- 14.03.2017, 14:34:08
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Huainigg: Erweitertes Heimaufenthaltsgesetz sichert Kontrolle der Freiheitsrechte von Minderjährigen
Vorbildlicher partizipativer Gesetzwerdungsprozess des Erwachsenenschutzgesetzes
Utl.: Vorbildlicher partizipativer Gesetzwerdungsprozess des
Erwachsenenschutzgesetzes =
Wien (OTS) - Sehr erfreut zeigt sich Abg. Franz-Joseph Huainigg,
ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, anlässlich des heutigen
parlamentarischen Justizausschusses: "Es ist schließlich noch
gelungen, das vorliegende Erwachsenenschutzgesetz um die Ausweitung
des Heimaufenthaltsgesetzes auf Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe zu ergänzen – so wie es ursprünglich auch geplant und
eine vehemente Forderung der Volksanwaltschaft war. Die
Volksanwaltschaft wurde immer wieder mit Fällen von Kindern und
Jugendlichen mit schweren Behinderungen oder psychischen Erkrankungen
betraut, hatte aber de facto keine Möglichkeit, sie einer
gerichtlichen Instanz zu unterziehen. Mein Dank gilt
Nationalratskollegin und Justizsprecherin Michaela Steinacker sowie
Justizminister Brandstetter und Finanzminister Schelling, die die
Verhandlungen zu einem guten Ende bringen konnten!"
Mit der Novelle des Sachwalterschaftsrechts wurde zudem ein
Paradigmenwechsel vollzogen. „Menschen, die aufgrund von schwierigen
Lebenssituationen Unterstützung brauchen, sollen nicht entmündigt,
sondern im Alltag begleitet und beraten werden. Das neue
Erwachsenenschutzgesetz wurde vom Justizministerium in Zusammenarbeit
mit (lern)behinderten und besachwalteten Menschen in vorbildlicher
Weise erarbeitet. Im Sinne der Behindertenrechtskonvention ist dieser
Gesetzwerdungsprozess unter Einbeziehung von Betroffenen sehr zu
begrüßen und soll Vorbild für weitere Gesetzesvorlagen aller
Ministerien sein. Die vielfältigen Lebenserfahrungen der Betroffenen
spiegeln sich nun im neuen Erwachsenenschutzgesetz wider. Den
Gesetzestext wird es in Folge auch in leichtverständlicher Sprache
geben“, erläutert Huainigg.
Der Abgeordnete verweist in diesem Zusammenhang auf die neue
Möglichkeit der „gewählten Erwachsenenvertretung“. Demnach ist
künftig eine volljährige Person berechtigt, selbst einen Vertreter zu
bestimmen, der unmittelbar für sie tätig werden soll. Weiters gibt es
die Möglichkeit einer Vorsorgevollmacht im Falle des Verlustes der
Entscheidungsfähigkeit, wobei allerdings eine Eintragung in das
Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) Voraussetzung
ist. Die Befugnisse eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters sollen
dagegen auf bestimmte Vertretungshandlungen beschränkt werden und
nicht pauschal für alle Angelegenheiten gelten. Die Bestellung von
Sachwaltern hat sich in den letzten zwölf Jahren auf 60.000 Fälle
verdoppelt. Mit der Neuregelung erwartet man wieder einen deutlichen
Rückgang.
(Schluss)
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