• 03.03.2017, 09:35:02
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  • OTS0034

Umweltdachverband, BirdLife & Naturschutzbund an BM Rupprechter: GAP 2020+ muss Biodiversität EU-weit wirksam schützen!

- Umdenken in der EU-Agrarpolitik angesagt: „public money for public goods“

Utl.: - Umdenken in der EU-Agrarpolitik angesagt: „public money for
public goods“ =

Wien (OTS) - Zielgerichtete Maßnahmen und Zweckwidmung der Mittel für
Biodiversitätserhalt nötig

Kommenden Montag, am 6. März 2017, wird im Landwirtschaftsrat der EU
über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 diskutiert. Damit
wird der mit Anfang Februar in Brüssel begonnene Reformprozess der
GAP, der eine öffentliche Konsultation beinhaltet, auch auf
Ministerebene thematisiert. „Die Halbzeitbewertung der
EU-Biodiversitätsstrategie hat klar gezeigt, dass die Vorgaben der
EU-Landwirtschaftspolitik unzureichend zur Erfüllung der
Biodiversitätsziele beitragen“, sagt Gerald Pfiffinger, seit Anfang
März neuer Geschäftsführer des Umweltdachverbandes.
Umweltdachverband, BirdLife und Naturschutzbund setzen sich daher
unter dem Motto „public money for public goods“ für ein Umdenken in
der EU-Agrarpolitik ein: Mit öffentlichen Fördergeldern müssen die
gesellschaftlichen Interessen einer umweltgerechten und nachhaltigen
Landwirtschaft erfüllt und damit die Bereitstellung hochwertiger
Lebensmittel gewährleistet werden. Vor allem die 2. Säule der GAP
spielt dafür eine entscheidende Rolle.

Mittel für Biodiversität müssen sichergestellt werden

„In Österreich wurde die 2. Säule im EU-Vergleich besonders hoch
dotiert: Das Agrarumweltprogramm ÖPUL und Naturschutzprojekte
ermöglichen die gezielte Förderung von Biodiversitätsschutz auf der
Fläche. Wir fordern Bundesminister Andrä Rupprechter auf, diese
besondere Rolle Österreichs in Hinblick auf biodiversitätswirksame
Maßnahmen hervorzuheben und in diesem Bereich die Verbesserung der
zukünftigen GAP auf EU-Ebene einzufordern. Dafür braucht es
ausreichende Bereitstellung und Zweckwidmung von Mitteln für die
Biodiversität. Die durch den Brexit zu erwartende Verknappung des
EU-Budgets darf jedenfalls nicht auf dem Rücken unserer Natur
ausgetragen werden“, sagt Gábor Wichmann, Geschäftsführer von
BirdLife Österreich. Auch Naturschutzbund-Präsident Roman Türk stellt
klar: „Eine zukunftsfähige Agrarförderung muss umwelt- und
naturfreundlich sowie fair gegenüber LandwirtInnen und
SteuerzahlerInnen sein. Es ist wichtig, dass die Bäuerinnen, Bauern
und WaldbesitzerInnen weiterhin EU-Gelder bekommen. Das müssen aber
jene erhalten, die einen echten Mehrwert für die Gesellschaft
erbringen – und zwar über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus“.

Strengere Umsetzungsregeln für Greening gefordert

Höhere und einheitliche Mindeststandards beim Greening in der 1.
Säule sind notwendig, um dessen Zweck – Platz für Biodiversität in
der Agrarlandschaft zu schaffen – zu erfüllen. Eine aktuelle Studie
(IEEP, 2016) zeigt, dass insbesondere die Umsetzung der ökologischen
Vorrangflächen der 1. Säule in weiten Teilen der EU bisher keinen
nennenswerten Effekt auf die Biodiversität hat. Denn viele
Mitgliedstaaten erlauben auf diesen Flächen neben dem Einsatz von
Pestiziden auch den Anbau kommerziell genutzter Kulturen ohne
erwiesenen Biodiversitätsnutzen. „Die EU muss strengere
Umsetzungsregeln des jahrelang eingeforderten Greenings vorsehen, um
Green Washing zu vermeiden“, so Wichmann. Österreich geht auch hier
mit gutem Beispiel voran: Biodiversitätsfördernde Maßnahmen aus dem
ÖPUL können zum Teil für das Greening angerechnet werden und erhöhen
damit aus Sicht der Natur die Qualität der 1. Säule.

GAP muss Mittel für Erhalt vielfältiger und alpiner
Kulturlandschaften sicherstellen

Die Organisationen begrüßen die gestern veröffentlichte Forderung des
BMLFUW, die Mittel für benachteiligte Gebiete und den alpinen Raum
auch in Zukunft durch die GAP sicherzustellen. „Die Erhaltung der
lebensraumreichen Alpinlandschaft durch unsere BergbäuerInnen kann
weiterhin nur mit entsprechender finanzieller Honorierung der
Leistungen gewährleistet werden. Das vielfältige Mosaik an
Kulturlandschaften ist nur mit der Bereitschaft kleinbäuerlicher
Betriebe möglich, deren Einsatz auch entsprechend abgegolten werden
muss“, so Pfiffinger abschließend.

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