• 29.03.2017, 09:14:02
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  • OTS0024

Privatkonkurs-Reform ist beschlossen

Die Umsetzung einer lanjährigen Forderung der Schuldenberatungen ermöglicht nun die Entschuldung auch für Menschen, die bisher vom Privatkonkurs ausgeschlossen waren.

Utl.: Die Umsetzung einer lanjährigen Forderung der
Schuldenberatungen ermöglicht nun die Entschuldung auch für
Menschen, die bisher vom Privatkonkurs ausgeschlossen waren. =

Wien (OTS) - Die Novelle des Privatkonkurses wurde gestern im
Ministerrat beschlossen und geht nun an den Justizausschuss. Die
Reform soll am 1. Juli in Kraft treten und bringt wesentliche
Neuerungen: Es gibt keine Mindestquote mehr für die Schuldenregelung
und die Verfahrensdauer wird (in der kürzesten Variante) auf drei
Jahre verkürzt „Das ist eine immens wichtige Verbesserung im
Privatkonkurs, der nun tatsächlich erstmals allen zahlungsunfähigen
Menschen eine zweite Chance gibt“, sagt Clemens Mitterlehner,
Geschäftsführer der Dachorganisation der staatlich anerkannten
Schuldenberatungen und Mitglied der ExpertInnen-Kommission im
Justizministerium. „Auch Arbeitgeber, Gläubiger und die
Volkswirtschaft profitieren davon, wenn Menschen möglichst rasch
wieder auf die Beine kommen und als KonsumentInnen aktiv am Leben
teilnehmen können.“ Er rechne zudem nicht damit, dass es in der
Ausschussbegutachtung noch zu wesentlichen Änderungen kommen werde.

Ein wesentlicher Teil des Schuldenregulierungsverfahrens wurde auf
Grund des Widerstandes der Wirtschaft allerdings nicht reformiert.
Beim Zahlungsplan, der derzeit das Ergebnis von rund zwei Drittel der
Privatkonkurse ist, bleiben die Fristen bei mindestens fünf, maximal
sieben Jahren. „Dies wird vor allem ehemalige UnternehmerInnen
treffen, die tendenziell leichter wieder über ein pfändbares
Einkommen verfügen.“ Obwohl vor allem Ex-UnternehmerInnen im Fokus
der Reform standen, wird es für viele von ihnen wohl eine
Entschuldung auf fünf statt auf drei Jahre geben.

Unerklärlich ist auch die Blockade-Haltung der
Gläubigerschutzverbände, zumal sich deren Position durch die Reform
noch stärken wird: Die Auskunftsdienste der Gläubigerschützer zur
Prüfung der Bonität werden wichtiger werden, weil Gläubiger das
Risiko des Ausfalls reduzieren wollen. „Hier sprechen die
Gläubigerschützer eigentlich gegen das eigene Geschäft“, so
Mitterlehner.

Die nun vorliegende Reform des Privatkonkurses stellt insgesamt eine
Maßnahme der Wirtschafts- und Konjunkturbelebung dar. Zweifelsohne
wird also auch die Wirtschaft davon profitieren, wenn mehr Menschen
ohne die Belastung der Überschuldung aktiv am (Konsum-)Leben
teilhaben können.

Den Rückstand abarbeiten

Nach Inkrafttreten der Reform wird es darum gehen, den zehntausenden
überschuldeten Menschen die Möglichkeit zu geben, ein
Privatkonkursverfahren beantragen zu können. Clemens Mitterlehner:
„Da zwei Drittel der Verfahren von den staatlich anerkannten
Schuldenberatungsstellen abgewickelt werden, rechnen wir mit einem
Ansturm ab Sommer.“ In dem Zusammenhang weist Mitterlehner auf die
Wichtigkeit der öffentlichen Finanzierung der Schuldenberatung hin,
um auch künftig die hohe Professionalität im Sinne der betroffenen
Menschen gewährleisten zu können.

Grafik mit den neuen Änderungen im Überblick:
www.schuldenberatung.at

Kontakt zu den GeschäftsführerInnen der Schuldenberatungen in
den Bundesländern:

Schuldnerberatung Wien, Tel. 0676-811 866 901– DSA Alexander A. Maly 
Schuldnerberatung Niederösterreich, Tel. 02742-35 54 20 – Michael
Lackenberger
Schuldnerberatung Oberösterreich, Tel. 0732-77 55 11, 
0699-1 777 555 0 – Mag. Thomas Berghuber
SCHULDNERHILFE OÖ, Tel. 0732-77 77 34, 0699-81 66 57 54 – 
Mag. (FH) Ferdinand Herndler 
Schuldenberatung Salzburg, Tel. 0662-879901, 0676-50 75 200 – 
Mag. Peter T. Niederreiter 
Schuldenberatung Tirol, Tel. 0512-57 76 49-14 – Mag. Thomas Pachl 
ifs Schuldenberatung Vorarlberg, Tel. 05-1755 580, 0664-608 84 100 – 
DSA Peter Kopf
Schuldnerberatung Steiermark, Tel. 0316-37 25 07, 0676-880 15 160 – 
Mag. Christof Lösch 
Schuldnerberatung Kärnten, Tel. 0463-51 56 39 – Mag. Karl Kleindl 
Schuldenberatung Burgenland, Tel. 02682-600 215 – Mag.a Gabriela 
Perusich

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