• 20.03.2017, 10:31:17
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  • OTS0064

FMA-Bericht zum 4. Quartal 2016 der Aufsicht über Kapitalmarktprospekte

FMA billigte im Gesamtjahr 2016 53 Prospekte und 71 Nachträge

Utl.: FMA billigte im Gesamtjahr 2016 53 Prospekte und 71 Nachträge =

Wien (OTS) - Die Anzahl der von der FMA gebilligten
Kapitalmarktprospekte belief sich im 4. Quartal 2016 auf zwölf (Q4
2015: 15), zudem wurden 15 Nachträge gebilligt (Q4 2015: 14). Kein
Billigungsverfahren wurde eingestellt. Demgegenüber stand ein
Bruttoemissionsvolumen im Hinblick auf verzinsliche Wertpapiere in
Höhe von € 35,13 Milliarden (Q4 2015: € 19,72 Milliarden).
Im Gesamtjahr 2016 wurden 53 Prospekte (2015: 60) und 71 Nachträge
(2015: 124) gebilligt, ein Billigungsverfahren wurde eingestellt
(2015: 6). Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten
Bericht der österreichischen Aufsicht über Kapitalmarktprospekte
hervor.

Im Hinblick auf die verschiedenen Emittentenkategorien zeigt sich
folgende Verteilung auf die Kategorien IPOs , Kapitalerhöhungen und
Listingprospekte (Q4 2016: 2/ Q4 2015: 1), Wohnbaubanken (Q4 2016: 2
/ Q4 2015: 3), Basisprospekte (Q4 2016: 2/ Q4 2015: 3) und Anleihen
(Q4 2016: 2/ Q4 2015: 5).
Im Gesamtjahr 2016 wurden sechs Billigungen in der Kategorie IPOs,
Kapitalerhöhungen, Listingprospekte (2015: 6), sechs in der Kategorie
Wohnbaubanken (2015: 9), 28 in der Kategorie Basisprospekte (2015:
28) sowie sechs in der Kategorie Anleihen (2015: 8) ausgesprochen.

Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines Nachtrags
in einem anderen EWR -Mitgliedstaat ist die Übermittlung einer
Notifikation an die jeweilig zuständige nationale Behörde. Im 4.
Quartal 2016 wurden der FMA von Schwesterbehörden 64 Prospekte (Q4
2015: 78) und 343 Nachträge (Q4 2015: 312) notifiziert. Die FMA
notifizierte zwei Prospekte (Q4 2015: 5) und sieben Nachträge (Q4
2015: 10).
Im Gesamtjahr 2016 wurden der FMA von Schwesterbehörden 346 Prospekte
notifiziert, ein Prospekt weniger als im Jahr zuvor. Die Anzahl der
von Schwesterbehörden notifizierten Nachträge belief sich auf 1.198,
das sind 60 Nachträge mehr als im Jahr 2015. Die FMA notifizierte
2016 insgesamt 23 Prospekte (2015: 29) sowie 41 Nachträge (2015: 58).

Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die
FMA im 4. Quartal 2016 sieben Verwaltungsstrafen und brachte fünf
Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft ein. Im Gesamtjahr 2016 wurden
von der FMA in diesem Zusammenhang 19 Verwaltungsstrafen verhängt und
acht Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingebracht.

Im Rahmen des Prüfmaßstabs hat die FMA das Vorliegen der
Billigungsvoraussetzungen – Vollständigkeit, Kohärenz und
Verständlichkeit – zu überprüfen. Für die inhaltliche Richtigkeit der
Angaben trägt gemäß Kapitalmarktgesetz der Emittent die
Verantwortung.

Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter
https://www.fma.gv.at/quartalsberichte/

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FMA

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