• 21.03.2017, 18:41:23
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Spitzelvorwürfe gegen die Türkei: Sobotka weist Vorwurf der Untätigkeit zurück

Minister informiert Innenausschuss auch über Einigung bei Versammlungsgesetz

Utl.: Minister informiert Innenausschuss auch über Einigung bei
Versammlungsgesetz =

Wien (PK) - Innenminister Wolfgang Sobotka setzte sich heute im
Innenausschuss des Nationalrats gegen Anschuldigungen zur Wehr, das
Innenressort würde Vorwürfen gegen die türkischen Vereine ATIB und
UETD wegen möglicher Spitzeltätigkeit für die Türkei nur unwillig
nachgehen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung habe umfassende Ermittlungen aufgenommen, auch
die Vereinsbehörde prüfe, versicherte er. Pauschalverdächtigungen
gegen Vereinsmitglieder hält er allerdings nicht für zulässig. Bisher
sind laut Sobotka nach Informationen des Innenministeriums elf
österreichische Staatsbürger bei der Einreise in die Türkei vorläufig
festgehalten worden, sie sind mittlerweile jedoch alle wieder frei.
Härte stellte er bei illegalen Doppelstaatsbürgerschaften in
Aussicht, eine Amnestie sei nicht geplant.

Sobotka informierte die Abgeordnete im Rahmen der mehr als
zweistündigen aktuellen Aussprache überdies über die erzielte
Einigung zwischen den Koalitionsparteien zum Versammlungsgesetz und
den Flüchtlingsgipfel der EU in Rom.

Anlass für die Ausführungen Sobotkas zu etwaigen Spitzelaktivitäten
der Türkei in Österreich waren massive Vorwürfe von Grün-Abgeordnetem
Peter Pilz. Pilz hielt Sobotka vor, anders als Deutschland keine
Anstalten zu machen, "das illegale Spitzelnetz der Erdogan-Stasi" in
Österreich zu unterbinden. Sobotka sehe die Sachlage nicht durch die
Brille des Innenministers sondern durch die des ÖVP-Politikers,
klagte er und verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass sich immer
wieder ATIB- und UETD-Vertreter auf ÖVP-Wahllisten finden.

Laut Pilz sind mindestens zehn Fälle dokumentiert, in denen
österreichische Staatsbürger, und zwar ohne türkische
Doppelstaatsbürgerschaft, bei der Passkontrolle in der Türkei
festgenommen und bis zu 72 Stunden unter unwürdigen Bedingungen
festgehalten wurden, zum Teil mit dem Vorwurf, sie hätten Erdogan in
Österreich beleidigt. Zudem verwies Pilz auf dokumentierte Fälle, wo
ATIB-Funktionäre gezielt Türken darauf angesprochen haben, dass ihre
Frau auf ihrem Arbeitsplatz kein Kopftuch getragen oder an einer
Feier teilgenommen habe. Laut Pilz haben die Grünen ein Verfahren zur
Überprüfung von ATIB angestrengt, mit dem Ziel, den Verein
aufzulösen.

Auch gegen illegale Doppelstaatsbürgerschaften geht das
Innenministerium nach Ansicht von Pilz nicht mit der notwendigen
Konsequenz vor. Das sieht auch FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-
Jenewein so. Es gebe bereits seit dem Jahr 2014 Verdachtsmomente,
ohne dass die Behörden bislang aktiv geworden seien, beklagte sie.
Dabei wäre es laut Pilz anhand bestimmter Kennzeichen möglich, jede
einzelne österreich-türkische-Doppelstaatsbürgerschaft über die
zuständigen Landesbehörden zu eruieren. Das Thema
Doppelstaatsbürgerschaft griff auch ÖVP-Abgeordneter Werner Amon auf,
er hält die Forderung nach einer Amnestie für bedenklich.

"Ich unterstütze ATIB nicht", reagierte Sobotka empört auf die
Vorhaltungen von Pilz. Man dürfe tausende Mitglieder von ATIB jedoch
nicht pauschal verunglimpfen, bekräftigte er. Überdies sei es nicht
möglich, einen Verein aufzulösen, nur weil einzelne Mitglieder oder
einzelne Vertreter mit dem Gesetz in Konflikt gekommen seien.
Voraussetzung seien vielmehr Verstöße des Vereins gegen das
Strafgesetz oder eine massive Überschreitung des in den Statuten des
Vereins festgelegten Wirkungsbereichs. Laut Sobotka werden im Zuge
der laufenden Ermittlungen auch jene Personen einvernommen, die von
der Türkei mit dem Argument der Gefahr terroristischer Aktivitäten
vorübergehend festgenommen wurden, deren Befragungen hätten sich
bisher aber als nicht sehr ergiebig erwiesen.

Gegen illegale Doppelstaatsbürgerschaften will das Innenministerium
laut Sobotka konsequent vorgehen. Es werde keine wie immer geartete
Toleranz oder Schonfrist geben, bekräftigte er. Werde eine
Doppelstaatsbürgerschaft entdeckt, würden die Betroffenen die
österreichische Staatsbürgerschaft per Gesetz verlieren. Die Behörden
könnten aber nicht ohne Anfangsverdacht ermitteln, gab Sobotka zu
bedenken. Ein "Planquadrat" vor dem türkischen Konsulat rund um das
Verfassungsreferendum sei durch die geltende Rechtslage jedenfalls
nicht gedeckt.

Gebietsbeschränkung erst nach rechtskräftigem negativen Asylbescheid

Mehrfach in der Debatte angesprochen wurden auch die geplanten
Änderungen im Fremdenrecht und beim Versammlungsrecht. So machte
Grün-Abgeordnete Alev Korun geltend, dass sich die
LandesflüchtlingsreferentInnen gegen zentrale Rückkehreinrichtungen
in den Bundesländern ausgesprochen haben und dem Bund zudem vorwerfen
würden, mit den vorliegenden Plänen die Grundversorgungsvereinbarung
mit den Ländern zu brechen. Ulrike Königsberger-Ludwig (S) wandte
sich gegen Gebietsbeschränkungen während noch laufender
Asylverfahren. Etliche freiheitliche Positionen im vorgelegten
Entwurf umgesetzt sieht FPÖ-Abgeordneter Walter Rosenkranz.

Innenminister Sobotka betonte, dass die Grundversorgung nur jenen
abgelehnten AsylwerberInnen entzogen werden solle, die eine
Möglichkeit zur Ausreise haben. Eine Gebietsbeschränkung soll es erst
nach einem rechtskräftigen negativen Asylbescheid geben, zunächst auf
das Bundesland, nach der Rückkehrberatung auf den Bezirk bezogen.
Beugehaft ist für jene vorgesehen, die nicht ausreisen, obwohl sie
die Möglichkeit dazu haben, wobei diese immer wieder verhängt werden
könne. Was die angestrebten Rückkehreinrichtungen betrifft, ist laut
Sobotka mit den Ländern vereinbart, dass die Rückkehrberatung nicht
im ursprünglichen Asylquartier stattfindet.

Demonstrationen sollen 48 Stunden im Voraus angemeldet werden müssen

Sobotka informierte die Abgeordneten auch über die geplante Novelle
zum Versammlungsgesetz. Gemäß der heute erzielten Einigung mit dem
Koalitionspartner SPÖ sollen Demonstrationen künftig grundsätzlich 48
Stunden vor Beginn angemeldet werden müssen. Das gebe der Polizei die
Möglichkeit, sich besser vorzubereiten, hob Sobotka hervor. Die
Schutzzone rund um eine Versammlung soll in der Regel 50 Meter
betragen, im Bedarfsfall wird aber eine Ausdehnung auf bis zu 150
Meter möglich sein. Sobotka zufolge könnte das etwa dann zum Tragen
kommen, wenn durch Gegendemonstranten Wurfgeschosse drohen. Auch zur
Verhinderung von Wahlkampfauftritten ausländischer PolitikerInnen in
Österreich wird es eine neue Bestimmung geben, wobei Grün-
Abgeordneter Albert Steinhauser die geplante Formulierung kritisch
hinterfragte.

Von Team-Stronach-Abgeordnetem Christoph Hagen auf Probleme mit
Tschetschenen in Österreich angesprochen, räumte Sobotka ein, dass
die tschetschenische Community dem Innenministerium großes
Kopfzerbrechen bereite. Es gebe TschetschenInnen, die sich gut
integriert hätten, das sei aber eine Minderheit, sagte er. Manche
wollten sich auch gar nicht integrieren. Als besonderes Problem sieht
Sobotka, dass in Tschetschenien das Recht das Stärkeren gelte und
Gesetze nicht akzeptiert würden, diese Einstellung würde oft
beibehalten.

Flüchtlingskrise: EU will Libyen mit 90 Mio. € unterstützen

Thema der Aussprache waren auch die Bemühungen der EU, die Zahl der
Flüchtlinge, die über das Mittelmeer nach Europa gelangen,
einzudämmen. Nikolaus Alm (N) hegt die Befürchtung, dass die Gelder,
die nach Libyen fließen, im dortigen Bürgerkrieg zum Einsatz kommen
könnten. Dass Bootsflüchtlinge in libyschen Hoheitsgewässern gerettet
und danach in einen EU-Hafen gebracht werden, hinterfragte FPÖ-
Abgeordneter Philipp Schrangl. Damit würde man Schlepper motivieren,
Menschen in nicht seetaugliche Boote zu setzen.

Laut Sobotka hat die EU Libyen 90 Mio. € in Aussicht gestellt,
vorrangig um die libysche Küstenwache und den libyschen Grenzschutz
zu unterstützen. Die libysche Regierung habe selbst großes Interesse
daran, die illegale Migration und organisierte Schlepperkriminalität
auf ihrem Hoheitsgebiet zu bekämpfen, versicherte er. Wichtig zur
Verhinderung illegaler Migration ist es nach Meinung von Sobotka,
bereits bei der Südgrenze von Libyen anzusetzen, zudem müsse man die
Menschen vor Ort unterstützen, damit sie sich nicht auf den Weg nach
Europa machen.

Sicherheitskabinett: Sobotka rechnet mit Einigung in den nächsten
Tagen

Seitens der Abgeordneten zur Sprache gebracht wurden auch viele
andere Themen, sie reichten von der Forderung der FPÖ nach
kostenlosen Hepatitisimpfungen für Feuerwehrleute bis zur Segnung
einer neu eröffneten Polizeidienststelle, die NEOS-Abgeordneter
Nikolaus Alm mit Nachdruck kritisierte.

Was die geplante Einrichtung eines Sicherheitskabinetts betrifft,
rechnet Sobotka mit einer Einigung mit der SPÖ in den nächsten Tagen.
Über das neue Katastrophen- und Krisenmanagementgesetz soll Mitte Mai
mit den Landeshauptleuten "endverhandelt" werden. Die Aktion
"Gemeinsam sicher" wird aus dem Regelbudget bezahlt. Ein zum Verkauf
stehendes Grundstück auf dem Gelände des ehemaligen
Konzentrationslagers Gusen soll von Österreich gekauft werden. Das
Enteignungsverfahren gegen die Besitzerin des Geburtshauses von
Hitler läuft Sobotka zufolge nach dem Einspruch der Besitzerin nach
wie vor.

Themen Asyl und Migration bleiben weiter auf EU-Agenda

Die Asyl- und Flüchtlingspolitik stand auch im Mittelpunkt der
Debatte über einen Bericht von Innenminister Wolfgang Sobotka zu
aktuellen EU-Vorhaben in seinem Zuständigkeitsbereich (III-348 d.B.).
Die EU-Kommission hat dazu zwei Legislativpakete vorgelegt, über die
allerdings noch erheblicher Diskussionsbedarf besteht. Im
Sicherheitsbereich wiederum wird unter anderem über ein gemeinsames
Registrierungssystem für in die EU einreisende
Drittstaatsangehörigen, eine Verschärfung des Waffenrechts, eine
Überarbeitung des Schengener Informationssystems und eine Richtlinie
zur Terrorismusbekämpfung verhandelt.

Die europäische Asylpolitik sei zunehmend auf Abwehr ausgerichtet,
die Bekämpfung der Fluchtursachen komme dabei viel zu kurz,
kritisierte namens der Grünen Alev Korun, die in diesem Zusammenhang
auch die enge Kooperation mit der Türkei als problematisch einstufte.
Auch Walter Rosenkranz (F) begründete die Ablehnung des Berichts
durch seine Fraktion primär mit der Flüchtlingspolitik der EU. Er
warf der Union allerdings vor, keinerlei Konsequenzen an die
Aberkennung des Schutzstatus von Flüchtlingen zu knüpfen und auch in
diesen Fällen Zuwanderung zu ermöglichen. Auf diese Weise würden
einmal mehr Asyl und Migration vermengt, merkte er irritiert an.
Ähnlich äußerte sich Christoph Hagen (T), der zudem auch Einwände
gegen die von der EU geplanten Einschränkungen im Waffenrecht erhob.
Nikolaus Alm (N) übte Kritik an der Fluggastdaten-Richtlinie der EU
und war dabei einer Meinung mit Korun.

Der Flüchtlingsdeal zwischen der EU und der Türkei hält derzeit, man
sei aber für alle Eventualitäten bestens gerüstet, unterstrich
Innenminister Wolfgang Sobotka. Sowohl die Schengen-Außengrenzen als
auch die Binnengrenzen bleiben gesichert. Eine faire Aufteilung der
Flüchtlinge innerhalb der Union, wie dies SPÖ-Abgeordnete Ulrike
Königsberger-Ludwig verlangt hatte, scheitere an der fehlenden
Residenzpflicht, erklärte der Ressortchef. Der Bericht wurde mit den
Stimmen der Regierungsparteien zur Kenntnis genommen.

Breite Zustimmung für Abkommen mit der Schweiz und Liechtenstein über
polizeiliche Zusammenarbeit

Mit breitem Konsens, aber gegen die Stimmen der Grünen hat der
Innenausschuss einen Vertrag zwischen Österreich, der Schweiz und
Liechtenstein über grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit
sowie eine zugehörige Durchführungsvereinbarung (1469 d.B., 1471
d.B.) genehmigt. Die Abkommen sollen einen seit Juli 2001 geltenden
Vertrag ersetzen und, wie ähnliche Abkommen mit anderen
Nachbarländern, die Effizienz der Polizeiarbeit in Bezug auf
Gefahrenabwehr und Strafverfolgung weiter verbessern. Überdies wird
die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsdelikten erleichtert.
Da sowohl der Vertrag als auch die Vereinbarung Kompetenzen der
Länder berühren, bedürfen diese nicht nur der Zustimmung des
Nationalrats, sondern ausdrücklich auch jener des Bundesrats.

Mit dem Vertrag geregelt werden neben der behördlichen Zusammenarbeit
und Fragen des Informationsaustausches unter anderem auch die
grenzüberschreitende Nacheile, das vorläufige Einschreiten von
ExekutivbeamtInnen im Grenzgebiet des Nachbarstaates bei
unmittelbarer erheblicher Gefahr, verdeckte Ermittlungen, die
Unterstützung bei Rückführungen sowie der Zeugen- und Opferschutz.
Zudem wurde erstmals eine umfassende Amts- und Rechtshilfe bei der
Ahndung von Verkehrsdelikten vereinbart und dazu eine ergänzende
Durchführungsvereinbarung abgeschlossen.

Nun wäre es auch wünschenswert, sich bei der Bezahlung der Exekutive
an der Schweiz und Liechtenstein zu orientieren, fügte Christoph
Hagen (T) pointiert an, der die beiden Abkommen ebenso wie FPÖ-
Abgeordneter Walter Rosenkranz ausdrücklich begrüßte. (Schluss)
gs/hof

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

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