• 30.03.2017, 09:15:35
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  • OTS0028

Caritas zu Sachwalterschaft: Erwachsenenschutz-Gesetz ist ein großer Schritt für das Menschenrecht auf Selbstbestimmung

Landau: „Ein mutiges Gesetz, das jetzt die Zusammenarbeit aller und ausreichend Mittel braucht. Danke auch an Justizminister Brandstetter für diese Stärkung der Selbstbestimmung!“

Utl.: Landau: „Ein mutiges Gesetz, das jetzt die Zusammenarbeit
aller und ausreichend Mittel braucht. Danke auch an
Justizminister Brandstetter für diese Stärkung der
Selbstbestimmung!“ =

Wien (OTS) - „Entscheidungen sollen in Zukunft nicht mehr für
Menschen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit, sondern mit
ihnen getroffen werden. Mit dem neuen Erwachsenenschutzgesetz werden
eine möglichst weitgehende Selbstbestimmung und Autonomie für jene
Menschen umgesetzt, die bei ihren Entscheidungen im Alltag
Unterstützung benötigen. Für mehr als 60.000 Menschen in Österreich,
die derzeit besachwaltert sind, wird dieser mutige Schritt große
Veränderungen bringen“, so Caritas Präsident Michael Landau zum
Erwachsenenschutzgesetz, das die bestehenden Regelungen zur
Sachwalterschaft novelliert. Das neue Gesetz betrifft etwa Menschen
mit Behinderung, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen
mit Demenz.

Neues Erwachsenenschutz-Gesetz ist Paradigmenwechsel
„Das Gesetz zeugt von einem Paradigmenwechsel. Hier wird Neuland
betreten, damit Menschen mit Unterstützungsbedarf ihr Leben autonomer
gestalten können“, analysiert Landau. „Dieser neue Zugang offenbart
sich auch am sehr partizipativ gestalteten Erarbeitungsprozess des
Bundesministeriums für Justiz, bei dem auch Hilfsorganisationen und
Selbstvertreter betroffener Personengruppen beteiligt waren. Mein
ausdrücklicher Dank gilt auch Justizminister Wolfgang Brandstetter
für diese Stärkung der Selbstbestimmung und für das konsequente
Dranbleiben an diesem Vorhaben.“

Zusätzliche Ressourcen und gemeinsame Anstrengungen nötig
„Mit den neuen Bestimmungen müssen Gerichte und
Erwachsenenschutzvereine mehr Aufgaben übernehmen als bisher.
Andererseits braucht es in ganz Österreich flächendeckende Angebote,
die betroffene Menschen unterstützen können, sodass die Vertretung
durch andere Personen gar nicht erforderlich werden. Ich denke etwa
an Unterstützerkreise, das betreute Konto, Erwachsenensozialarbeit
und vieles mehr. Hier gibt es österreichweit noch erheblichen
Aufholbedarf“, so Landau und weiter: „Gerade deshalb dürfen wir nicht
außer Acht lassen, dass für eine gute Umsetzung des neuen
Erwachsenschutzgesetzes auch ausreichend Ressourcen zur Verfügung
gestellt werden müssen. Um dieses mutige Gesetzt mit Leben zu
erfüllen, braucht es zudem die Zusammenarbeit aller Beteiligten. Ich
fordere die Verantwortlichen auch in den Bundesländern dazu auf, das
Vorhaben ernst zu nehmen und jeweils dazu beizutragen, dass
Österreicherinnen und Österreicher mit Unterstützungsbedarf ihr Leben
in Würde und mit möglichst großer Selbstbestimmung gestalten können.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OCZ

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