• 29.03.2017, 12:13:52
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  • OTS0124

Kommunales Investitionsprogramm: Förderbeitrag pro Gemeinde unter www.bmf.gv.at abrufbar

Wien (OTS) - 175 Millionen für Städte und Gemeinden - Förderanträge
können ab 1. Juli gestellt werden - Schnelle und unbürokratische
Abwicklung sichergestellt

Ergänzend zum Finanzausgleich werden den Gemeinden und Städten für
die Jahre 2017 und 2018 im Rahmen des „Kommunalen
Investitionsprogramms“ zusätzliche Mittel in Höhe von 175 Millionen
Euro zur Verfügung gestellt. Der entsprechende Beschluss wurde im
Ministerrat auf Vorschlag von Finanzminister Hans Jörg Schelling
gefasst. Gefördert werden damit wichtige Investitionen zur
Modernisierung und Stärkung der Gemeindeinfrastruktur.

Für die Verteilung auf die einzelnen Gemeinden wurde in Abstimmung
mit dem Gemeindebund, Städtebund sowie dem Bundeskanzleramt ein
fairer Schlüssel festgelegt, der sich aus der Einwohnerzahl und dem
abgestuften Bevölkerungsschlüssel zusammensetzt. Die abrufbare
Förderung pro Gemeinde finden Sie unter:
http://www.ots.at/redirect/bmftopthemen

Die Abwicklung erfolgt über einen Zweckzuschuss von maximal 25
Prozent für jedes Projekt. Anträge können ab 1. Juli gestellt werden.
Die Auszahlungen werden via Finanzministerium abgewickelt, konkret
über die Bundesbuchhaltungsagentur.

So ist eine rasche und unbürokratische Abwicklung sichergestellt,
damit die Förderungen zügig genehmigt werden können. Mit diesem
Förderprogramm werden Gesamtinvestitionen in der Höhe von rund 780
Millionen Euro sowie die Schaffung von 8.500 neuen Arbeitsplätzen
erwartet.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NFI

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