• 16.03.2017, 16:31:49
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  • OTS0226

Tamandl: Strengere Finanzvorschriften sollen Vertrauen für Finanzgeschäfte zurückgewinnen

ÖVP-Budgetsprecherin: Bundesfinanzrahmen wird gemeinsam mit Budget im Herbst diskutiert

Utl.: ÖVP-Budgetsprecherin: Bundesfinanzrahmen wird gemeinsam mit
Budget im Herbst diskutiert =

Wien (OTS) - Bereits bei den Verhandlungen zum Finanzausgleich im
Vorjahr hatte man sich auf ein einheitliches Spekulationsverbot für
Bund, Länder und Gemeinden geeinigt, das bis spätestens Ende 2017
auch auf Landesebene umzusetzen sei. Nachdem sieben von neun Ländern
diese Maßnahme bereits umgesetzt haben, liegt nun auch die
entsprechende legistische Umsetzung für den Bund im heutigen
Budgetausschuss vor. Es sei notwendig, das Thema endlich zu
erledigen. Ziel ist, vor allem nach mehreren Finanzskandalen auf
Landesebene, das Vertrauen in die Finanzpolitik zurückzugewinnen,
begrüßte heute, Mittwoch, ÖVP-Budgetsprecherin Abg. Gaby Tamandl die
schärferen Vorschriften für Finanzgeschäfte. Weiterhin zulässig soll
die Aufnahme von Fremdwährungskrediten sein, sofern gleichzeitig das
Wechselkursrisiko abgesichert wird. Die maximale Laufzeit für
Staatskredite wird auf 100 Jahre verlängert.

Konkret handelt es sich beim Spekulationsverbot um die Verankerung
des Grundsatzes der risikoaversen Finanzgebarung für das
Finanzmanagement des Bundes sowie um die Möglichkeit zur Bündelung
des Finanzmanagements bei der Österreichischen
Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA). Das Spekulationsverbot soll zur
Einhaltung der maximalen Defizitquoten laut Stabilitätspakt beitragen
und Risiken auf ein Mindestmaß beschränken. Risiken in der
Finanzgebarung, die mit vertretbaren Kosten vollkommen vermieden
werden können, sollen zur Gänze ausgeschaltet werden. Die Grundsätze
einer risikoaversen Finanzgebarung sind auch im Bereich der
Sozialversicherung sinngemäß anzuwenden, heißt es im Gesetzentwurf.

"Mit dem vorliegenden Entwurf eines Sammelgesetzes wird nicht nur das
Spekulationsverbot in das Bundeshaushaltsgesetz 2013 integriert, auch
das Bundesfinanzierungsgesetz soll novelliert werden. Länder,
Rechtsträger des Bundes und nun auch Sozialversicherungen können
Services der ÖBFA nutzen", erläuterte Tamandl und ergänzt: "Wir
brauchen wieder mehr Vertrauen am Finanzmarkt. Ich bin überzeugt,
dass diese strengeren Vorschriften wesentlich dazu beitragen werden."

Im Ausschuss wurde auch der Beschluss gefasst, dass in den Jahren
2017 und 2018 der Bundesfinanzrahmen - d.h. die vierjährige
Mittelfristplanung – gemeinsam mit dem Budget im Herbst diskutiert
und beschlossen wird. Diese Bestimmung gilt bis 31. Dezember 2018.
"Damit wird die Möglichkeit geschaffen, das Stabilitätsprogramm,
welches Ende April an die EU-Kommission zu übermitteln ist, zukünftig
auch vor Übermittlung ausführlich im Budgetausschuss in einem
öffentlichen Expertenhearing zu diskutieren. Auf Basis der Ergebnisse
einer Evaluierung soll auch eine Reform des Budgetprozesses
erfolgen", so Tamandl.
(Schluss)

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