindestlohn ohnehin bereits erreicht wäre als reine Propaganda Auf
derartig billige Tricks fallen wir jedenfalls nicht herein.“

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