• 01.03.2017, 09:00:53
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  • OTS0022

Kampf gegen illegalen Handel mit Kulturgütern

Neuer Präventionsfolder informiert über den Schutz von Kulturgut

Utl.: Neuer Präventionsfolder informiert über den Schutz von
Kulturgut =

Wien (OTS) - Im neuen Folder „Kultur unter Schutz. Informationen aus
erster Hand“ wird umfassend über Diebstahl, die Ein- und Ausfuhr von
Kulturgütern sowie den Schutz archäologischer Objekte informiert.
Noch nie zuvor ist es gelungen, eine solch große Anzahl an
Ministerien, Nichtregierungsorganisationen und das Bundesgremium des
Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels zu
einer gemeinsamen Aktion im Kampf gegen den illegalen Handel mit
Kulturgut zu gewinnen. Zu den Herausgebern zählen das
Bundesministerium für Inneres (Bundeskriminalamt und
Sicherheitsakademie), das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für
Finanzen, das Bundesdenkmalamt, das Bundesgremium des Juwelen-,
Uhren-, Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels, die
Österreichische UNESCO Kommission, ICOM Österreich (International
Council of Museums) und Blue Shield Österreich.

Der Folder wird im Rahmen der ICOM Österreich „Palmyra-Gespräche“ am
2. März 2017 um 18:00 Uhr im Kunsthistorischen Museum präsentiert.
(Eintritt frei / Anmeldung erforderlich unter:
www.icom-oesterreich.at)

Erhältlich ist er künftig bei den Präventionsstellen der Polizei, am
Flughafen Wien Schwechat und im Bundesdenkmalamt. Eine Online-Version
des Folders ist auf den Websites aller teilnehmenden Partner
abrufbar.

Im Detail bietet der Folder, der auf der 2012 erschienenen Broschüre
„Die Kultur der Prävention“ aufbaut, folgende Informationen:

Über die Inhalte des Folders

Ein- und Ausfuhr von Kulturgut: Illegales Kulturgut wird oft in einen
anderen Staat verbracht, um sich den Behörden zu entziehen und eine
einfachere Absetzbarkeit zu erlangen. Die Kontrolle von Kulturgut bei
der Ein- und Ausfuhr, die vom Zoll durchgeführt wird, ist daher
besonders wichtig und eine wesentliche Funktion im Kulturgüterschutz.
Nicht alle Kulturgüter dürfen einfach ausgeführt werden. Das
Denkmalschutzgesetz (DMSG) bestimmt, für welche Objekte eine
Bewilligungspflicht durch das Bundesdenkmalamt erforderlich ist.
Sollte Kulturgut unrechtmäßig verbracht worden sein, so regeln eine
EU-Richtlinie und ein UNESCO-Übereinkommen von 1970 eventuelle
Rückgabeansprüche der Ursprungsländer. Österreich hat beide
Bestimmungen 2016 mit dem Kulturgüterrückgabegesetz (KGRG) umgesetzt.

Schutz von archäologischen Objekten: Archäologische Objekte werden
häufig illegal ausgegraben und verkauft. Diese Objekte sind
insbesondere in Kriegs- und Krisenregionen sehr gefährdet.
Organisationen wie Blue Shield sind auf den Schutz von Kulturgütern
in solchen Regionen spezialisiert. Naturgemäß gibt es von
unrechtmäßig ausgegrabenen Gegenständen keine Fahndungsfotos und die
Zuordnung zu einem bestimmten Land kann schwierig sein. Sammler von
Antiken sollen auf die Problematik aufmerksam gemacht werden. Der
Folder bietet zudem Tipps für den Ankauf.

Diebstahl von Kulturgut: Der Diebstahl von Kulturgütern ist ein
weltweites Problem. Leider ist ein gewinnbringender Weiterverkauf oft
problemlos möglich. Die Prävention stützt sich auf zwei Säulen:
Einerseits soll durch entsprechende Maßnahmen versucht werden,
Einbrüche bzw. Diebstähle zu verhindern. Hier hilft die
Kriminalprävention der Polizei in ganz Österreich durch Beratungen
und Tipps zum Schutz des Eigentums. Andererseits sollen Besitzer von
Kunst- und Wertgegenständen dazu motiviert werden, Abbildungen und
Beschreibungen der Gegenstände anzufertigen. Eine Anleitung dazu
findet sich in der Checkliste zur Beschreibung von Kulturgut.

Ethikkodex für den Kunst- und Antiquitätenhandel: Der Kunst- und
Antiquitätenhandel verpflichtet sich in einem Ethikkodex zur
besonderen Sorgfalt im Umgang mit Kulturgut. Auf Grundlage des UNESCO
Code of Ethics for Dealers in Cultural Property wurde ein Ethikkodex
für den Kunsthandel entwickelt, der zum Beispiel auch die besonderen
Bestimmungen in der österreichischen Gewerbeordnung (GewO) enthält.
Der Kodex weist auf die Gefahren von gestohlenem, gefälschtem,
illegal ausgeführtem und illegal ausgegrabenem Kulturgut hin.
Verstöße gegen den Ethikkodex werden durch einen in der
Wirtschaftskammer eingerichteten Ethikrat geahndet.
Klar ist, um den Herausforderungen in diesem Bereich proaktiv
begegnen zu können, muss der Kulturgüterschutz nicht nur durch
verstärkte Kontrollen, sondern auch gezielte Präventionsarbeit
unterstützt werden. Der Folder „Kultur unter Schutz. Informationen
aus erster Hand“ ist ein wichtiger Meilenstein und soll Menschen auf
die bestehende Problematik aufmerksam machen und die Achtsamkeit
fördern.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BUK

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