- 23.03.2017, 09:00:43
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Bundeskriminalamt stellt Geldwäschebericht 2016 auf 3. österreichischer Geldwäsche-Tagung vor
Neue gesetzliche Grundlagen der Geldwäsche-Bekämpfung und die Weiterentwicklung krimineller Erscheinungsformen behandelt.
Utl.: Neue gesetzliche Grundlagen der Geldwäsche-Bekämpfung und die
Weiterentwicklung krimineller Erscheinungsformen behandelt. =
Wien (OTS) - Am 21 und 22. März 2017 fand die 3. österreichische
Geldwäsche-Tagung statt. Die Veranstaltung wurde im Rahmen des
Projektes „Gemeinsam Sicher mit der Wirtschaft“ durchgeführt. Als
Vortragende nahmen neben Vertretern des Bundeskriminalamtes (BK) auch
Experten der Finanz-, Justiz- und Wirtschaftsministerien sowie der
Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Kammer für Wirtschaftstreuhänder
teil. Rund 320 Interessierte aus den Branchen der
Finanzdienstleistung, rechtsberatenden Berufe sowie Vertreter der
Strafverfolgungs- und Bezirksverwaltungsbehörden besuchten die
zweitägige Konferenz in der Wirtschaftskammer Wien.
Zentrales Thema der Veranstaltung war die Umsetzung der 4.
EU-Geldwäsche-Richtlinie und die legistischen Folgen für Österreich.
Aber auch weitere aktuelle Themenbereiche, wie etwa die neuesten
Entwicklungen im Bereich der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung
der Geldwäscherei standen auf dem Programm.
Bericht 2016
Im Jahr 2016 wurden bei der Geldwäschemeldestelle im BK insgesamt
2.822 (2015: 2.521) Akteneingänge verzeichnet. Bei 2.150
Einlaufstücken (2015: 1.793) handelte es sich um Verdachtsmeldungen,
davon 2.002 Meldungen von Banken. In 61 Fällen erfolgten Meldungen
aufgrund der Legitimierung anonymer Sparbücher. Des Weiteren langten
in der Meldestelle 401 Anfragen über die internationalen Kanäle und
123 Assistenzersuchen inländischer Dienststellen ein.
Analyse der Verdachtsmeldungen
Ein deutlicher Anstieg konnte sowohl im Bereich der
Terrorismusfinanzierung (174) als auch in Zusammenhang mit
Nichtoffenlegung von Treuhandbeziehungen (34) festgestellt werden.
In 297 Fällen leiteten die Ermittler der Meldestelle internationalen
Schriftverkehr ein, um nähere Informationen zu den übermittelten
Sachverhalten und den gemeldeten Firmen oder Personen einzuholen. In
77 Fällen erfolgte die Kommunikation via Interpol. 1.696
Akteneingänge wurden nach der Analyse zur weiteren Erledigung bzw.
zur Ermittlung der Vortat an andere Dienststellen weitergeleitet,
1.166 Fälle wurden durch die Geldwäschemeldestelle weiter bearbeitet.
Aktivitäten der Geldwäschemeldestelle
Die Geldwäschemeldestelle stellte insgesamt 301 Anfragen an
meldepflichtige Berufsgruppen. In 93 Fällen wurden Konten
ausgewertet. In 318 Fällen erfolgte eine Erkenntnisanfrage bei
inländischen Behörden. In 18 Fällen wurden Informationen mit
Finanzbehörden ausgetauscht und in 174 Fällen Erkenntnismitteilungen
an das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
(BVT) übermittelt. 46 Sachverhalte wurden der Staatsanwaltschaft
berichtet und 33 der FMA mitgeteilt.
Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie
Die 2015 begonnene Länderprüfung Österreichs durch die Financial
Action Task Force on Money Laundering (FATF) fand im Jahr 2016 ihren
Abschluss. An dieses Ergebnis knüpfen sich einige Konsequenzen für
die nationalen Anti-Geldwäsche-Systeme im Allgemeinen und die
Geldwäschemeldestelle im Besonderen. So konnte bereits im Zuge der
Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie durch Verlautbarung des
Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes ein gesetzlicher Rahmen für die
Durchführung künftiger Analyseaktivitäten geschaffen werden. Da die
Rechtsänderung erst mit 1. Jänner 2017 in Kraft getreten ist, bleibt
die detaillierte praktische Umsetzung im Wirkungsbereich der
Geldwäschemeldestelle abzuwarten.
Über die Geldwäschemeldestelle
In der Meldestelle sind 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
beschäftigt. Neben dem mit einer Mitarbeiterin besetzten Sekretariat
und der Leiterin des Fachbereichs erledigen 14 Exekutivbedienstete
den Meldestellenbetrieb. Drei Mitarbeiter sind dauerhaft im Ausland
eingesetzt. Die Ermittlungsbeamtinnen und -beamte verfügen neben
einer profunden polizeilichen und wirtschaftlichen Ausbildung über
praktische Erfahrung im Bereich der nationalen und internationalen
Polizeikooperation. Um dieses Wissen ständig zu erweitern, nehmen die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geldwäschemeldestelle regelmäßig
an nationalen und internationalen Schulungen teil.
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