- 31.03.2017, 12:49:13
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- OTS0155
Heinzl: Volle Unterstützung für Klage gegen diskriminierende deutsche Maut
Von SPÖ-Verkehrssprecher Anton Heinzl gibt es die volle Unterstützung für eine Klage Österreichs gegen die umstrittene deutsche PKW-Maut. Heinzl hält die deutsche PKW-Maut, die heute auch von der Länderkammer des deutschen Parlaments beschlossen wurde, für klar EU-rechtswidrig. "Das ist eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, von der insbesondere Österreich und die anderen Nachbarstaaten Deutschlands betroffen sind", so Heinzl. Er unterstützt daher Verkehrsminister Jörg Leichtfried, der heute angekündigt hat, dass Österreich mit einer Klage beim EuGH gegen die deutsche Maut vorgehen wird. Heinzl: "Österreich und die anderen Nachbarstaaten Deutschlands müssen hier wirklich ein Zeichen setzen, dass wir eine so offensichtliche Ungleichbehandlung nicht hinnehmen können." ****
Die PKW-Maut war von Anfang an als "Ausländermaut" ausgestaltet; daran ändert nach Einschätzung des SPÖ-Verkehrssprechers auch nichts, dass Deutschland jetzt eine komplizierte Umgehungskonstruktion beschließt, bei der Zulassungsbesitzern aus Deutschland die Mehrkosten der Maut, die zudem nach Euro-Klassen gestaffelt wird, über eine Verringerung der Kfz-Steuer ersetzt werden. Heinzl: "Zum Schluss kommt heraus, dass das gesamte Netto-Aufkommen aus der Maut von nicht-deutschen AutofahrerInnen kommt."
Verkehrsminister Jörg Leichtfried hat sich heute dafür ausgesprochen, dass Österreich beim EuGH klagt. Das Verkehrsministerium stützt sich dabei auf ein Rechtsgutachten des Europarechtsexperten Walter Obwexer. Er kommt zum Schluss, dass die deutsche Maut immer noch diskriminierend ist und dass eine Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland eine begründete Aussicht auf Erfolg hat.
In Deutschland hat heute auch der Bundesrat das umstrittene Gesetzespaket mit der Infrastrukturabgabe (PKW-Maut) und der Kompensation für Autofahrer mit einer deutschen Zulassung via Kfz-Steuer bestätigt. Der Bundestag hat das Paket letzte Woche beschlossen, obwohl der wissenschaftliche Dienst des Bundestags klar gemacht hatte, dass die Ausgestaltung der Maut EU-rechtswidrig ist. Das Gutachten vom Februar dieses Jahres stellt "eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit" fest, "die sich nicht auf unionsrechtlich anerkannte Rechtfertigungsgründe stützen lässt".
Zu einer sehr klaren Einschätzung ist auch das Europäische Parlament gekommen. Am 15. März hat die Mehrheit der Europaparlamentarier eine Resolution beschlossen, in der es heißt, "dass die deutsche PKW-Maut von Dezember 2016 noch Elemente enthält, die einen Verstoß gegen das Unionsrecht darstellen und grundlegende Prinzipien der Verträge verletzen, insbesondere, was die Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit betrifft". Bemerkenswert daran ist, dass alle österreichischen Abgeordneten diese Resolution unterstützt haben, nur die Freiheitlichen haben nicht dafür gestimmt. (Schluss) bj/wf
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