• 30.03.2017, 16:16:53
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  • OTS0247

Zeitgeschichte-Curriculum für RichterInnen: Nationalrat befürwortet Initiative der Grünen

Schlagabtausch zwischen FPÖ und Grünen zu parteipolitischer Einflussnahme auf Justiz und Schulen

Utl.: Schlagabtausch zwischen FPÖ und Grünen zu parteipolitischer
Einflussnahme auf Justiz und Schulen =

Wien (PK) - RichterInnen und StaatsanwältInnen sollen künftig ein
Curriculum in Zeitgeschichte als verpflichtenden Teil der Ausbildung
absolvieren. Ein entsprechender Antrag der Grünen, der auf eine
Verfahrenseinstellung gegen einen Artikel der Zeitschrift "Aula"
reagiert, wurde heute vom Nationalrat mit Unterstützung von SPÖ, ÖVP
und NEOS beschlossen. Heftig entwickelte sich in dem Zusammenhang
eine Diskussion zwischen FPÖ und Grünen betreffend - wechselseitig
vorgeworfener - parteipolitischer Einflussnahme, einerseits auf die
Justiz, andererseits auf Schulen.

Einhellig befürworteten die Abgeordneten hingegen Maßnahmen
betreffend die Gerichtsorganisation, Anpassungen für den
grenzüberschreitenden Zugang zu Unternehmensinformationen und ein
Mehr an Transparenz und Rechtssicherheit im Kartellrecht.

Zeitgeschichte wird verpflichtender Teil der Ausbildung von
RichterInnen und StaatsanwältInnen

Mit breiter Mehrheit angenommen wurde jene Initiative der Grünen, die
auf die Einstellung eines Verfahrens gegen die Zeitschrift "Aula"
wegen eines Artikels mit dem Titel "Mauthausen-Befreite als
Massenmörder" reagiert. Harald Walser forderte damit ein Curriculum
in Zeitgeschichte als verpflichtenden Teil der Ausbildung von
angehenden RichterInnen und StaatsanwältInnen. Empört zeigte sich
Walser über die von der Staatsanwaltschaft Graz angeführte Begründung
in diesem Fall, wo es unter anderem heißt, es sei nachvollziehbar,
"dass die Freilassung mehrerer tausend Menschen aus dem KZ Mauthausen
eine Belästigung für die betroffenen Gebiete darstellte". Seinen
ausdrücklichen Dank sprach er Justizminister Wolfgang Brandstetter
dafür aus, dass er sich davon distanziere. Offen seien nun auch
weiterführende Angebote für im Dienst befindliche RichterInnen, das
müsste ein nächster Schritt sein, so Walser. Unterstützt wurde die
Initiative der Grünen von der SPÖ, ÖVP und den NEOS. Nikolaus Scherak
(N) etwa findet es unverständlich, warum die FPÖ dem nicht zustimme.
Allein in den Begrifflichkeiten in der Entscheidung sei mangelndes
Geschichtsbewusstsein klar zu erkennen. Kurse zu intensivieren sei
völlig gerechtfertigt.

Vorwurf der politischen Einflussnahme auf Justiz und Schulen

Vehementer Widerspruch kam von Johannes Hübner (F) und Christoph
Hagen (T). Hübner hält die Schulungen für hochproblematisch, weil
hier politischer Einfluss auf RichterInnen "durch die Hintertür"
versucht werde. Besonders entlarvend sei im Antrag, dass man damit
zur "Sensibilisierung für politische Implikationen" beitragen will.
Das sei unglaublich, der Rechtsstaat sollte heilig und wichtig sein.
Politische Drohungen hätten da keinen Platz, so Hübner, der sich
dagegen mit einem "wehret den Anfängen" aussprach. Vergleiche mit
politischer Gehirnwäsche zog Christoph Hagen. Das habe System bei den
Grünen, er verstehe nicht, warum die Regierung da mitgehe.
RichterInnen seien sehr wohl imstande zu erkennen, was vorliegt.

An der Begründung der Entscheidung zeige sich, dass Kenntnisse des
dunkelsten Kapitels der österreichischen Geschichte leider nicht
immer selbstverständlich seien, entgegnete dazu SPÖ-Abgeordnete
Elisabeth Grossmann. Empört wies sie Anwürfe wie Gehirnwäsche,
Umerziehung oder politische Einflussnahme zurück, es sei selbstredend
davon auszugehen, dass das gerichtliche Personal aufgrund eines
antifaschistischen Grundkonsens agiere. Auch Walser ließ den Vorwurf
der politischen Einflussnahme keinesfalls gelten, und warf Roman
Haider (F) umgekehrt erst unlängst bewusste Einschüchterung an einer
Linzer Schule vor. LehrerInnen seien aber mutig genug, sich dem Druck
zu widersetzen, fügte er hinzu. Der FPÖ empfahl er eine dringende
Nachschulung in NS-Geschichte. Auch Albert Steinhauser (G)
unterstrich in Richtung Haider, es sei ein absolutes Tabu und
untragbar, als Politiker in einer Schule zu intervenieren. Der Kern
des Problems betreffend die RichterInnen-Schulungen sei gerade die
mangelnde Sensibilität in der Entscheidungs-Begründung, wo leider der
Eindruck entstehe, zeitgeschichtlich nicht auf dem aktuellen Stand zu
sein, entgegnete Steinhauser zum Vorwurf von Hübner.

Haider hielt betreffend die Situation in der Linzer Schule entgegen,
der betreffende Vortragende von "links außen", gegen den er auf Anruf
seines Kindes aktiv geworden war, hätte von einer "Gefahr von rechts"
gesprochen. Die einzig richtige Maßnahme des Schuldirektors sei
daraufhin gewesen, diesen Blödsinn abzudrehen. Der selbsternannte
Experte habe als grüner Parteiaktivist und Linksanhänger mehrfach in
kommunistischen Blättern bewiesen, was ihn als Extremisten ausweise.
Der Lehrer sei aus allen Wolken gefallen, als Haider ihn auf diesen
Sachverhalt aufmerksam gemacht hatte und habe den "grünen
Brunnenvergifter nach Hause geschickt".

Für Walser argumentierte Haider offenkundig am Kern vorbei. Es sei
ein unerträglicher parteipolitischer Druck, den er mit solchen
Mitteln auf SchülerInnen ausübe. Dagegen werde er sich zur Wehr
setzen, es werde Haider nicht gelingen, LehrerInnen mit
Einschüchterungen davon abzuhalten, im Unterricht kritisch
aufzuklären.

Heinz-Christian Strache (F) bekräftigte Haider darin, dass eine
parteipolitische Diskussion an Schulen nichts verloren habe. Dass
SchülerInnen auch noch 3 € bezahlen müssten für diesen sogenannten
Experten empört den FPÖ-Chef außerdem, er ortet hinter diesen
Einzelfällen Methode. Wenn ein Kind melde, dass strafrechtlich
relevante Begrifflichkeiten für demokratisch gewählte Parteien an
Schulen verwendet werden, hätten die Eltern sogar die Verpflichtung,
zu intervenieren. Zum Schutz der Kinder gelte es sicherzustellen,
dass keine Partei an Schulen Einfluss nehme.

Brandstetter: Beschäftigung mit Zeitgeschichte ist Zeichen von
Qualität

Die Aufgabe bestehe genau darin, die Justiz aus politischem Streit
herauszuhalten, sagte Justizminister Wolfgang Brandstetter. Dabei
gehe es genau um die Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit und deren
Akzeptanz, dafür stehe auch die Formulierung der "Sensibilisierung
für politische Implikationen". Das müsse auf allen Ebenen beachtet
werden, ohne Emotionen und Befindlichkeiten. Entscheidungen seien zu
respektieren, für deren Qualität stehe bereits auf dem Programm,
zusätzlich etwa zum Flüchtlingsthema oder zur Aufarbeitung des
Jugoslawienkriegs zu sensibilisieren. Der Antrag ist eine Bestätigung
dieser Linie und gebe Rückenwind auf einem richtigen Weg, so der
Justizminister. Beschäftigung mit Zeitgeschichte sei auch für die
Qualität von Entscheidungen notwendig. Es gehöre dazu, dass auch die
Justiz für Erinnerungskultur und Aufarbeitung ihren Beitrag leiste.
Speziell stolz sei er etwa auch, wenn sich Angehörige der Justiz
immer wieder in diesem Bereich engagieren.

Anpassungen für die Praxis in der Gerichtsorganisation

Einstimmig entschieden sich die Abgeordneten für Anpassungen zur
Praxis des Gerichtsalltags. In einer entsprechenden Novelle zum
Gerichtsorganisationsgesetz wird unter anderem klargestellt, dass
zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen aus besonderem Anlass auch dann
angeordnet werden dürfen, wenn diese nicht ausdrücklich in der
Hausordnung enthalten sind. Die Novelle schafft außerdem eine klare
Zuteilung der Gerichtsabteilungen zu den bei einem Gericht tätigen
RichterInnen. Für die VorsteherInnen von Bezirksgerichten wird
darüber hinaus eine Justizverwaltungsquote festgelegt. Beatrix Karl
(V) wies auf die Vereinfachungen und Modernisierungen hin, positiv
sei zudem, dass keine grundsätzlichen Regelungen berührt werden und
es keine budgetären Auswirkungen gebe. Auch Christoph Hagen (T) hält
die Maßnahmen für vernünftig. Johannes Hübner (F) sieht darin
zweckdienliche Vereinfachungen, allerdings stellte er in Frage, ob
ein Gendern in der Ausführlichkeit wie in der Vorlage nötig sei.

Kartellrecht: Mehr Transparenz und Rechtssicherheit

Einstimmig verabschiedet wurden weiters Änderungen im Kartell- und
Wettbewerbsrecht nach gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Im
Wesentlichen soll damit Rechtssicherheit bei der Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen aus Wettbewerbsrechtsverletzungen geschaffen
und die Transparenz von kartellrechtlichen Verfahren verbessert
werden. Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle ist die
Qualitätssicherung von Sachverständigengutachten in
kartellrechtlichen Angelegenheiten. Werner Groiß (V) ist etwa die
Regelung zur gesamtschuldnerischen Haftung, die Haftungsbeschränkung
für Kronzeugen und die Zweckwidmung für Geldbußen wichtig. Etwaig
entstehende Nachteile könnten mit diesen Regelungen nun bestmöglich
eingedämmt werden. Auch Jürgen Schabhüttl (S) sprach sich wie sein
Vorredner für die Umsetzung der Richtlinie aus. Gerade die SPÖ stehe
für faire Spielregeln und befürworte ein Mehr an Rechtssicherheit,
Transparenz und Fairness. Vorteile für KonsumentInnen und Opfer von
Kartellrechtsverletzungen sieht auch Philipp Schrangl (F). Die
verspätete Umsetzung könnte aber Wettbewerbsverletzer begünstigt
haben, kritisiert er das Verstreichen der eigentlichen
Umsetzungsfrist Ende 2016. Außerdem plädierte er dafür, Sammelklagen
zu ermöglichen und die Position von Kammern in
Kartellgerichtsverfahren klarzustellen. Gerhard Schmid (o.F.) äußerte
sich zu den Gerichtgebühren, die für Erben oft nicht finanzierbar
seien. Er trat zudem generell für eine Entbürokratisierung ein.

Grenzüberschreitende Unternehmensinformationen besser verfügbar

Aus der sogenannten BRIS-Richtlinie der EU, die die Verknüpfung von
Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern zum Gegenstand hat,
ergeben sich Änderungen im Firmenbuchgesetz und im
Verschmelzungsgesetz, die vom Nationalrat ebenso einstimmig
beschlossen wurden. Damit soll der grenzüberschreitende Zugang zu
Unternehmensinformationen über das Europäische Justizportal
erleichtert werden, wobei auch die Möglichkeit einer automatisierten
Kommunikation der nationalen Registerbehörden im Wege einer zentralen
europäischen Plattform besteht. Bernd Schönegger (V) und Klaus Uwe
Feichtinger (S) bekräftigten, die Umsetzung der Richtlinie sei ein
wichtiger und sehr sinnvoller Schritt, der den Zugang zu
Informationen für Unternehmen, VerbraucherInnen und Behörden
verbessere. Außerdem habe man die Regelungen zum Anlass genommen,
etwa auch im Firmenbuchgesetz manche Klarstellungen und notwendige
Anpassungen vorzunehmen. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

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