• 08.03.2017, 13:56:58
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  • OTS0203

ÖAAB zum Weltfrauentag: Flexible Arbeitszeit braucht flexible Kinderbetreuung

ÖAAB fordert weiterhin 4 Jahre Anrechnung für Pension pro Kind!

Utl.: ÖAAB fordert weiterhin 4 Jahre Anrechnung für Pension pro
Kind! =

Wien (OTS) - „Die Einkommensunterschiede in Österreich zwischen
Frauen und Männern sind nach wie vor eklatant, obwohl im 21.
Jahrhundert gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit längst eine
Selbstverständlichkeit sein müsste“, sagt
ÖAAB-Bundesfrauenvorsitzende Bundesratspräsidentin Sonja
Ledl-Rossmann.

„Die Schließung der Einkommensschere ist nicht nur eine Frage der
Gerechtigkeit, sondern auch relevant für den späteren
Pensionsanspruch. Vor allem bei der Anrechnung der
Kinderziehungszeiten gibt es hier Nachholbedarf. Deshalb fordert der
ÖAAB weiterhin vehement die Anrechnung von zumindest 4 Jahren pro
Kind für die Pension. Und das egal, in welchem Abstand die Kinder
geboren wurden“, bekräftigen ÖAAB-Bundesobmann August Wöginger und
Generalsekretär Karl Nehammer.

Ein weiterer Grund für die Pensionslücke bei Frauen ist, dass mehr
Frauen als Männer nach der Geburt der Kinder Teilzeit arbeiten: Das
wirkt sich natürlich nachteilig auf die Höhe der Pension aus. „Mit
dem Pensionssplitting wurde hier eine gute Möglichkeit geschaffen,
diese Einkommensunterschiede auszugleichen. Bis zu 50 Prozent des
Einkommens könnten für die ersten sieben Jahre nach der Geburt an die
Partnerin oder den Partner übertragen werden. Die Übertragung muss
bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des jüngsten Kindes beantragt
werden. Es sind in Summe Übertragungen für maximal 14 Kalenderjahre
möglich. Leider wissen noch zu wenige, dass es diese Möglichkeit
gibt“, so Ledl-Rossmann.

Zur aktuellen Diskussion um flexiblere Arbeitszeiten hält
ÖAAB-Bundesobmann August Wöginger abschließend fest: „Wenn
Arbeitszeiten flexibler gestaltet werden, braucht es auch flexiblere
und bessere Kinderbetreuungsmöglichkeiten, hier gibt es noch großen
Aufholbedarf. Dafür setzen wir uns als ÖAAB ein.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AAB

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