• 09.03.2017, 14:47:52
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  • OTS0165

Festsitzung zu 50 Jahre Personalvertretungsgesetz

Stabile Partnerschaft zwischen Bund und öffentlich Bediensteten sichert hohe Qualität der öffentlichen Verwaltung

Utl.: Stabile Partnerschaft zwischen Bund und öffentlich
Bediensteten sichert hohe Qualität der öffentlichen Verwaltung =

Wien (PK) - Genau vor fünfzig Jahren trat das Bundesgesetz über die
Personalvertretung bei den Dienststellen des Bundes (Bundes-
Personalvertretungsgesetz 1967) in Kraft. Zur Feier dieses
bedeutenden Meilensteins für gelebte Demokratie im Öffentlichen
Dienst luden Nationalratspräsidentin Doris Bures und GÖD-Vorsitzender
Norbert Schnedl zu einer Festsitzung in den Sitzungssaal des
Nationalrats ein. Zu den prominenten RednerInnen des Festakts gehörte
Bundespräsident Alexander Van der Bellen, der ein Bekenntnis zur
österreichischen Sozialpartnerschaft ablegte.

Das System der gesetzlich geregelten, institutionalisierten
Mitbestimmung der Personalvertretungsorgane ergänze in idealer Weise
das System der sozialpartnerschaftlichen Mitbestimmung durch die
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), betonte auch Fritz
Neugebauer, Zweiter Präsident des Nationalrates a.D., der die
Moderation der Veranstaltung übernahm.

Bures: Partnerschaft zwischen Republik und ihren DienstnehmerInnen
sichert Qualität der öffentlichen Verwaltung

In ihrer Begrüßung hob Nationalratspräsidentin Bures die im
internationalen Vergleich außerordentlich hohe Zufriedenheit der
ÖsterreicherInnen mit den öffentlichen Dienstleistungen hervor.
Maßgeblicher Faktor dafür sei ein Öffentlicher Dienst, der unter
Berücksichtigung der Erfordernisse von Sparsamkeit und Effizienz in
gesetzeskonformer Weise verlässlich qualitativ hochwertige
Serviceleistungen anbieten könne. Voraussetzung dafür sei die gute
Partnerschaft zwischen der Republik als Dienstgeber und ihren
hochmotivierten öffentlich Bediensteten. Die Personalvertretung
spiele für das Funktionieren dieser Partnerschaft eine entscheidende
Rolle. Bures zollte den PersonalvertreterInnen höchsten Respekt für
ihren Einsatz, den diese mit großem Verantwortungsbewusstsein sowohl
für die Anliegen der öffentlichen Bediensteten, als auch für die
Erfordernisse der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.

Jabloner: Österreichische Verwaltung baut auf hohe Identifikation mit
Aufgaben der Republik

Universitätsprofessor Clemens Jabloner, Präsident des
Verwaltungsgerichtshofs a.D., umriss in seinem Vortrag die
Erfordernisse einer demokratischen öffentlichen Verwaltung. Er
erinnerte an die Konzeption des Verfassungsrechtlers Hans Kelsen,
wonach eine strikt an die Gesetze gebundene, hierarchisch aufgebaute
Verwaltung nicht im Gegensatz zur Demokratie stehe, sondern diese
unter bestimmten Voraussetzungen erst zur Vollendung bringe. Die
wesentlichste Voraussetzung sei dabei die hohe Professionalität eines
Berufsbeamtentums, das in der Qualität der erbrachten Leistungen mit
der Privatwirtschaft mithalten könne. Jabloner unterstrich in diesem
Zusammenhang, dass die staatliche Verwaltung selber ein hohes Niveau
von Expertise wahren müsse und sich nicht zu stark auf den Zukauf von
Leistungen von außen verlassen dürfe. Eine Ausgliederung von
öffentlichen Aufgaben berge zudem stets auch die Gefahr, dass die
Grenzen der klaren Zurechenbarkeit staatlichen Handelns verwischt
werden.

Wesentlich für das Funktionieren des Modells, das Kelsen postuliert
habe, sei nicht zuletzt eine besondere Identifikation der
DienstnehmerInnen mit dem Dienstgeber Republik, die man früher mit
dem Wort "Treue" bezeichnete. Hohe Professionalität, eine strenge
Auffassung der Amtspflichten und eine entsprechende Anerkennung der
erbrachten Leistungen seien nicht zuletzt ein wichtiger Schutz gegen
die Korrumpierung des Apparats der staatlichen Verwaltung,
unterstrich Jabloner. Der Personalvertretung im Öffentlichen Dienst
komme unter diesen Aspekten eine Rolle zu, die anders gelagert sei
als in der Privatwirtschaft. Ihre Kernaufgabe ist die Sicherstellung
einer korrekten Vollziehung dienstrechtlicher Vorgaben. Sie müsse
auch stets mit der Problematik zurechtkommen, in parteipolitische
Supra- und Infrastrukturen eingebunden zu sein. Er habe sich aber
überzeugen können, dass die Personalvertretung dieses
Spannungsverhältnis stets im Sinne einer guten Vertretung der
DienstnehmerInnen zu meistern versteht.

Duzdar: Republik ist ein guter Arbeitgeber

Die Staatssekretärin für den Öffentlichen Dienst Muna Duzdar stellte
fest, im Personalvertretungsgesetz komme Kontinuität und Stabilität
der Verwaltung zum Ausdruck. Sie wolle dabei jenen besonders danken,
die es in oft mühsamer Kleinarbeit mit Leben erfüllen. Bei den großen
Organisationsreformen der letzten Jahre haben die GÖD und die
Personalvertretungen stets eine wichtige Rolle gespielt, wenn es
darum ging, tragfähige Lösungen für die öffentlich Bediensteten zu
finden. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung
der Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes, sagte die
Staatssekretärin.

Duzdar verwies in diesem Zusammenhang auf ihren Vorschlag, von den
20.000 Arbeitsplätzen, die durch die Beschäftigungsinitiative der
Bundesregierung für ältere Langzeitarbeitslose geschaffen werden
sollen, 1.000 als zusätzliche Planstellen in der Verwaltung zu
schaffen. Sie habe diesen Vorschlag sehr bewusst gemacht, da sie um
den Personalmangel in gewissen Teilen des Öffentlichen Dienstes
wisse, wie etwa bei der Polizei oder in Schulen. Ihr Vorschlag habe
bereits große Resonanz gefunden. Sie habe viele Bewerbungen
qualifizierter Personen erhalten. Das lasse auch erkennen, dass die
Republik als guter Dienstgeber geschätzt werde. Der Öffentliche
Dienst biete nicht nur eine angemessene, transparente Entlohnung, er
betreibe auch konsequente Frauenförderung, was sich in einem hohen
Anteil von Frauen in Führungspositionen widerspiegle. Sie sei daher
überzeugt, dass der Öffentliche Dienst auch weiter talentierte und
engagierte Menschen anziehen und sich im Sinne von
Verwaltungsinnovationen weiter entwickeln werde, sagte Duzdar.

Neisser: Personalvertretung ist ein Meilenstein gelebter Demokratie
im Öffentlichen Dienst

Wenn ein Gesetz 50 Jahre Bestand hat, dann sei dies auch ein
besonderes Markenzeichen, unterstrich Zweiter Nationalratspräsident
a.D Heinrich Neisser, der als Zeitzeuge an die zwei Jahrzehnte der
Entstehungsgeschichte erinnerte. Herrschte am Beginn noch Misstrauen
nach dem Motto "Ja, derfen's denn des" vor, seien Mitbestimmung und
eine selbstbewusste Vertretung der öffentlich Bediensteten heute eine
Selbstverständlichkeit. In diesem Sinn interpretierte er das Bundes-
Personalvertretungsgesetz als Meilenstein gelebter Demokratie im
Öffentlichen Dienst und Ausdruck der Verankerung der Verwaltung im
demokratischen Rechtsstaat. In Anbetracht der Veränderungen in der
Verwaltung und der damit einhergehenden neuen Spannungsfelder stellte
Neisser fest, die Mitbestimmung der öffentlich Bediensteten werde vor
diesem Hintergrund in Zukunft noch weiter an Bedeutung gewinnen.

Van der Bellen bekennt sich zur Sozialpartnerschaft

Bundespräsident Alexander Van der Bellen sprach den Kontext von
Personalvertretung und Sozialpartnerschaft an und bekannte sich mit
Nachdruck zu gewerkschaftlicher Mitbestimmung und Dialog. Der
Aufstieg der Zweiten Republik sei untrennbar mit der
Sozialpartnerschaft verbunden, ging es doch darum, Konflikte auf dem
Verhandlungstisch auszutragen und das Miteinander über das
Gegeneinander zu stellen. Van der Bellen bezeichnete es in diesem
Zusammenhang als bedauerlich, dass der Wert der heimischen
Sozialpartnerschaft im Ausland oft höher eingeschätzt werde als in
Österreich.

50 Jahre institutionalisierte gesetzliche Mitbestimmung seien
jedenfalls Ausdruck gelebter Demokratie, pflichtete er seinem
Vorredner bei und wertete das Personalvertretungsgesetz auch als
großen Erfolg der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Gerade die
Verbindung von gewerkschaftlicher und gesetzlicher Mitbestimmung
mache erst jenen Interessenausgleich möglich, der notwendig ist, um
nicht der Willkür einzelner Vorgesetzter ausgeliefert zu sein,
resümierte der Bundespräsident mit Blick auf seine eigene Tätigkeit
als Personalvertreter im Jahr 1968.

Schnedl: Digitalisierung als große Herausforderung für den
Öffentlichen Dienst

Der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Norbert Schnedl
nahm seine Dankesworte zum Anlass für einen Ausblick auf die
Herausforderungen der Zukunft und verwies dabei auf die Veränderungen
der Arbeitswelt im Öffentlichen Dienst als Folge der fortschreitenden
Digitalisierung. Durch die zunehmende Trennung der Arbeitsleistung
von der Person werde die soziale Dimension der Arbeit zurückgedrängt,
warnte er und betonte, gerade unter diesem Aspekt sei Mitbestimmung
wichtiger denn je. An Staatssekretärin Mona Duzdar richtete Schnedl
den Appell, bei der nächsten Novellierung des
Personalvertretungsgesetzes das Thema der Digitalisierung besonders
zu berücksichtigen. (Schluss) sox/hof

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