- 05.03.2017, 11:08:58
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Zweiter Prozesstag: Darf man den VGT-Obmann einen Abschaum nennen?
Funktionär des nö Landesjagdverbands bezeichnet sich selbst als „Lurch“; Richter unterbricht Verfahren nach Einvernahme des VGT-Obmanns und legt Jäger vielfachen Widerruf nahe
Utl.: Funktionär des nö Landesjagdverbands bezeichnet sich selbst
als „Lurch“; Richter unterbricht Verfahren nach Einvernahme
des VGT-Obmanns und legt Jäger vielfachen Widerruf nahe =
Wien (OTS) - Der VGT-Obmann sei Abschaum, der VGT selbst
„ökofaschistisch“, der VGT-Obmann wiederum habe jagdliche
Einrichtungen zerstört und die VGT-SpenderInnen wären senile alte
Damen oder hörige junge Mädchen. So äußerte sich ein Funktionär des
niederösterreichischen Landesjagdverbands und landete dafür wegen
Beleidigung und Übler Nachrede auf der Anklagebank im Wiener
Straflandesgericht. Bei seiner Einvernahme meinte er zu einem
weiteren Vorwurf, mit der Beleidigung „Lurch“ habe er sich selbst
bezeichnet, nicht den VGT-Obmann Balluch verballhornt. Der Richter
schien ihm das nicht wirklich zu glauben.
Vorgestern den 3. März 2017 wurde nun auch der VGT-Obmann über die
Methoden seiner Kampagnenführung einvernommen. Dabei ging es auch um
sein Buch „Widerstand in der Demokratie“, das als Standardwerk für
Zivilen Ungehorsam gilt und bereits 2578 Mal verkauft wurde. Der
Anwalt des Angeklagten, Maximilian Schaffgotsch, verstieg sich in der
Eingabe für seinen Mandanten sogar zur Aussage „Balluch […] mimt den
braven Tierschützer. Doch das wahre Gesicht Balluchs und des VGT
kommt bei kriminellen Aktionen zum Vorschein. […] Es mangelt an
Verurteilungen, weil die Strafverfolgung der vermummten Aktivisten
bisher gescheitert ist – nicht weil es die Aktionen nicht gegeben
hätte!“. Der Richter dagegen unterbrach die Verhandlung nach der
Einvernahme des VGT-Obmanns, sichtlich durch die Darstellung der
VGT-Kampagnenarbeit positiv beeindruckt, und schlug dem Angeklagten
vor, doch einen Vergleich einzugehen. Er solle bei etwa 20 vom
Richter explizit genannten Aussagen diese widerrufen und sich
entschuldigen, sowie das dann über 1 Monate auf jener
Facebook-Jägerseite, auf der er sie geäußert hatte, an oberster
Stelle stehen lassen. Darüber hinaus solle er sagen, dass er mit
„Lurch“ sich selbst bezeichnet habe. Dann würde das Verfahren
eingestellt. Der Angeklagte hat nun bis zum 25. April Bedenkzeit.
VGT-Obmann Martin Balluch ist erfreut: „Die Aussagen des Herrn
Jagdfunktionärs waren wirklich nicht zu tolerieren und es freut mich,
dass der Richter das auch so sieht. Ich wäre mit einem Vergleich
dieser Art einverstanden. Allerdings hat Anwalt Schaffgotsch bereits
zu relativieren begonnen und diesen oder jenen Widerruf nicht
akzeptiert. Dabei ist er selbst mit seinen Behauptungen, ich und der
VGT seien kriminell, deutlich zu weit gegangen und hat mich
verleumdet. Vielleicht sollte jemand Anwalt Schaffgotsch erzählen,
dass wir im Tierschutzprozess freigesprochen wurden. Offenbar hat man
das in feudaljagdlichen Kreisen nicht zur Kenntnis genommen. Ich
erwarte jedenfalls Widerruf und Entschuldigung in genau dem Wortlaut,
wie ihn der Richter vorgeschlagen hat, sonst wird das Verfahren
fortgesetzt werden müssen.“
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