- 14.03.2017, 09:35:39
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Nationalratspräsidentin Doris Bures reist zur Konferenz "60 Jahre Römer Verträge" und zu bilateralen Gesprächen nach Rom
Bures: Europäische Einigung erforderte immer harte Arbeit - aber Interessensausgleich zwischen europäischen Staaten ist unabdingbar
Utl.: Bures: Europäische Einigung erforderte immer harte Arbeit -
aber Interessensausgleich zwischen europäischen Staaten ist
unabdingbar =
Wien (PK) - Nationalratspräsidentin Doris Bures reist morgen,
Mittwoch, für einen mehrtägigen Arbeitsbesuch nach Rom, wo sie
bilaterale Gespräche führt und an der Außerordentlichen EU-
ParlamentspräsidentInnen-Konferenz anlässlich "60 Jahre Römer
Verträge" teilnimmt.
Die Nationalratspräsidentin stattet am Mittwoch ihrer Amtskollegin
Laura Boldrini, Präsidentin der italienischen Abgeordnetenkammer, die
im Dezember 2015 zu Gast in Wien war, einen Gegenbesuch ab. Nach dem
Austausch mit Boldrini trifft Bures am Nachmittag den italienischen
Senatspräsidenten Pietro Grasso zu einem Arbeitsgespräch. Überdies
trifft die Nationalratspräsidentin am Mittwochabend mit Südtiroler
Senatoren und Abgeordneten zusammen. Thema bei den Gesprächen werden
unter anderem Fragen zur Zukunft der EU, zur sozialen Sicherheit in
Europa und zu Migrations- und Flüchtlingsbewegungen sein.
Am Freitag hält die Nationalratspräsidentin eine Rede bei der
Außerordentlichen Konferenz der EU-ParlamentspräsidentInnen
anlässlich des 60. Jahrestages der Römer Verträge. Im Zentrum der
Konferenz stehen die historischen Dimension der EU-Gründungsverträge
und Reformvorschläge, die die Einhaltung der Friedens- und
Wohlstandsversprechen der Union sichern sollen.
"Die europäische Einigung erforderte immer harte Arbeit, immense
Überzeugungskraft und die kritische Auseinandersetzung mit den
historischen und politischen Gegebenheiten der jeweiligen Zeit. Die
Geschichte zeigt aber klar, der Interessensausgleich zwischen den
europäischen Staaten ist unabdingbar", so Nationalratspräsidentin
Bures.
Die Römer Verträge wurden am 25. März 1957 von Belgien, der
Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den
Niederlanden in Rom unterzeichnet und traten am 1. Januar 1958 in
Kraft; sie umfassten den EWG-Vertrag (Errichtung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft), den EURATOM-Vertrag (Errichtung der
Europäischen Atomgemeinschaft) und das Abkommen über gemeinsame
Organe für die Europäischen Gemeinschaften. Die Römer Verträge gelten
seither als "Geburtsdokumente" der Europäischen Union. (Schluss) wz
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