- 17.03.2017, 14:57:39
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Bundesjugendvertretung: Autonomie allein reicht nicht!
Durchaus Schritte in richtige Richtung, aber große Würfe im Bildungsbereich nicht aus den Augen verlieren!
Utl.: Durchaus Schritte in richtige Richtung, aber große Würfe im
Bildungsbereich nicht aus den Augen verlieren! =
Wien (OTS) - Anlässlich der heute präsentierten Pläne betont die
Bundesjugendvertretung (BJV), dass Autonomie allein nicht die
Probleme im Bildungsbereich löst: „Wir sehen viele gute Ansätze, doch
es wird wieder nur an vielen kleinen Punkten herumgebastelt ohne etwa
die Frage der Bund-Länder-Kompetenz aufzulösen. Für uns heißt
Strukturreform auch, dass alle PädagogInnen in Bundeskompetenz
fallen“, so BJV-Vorsitzende Johanna Tradinik.
Insgesamt gibt es viele Schritte in die richtige Richtung: „Wir
begrüßen es, dass Möglichkeiten abseits der
50-Minuten-Unterrichtseinheiten geschaffen werden. Diese
Unterrichtsform gehört schon lange der Vergangenheit an! Auch sehen
wir die freie PädagogInnenauswahl als wichtige Maßnahme“, freut sich
Tradinik.
In der Frage der Flexibilisierung der Gruppengrößen in den Klassen
pocht die BJV darauf, dass die Unterrichtsqualität gewährleistet
bleibt: „Für guten Unterricht und gute Betreuung ist der
Betreuungsschlüssel essentiell. Hier darf es zu keinen Einbußen
kommen“, warnt die Vorsitzende.
Bei anderen Fragen, wie dem Ansatz, dass Lehrkräfte künftig entlastet
werden und weniger unterrichtsfremden Tätigkeiten nachgehen sollen,
hofft die BJV, dass noch Konzepte der Finanzierung von Zusatzpersonal
auf den Tisch gelegt werden. „Ohne konkrete Finanzierung werden viele
gute Vorschläge wieder nicht umgesetzt werden“, so Tradinik.
Insgesamt ist für die BJV in allen Fragen der Bildungs- und
Schulreform zentral, dass die besten Bedingungen für die Lernenden im
Mittelpunkt stehen. „Wichtig ist deshalb auch, dass SchülerInnen in
die Debatte und die Umsetzung einbezogen werden. Nur so ist
garantiert, dass die Anliegen junger Menschen auch berücksichtigt
werden“, betont Tradinik.
In vielen Fragen stehen noch Details aus, beispielsweise welche
Kompetenzen Klassen- und Schulforen zukommen. „Die Mitbestimmung der
Betroffenen darf jedenfalls keine Scheinpartizipation sein, sondern
ihnen müssen auch tatsächliche Rechte zukommen“, erklärt Tradinik
abschließend.
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