• 04.04.2017, 18:57:38
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  • OTS0194

Hauptausschuss behandelt Geschäftsberichte des National- und Zukunftsfonds

Karin Rysavy wird Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen Investitionsbank; Mikl-Leitner folgt Pröll im Ausschuss der Regionen

Utl.: Karin Rysavy wird Mitglied des Verwaltungsrats der
Europäischen Investitionsbank; Mikl-Leitner folgt Pröll im
Ausschuss der Regionen =

Wien (PK) - Der Hauptausschuss des Nationalrats hat heute neben dem
Schlussbericht des Allgemeinen Entschädigungsfonds auch die
Geschäfts- und Jahresberichte des Nationalfonds, des Fonds zur
Instandsetzung jüdischer Friedhöfe, des Zukunftsfonds und der
Stipendienstiftung 2015 behandelt. Alle Berichte wurden einstimmig
zur Kenntnis genommen. Außerdem gab der Hauptausschuss für die
Nominierung der Finanzexpertin Karin Rysavy als Mitglied des
Verwaltungsrats der Europäischen Investitionsbank (EIB) einstimmig
grünes Licht. Informiert wurde das Gremium außerdem über die
Nominierung von Johanna Mikl-Leitner als neues Mitglied im Ausschuss
der Regionen. Sie folgt auf Landeshauptmann Erwin Pröll.

20 Jahre Nationalfonds: Geschäftsbericht 2015 liegt vor

Der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des
Nationalsozialismus konnte im 2015 bereits auf eine 20-jährige
Tätigkeit zurückblicken. Er wurde 1995 zum 50. Jahrestag der
Unabhängigkeitserklärung und damit der Wiederherstellung der
demokratischen Republik Österreich gegründet. Damit hat die Republik
spät aber doch ihre besondere Verantwortung gegenüber den Opfern des
Nationalsozialismus zum Ausdruck gebracht. Aus Anlass dieses
Jubiläums hat Nationalratspräsidentin Doris Bures, die auch dem
Kuratorium des Fonds vorsitzt, am 29. Oktober 2015 zu einer
Festveranstaltung ins Parlament geladen, an der auch Bundespräsident
Heinz Fischer teilnahm (siehe Meldungen der Parlamentskorrespondenz
Nr. 1169/2015 und 1170/2015). An der Spitze des Fonds stand von
Anfang an Hannah Lessing, die Ausschussmitglieder zollten ihr und
ihrem Team einmal mehr Anerkennung für die geleistete Arbeit und
nahmen den Bericht einstimmig zur Kenntnis. Details über Aufgaben und
Arbeit des Nationalfonds sind zu finden unter:
https://nationalfonds.org/startseite.html

Der Nationalfonds hat ein umfangreiches Aufgabengebiet zu bewältigen.
So zählen die sogenannten Gestezahlungen an Opfer des
Nationalsozialismus in der Höhe von jeweils 5.087,10 € zu seinem
Aufgabengebiet. Bislang sind rund 33.000 Anträge eingelangt, wobei im
Jahr 2015 25 Neuanträge eingelangt sind. Zudem gibt es eine so
genannte Mietrechtsentschädigung im Ausmaß von jeweils 7.630 € sowie
Nachzahlungen von jeweils 1.000 € pro berechtigter Person. Sie dient
der Abgeltung von Vermögensverlusten für den Entzug von
Bestandsrechten an Wohnungen und gewerblichen
Geschäftsräumlichkeiten, Hausrat und persönlichen Wertgegenständen.
In diesem Bereich hatte der Fonds insgesamt rund 23.000 Anträge zu
bearbeiten. 2015 wurden die letzten diesbezüglichen Anträge
bearbeitet, neue Anträge konnten aufgrund des Fristablaufs nicht mehr
gestellt werden. Die aus diesem Topf verbliebenen Mittel von ca. 1,3
Mio. US Dollar kommen im Sinne der Verpflichtungen aus dem
Washingtoner Abkommen auf andere Weise den Opfern des
Nationalsozialismus zugute, insbesondere für Programme, die der
Betreuung betagter Überlebender gewidmet sind.

Seit dem Jahr 1999 besteht der Härteausgleichsfonds, aus dem
Zahlungen an jene erfolgen, die die Voraussetzungen für die
Zuerkennung nach dem Nationalfondsgesetz zwar weitgehend, jedoch
nicht zur Gänze erfüllen. Daraus wurden im Vorjahr 93 Auszahlungen zu
je 5.087,10 € vorgenommen, in Summe also rund 473.100 €. Mit
Jahresende 2015 verblieben somit im Härteausgleichsfonds 35.609 €.

Ein Hauptaugenmerk des Nationalfonds liegt auch auf der
Projektförderung, wobei insbesondere soziale, medizinische und
psychotherapeutische Projekte zugunsten von überlebenden Opfern, aber
auch Forschungen unterstützt werden. So wurden 2015 insgesamt 151
Projekte mit einem finanziellen Volumen von 1.369.638 € genehmigt, 80
davon sind bereits ausbezahlt.

Zudem hat der Fonds Aufgaben aus dem Kunstrestitutionsgesetz
übernommen und betreut etwa die 2006 eingerichtete Online-
Kunstdatenbank, die Informationen zu über 9.100 Objekten enthält. All
jene Objekte, deren EigentümerInnen nicht mehr festgestellt werden
können, werden zu Gunsten der NS-Opfer verwertet. Mit Jahresende
betrugen die Mittel der Kunstverwertungserlöse 64.382 €. Seit 2013
begleitet und berät der Nationalfonds auch die Parlamentsbibliothek
in Restitutionsfragen.

Der Fonds ist auch weiterhin mit der Neugestaltung der
österreichischen Ausstellung im ehemaligen Konzentrations- und
Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau befasst und im Rahmen der
International Holocaust Remembrance Alliance IHRA international
bildungspolitisch tätig.

Angesprochen von Harald Walser (G) auf die österreichische
Ausstellung im Block 17 des Staatlichen Museums Auschwitz-Birkenau
informierte die Generalsekretärin des Nationalfonds Hannah Lessing,
dass sie auf eine Eröffnung der Ausstellung im zweiten Halbjahr 2018
hofft. Geplante Sanierungsarbeiten werden Lessing zufolge bis zum
Sommer 2018 dauern. Geht es um das Ausstellungskonzept, wurde vom
internationalen Auschwitz-Komitee darin zwar eine Stelle kritisiert,
sie rechne aber mit einer baldigen Freigabe.

Jüdischer Friedhof Währing soll demnächst saniert werden

Der Fonds zur Instandsetzung jüdischer Friedhöfe wurde im Jahr 2010
gesetzlich eingerichtet und stellt auch einen Teil der
Verpflichtungen dar, die Österreich im Jahr 2001 im Rahmen des
Abkommens mit den USA (Washingtoner Abkommen) eingegangen ist. Seine
Arbeit nahm der Fonds 2011 auf, er soll über einen Zeitraum von 20
Jahren dazu beitragen, insgesamt mehr als 60 jüdische Friedhöfe in
Österreich instand zu setzen. Dafür steht jährlich ein Betrag von
einer Million Euro zur Verfügung.

2015 hat die Israelitische Kultusgemeinde Wien (IKG) Förderanträge zu
zwei Projekten eingereicht. Sie betreffen den jüdischen Friedhof
Deutschkreuz (Teilprojekt III) und Stockerau (Teilprojekt (III).
Zusätzlich genehmigte das Kuratorium des Fonds zwei weitere Anträge
hinsichtlich des jüdischen Teils des Zentralfriedhofs Tor 1 und Tor
4. Siehe auch: https://friedhofsfonds.org/startseite.html

Dass erst im vorigen vermehrt Sanierungsprojekte angelaufen sind,
begründete Lessing gegenüber Albert Steinhauser (G) mit strengen
Regelungen bei der Antragsstellung. Jetzt gibt es neue Richtlinien.
Abgelehnt wurde in diesem Sinn kein einziges Projekt, meinte die
Generalsekretärin, im Fall des Jüdischen Friedhofs in Hohenems
verwies sie auf eine entsprechende Gruppeneinteilung
sanierungsbedürftiger Friedhöfe auf Basis eines Weißbuchs der
Israelischen Kultusgemeinde. Im Vergleich habe Hohenems gleich viel,
wenn nicht sogar mehr Geld bekommen, sagte Lessing in Richtung
Walser, der die Transparenz bei den Gruppeneinteilungen hinterfragte.

Geht es um den Jüdischen Friedhof Währing, sagte Lessing gegenüber
dem Freiheitliche David Lasar, dass eine Sanierung demnächst in
Angriff genommen werde.

Zukunftsfonds: Grüne hinterfragen Förderungen für Außenministerium

Für das Jahr 2015 meldet der Zukunftsfonds einen Antragsrekord mit
375 eingereichten Projekten. Die Zahl hat sich gegenüber dem
Gründungsjahr 2006 verdreifacht, im Vergleich zu 2014 ergibt dies
eine Steigerung von 20%. Diese Erfolgsmeldung konnte der Vorsitzende
des Fonds, Kurt Scholz, im jüngsten Geschäftsbericht vermelden.

Allerdings wird der Fonds, bei dem es sich um einen "verzehrenden
Fonds handelt, im Jahr 2017/2018 seine Fördertätigkeit einstellen
müssen, sollte kein neuer Mittelzufluss erfolgen. Der Vermögensstand
des Zukunftsfonds belief sich Ende 2015 auf rund 6,18 Mio. €, pro
Jahr können Förderungen von bis zu 2 Mio. € gewährt werden. 2013
hatte das Vermögen noch 10,1 Mio. € betragen, 2014 waren es 8,2 Mio.
€ gewesen.

Dotiert ist der Zukunftsfonds mit den verbliebenen Mitteln aus dem
Versöhnungsfonds zur Zwangsarbeiter-Entschädigung. Er unterstützt in
erster Linie Projekte, "die den Interessen und dem Gedenken der Opfer
des nationalsozialistischen Regimes, der Erinnerung an die Bedrohung
durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft sowie der
internationalen Zusammenarbeit dienen". Darüber hinaus werden
Projekte gefördert, "die zu einer Förderung der Achtung der
Menschenrechte und der gegenseitigen Toleranz auf diesen Gebieten
beitragen". Auch wissenschaftliche Arbeiten zu diesen Themen können
mit Mitteln des Zukunftsfonds finanziert werden.

Konkret genehmigte der Zukunftsfonds im Jahr 2015 für 276 neue
Projekte insgesamt einen Betrag von 2.122.321 €. Tatsächlich
ausbezahlt wurden 1.935.122 €.

Von den seit 2006 eingereichten 2.308 Projekten wurden bislang 1.478
mit einer Summe von 20.210 Mio. € genehmigt, das sind ca. 64% der
Anträge. Davon konnten 1.095 Projekte bereits abgeschlossen werden,
sie wurden mit rund 15.2 Mio. € gefördert. 383 laufende Projekte
werden mit einer Fördersumme von rund 5 Mio. € vom Fonds betreut.
Ausbezahlt wurden bislang rund 19 Mio. €. Die Gesamtantragssumme der
genehmigten Projekte belief sich allerdings auf 38.703 Mio.

Hinterfragt wurde von den Grünen im Ausschuss, warum vom Fonds das
Projekt "Intercultural Achievement Award" im Außenministerium
gefördert wurde. Der Generalsekretär des Zukunftsfonds Herwig Hösele
sowie der Vorsitzende des Kuratoriums Kurt Scholz meinten dazu, dass
sie prinzipiell keine Freude damit hätten, Projekte mit
ministeriumsnähe zu fördern, überwiegen würde in diesem Fall aber,
dass damit etwa englischsprachige Übersetzungen über Werke der
jüngeren Geschichte Österreichs unterstützt wurden. Das sei ein
großes Anliegen des Fonds, außerdem sei die Vorgangsweise gesetzlich
gedeckt.

Alle genehmigten Projekte sind in einer Kurzzusammenfassung auf der
Homepage des Zukunftsfonds verfügbar (www.zukunftsfonds-austria.at).
Einen Überblick über die Tätigkeit des Fonds bietet auch das Buch
"Der Zukunftsfonds der Republik Österreich - Entstehung, Entwicklung
und Bedeutung", erschienen im Böhlau-Verlag. Präsentiert wurde es im
Rahmen eines Festakts in der Diplomatischen Akademie.

Auf der Tagesordnung des Hauptausschusses stand außerdem der
Rechenschaftsbericht 2015 der 2006 eingerichteten Stipendienstiftung.
Aufgabe der Stiftung ist es, aus den ihr vom Versöhnungsfonds
übertragenen Mitteln Stipendien an Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
jener Länder zu vergeben, die in besonderer Weise unter dem
nationalsozialistischen Regime, insbesondere auch durch die
Rekrutierung von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern, gelitten
haben. Stipendien sollen aber auch jenen Personen zur Verfügung
gestellt werden, die sich als Nachfahren direkt Betroffener um ein
solches bewerben.

Anders als der Zukunftsfonds ist die Stipendienstiftung als
"nichtverzehrende Stiftung" konzipiert, zur Ausschüttung gelangen
daher nur Erträge des Stiftungskapitals von ursprünglich rund 25,83
Mio. €. Für den Zeitraum 1. Jänner 2006 bis 31. Dezember 2015 hat die
Veranlagung einen Gesamtbetrag von rund 5,25 Mio. € erbracht. Aus
diesen Zinserträgen wurden insgesamt rund 1,94 Mio. € an Stipendien
im tertiären Bildungsbereich ausbezahlt. Von den 296 eingereichten
Anträgen wurden 66 bewilligt. Für Schulstipendien lag der Betrag von
2009 bis 2015 bei rund 275.770 €.

Stiftungsrats-Vorsitzende Barbara Weitgruber betont im Bericht, dass
die Erträge aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung für konservativ
und vorsichtig veranlagtes Kapital rückläufig waren. Da aber mangels
geeigneter Bewerbungen die in den letzten Jahren erwirtschafteten
Beträge nicht ausgeschöpft wurden, sei aber eine entsprechend gut
dotierte Rücklage zur Fortführung der derzeit bestehenden
Stipendienprogramme vorhanden.

Die operative Abwicklung der Stipendienausschreibungen sowie die
Vorprüfungen der Anträge und die Auszahlung laufen über den
Österreichischen Austauschdienst, die österreichische Agentur für
internationale Mobilität und Kooperation in Bildung, Wissenschaft und
Forschung (OeAD-GmbH).

Die auffallend vielen Anträge syrischer Staatsangehöriger im Jahr
2015 sind laut Stiftungsrats-Vorsitzender Barbara Weitgruber auf eine
Fehlinformation in einer arabischen Zeitung zurückzuführen. Diese
habe zu einem Ansturm an syrischen Anträgen geführt, wie sie auf
Nachfrage von Nikolaus Scherak (N) erklärte.

Sonderpauschalvergütung für RechtsanwältInnen lang andauernder
Verfahrenshilfen

Einstimmig genehmigte schließlich der Hauptausschuss die Verordnung
des Justizministers über die Festsetzung der Sonderpauschalvergütung
für die Jahre 2012 und 2013. Durch sie werden Leistungen abgegolten,
die von RechtsanwältInnen im Rahmen der Verfahrenshilfe in
überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten wurden.
(Schluss Hauptausschuss) keg

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