• 01.03.2017, 08:25:16
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  • OTS0008

Reform des Privatkonkurses auf Zielgeraden

Novelle z. neuen Privatkonkurs-Recht soll diese Woche in Begutachtung gehen; rasche Arbeit d. ExpertInnen-Kommission ermöglicht rasche Umsetzung d. Regierungsvorhabens.

Utl.: Novelle z. neuen Privatkonkurs-Recht soll diese Woche in
Begutachtung gehen; rasche Arbeit d. ExpertInnen-Kommission
ermöglicht rasche Umsetzung d. Regierungsvorhabens. =

Wien (OTS) - Die wesentlichen Eckpunkte der Insolvenzrechts-Novelle:
Die Entschuldung ist schon nach drei Jahren (statt bisher sieben
Jahren) möglich und die Hürde der Mindestquote bei der Rückzahlung
entfällt. „Das sind ganz wesentliche Verbesserungen im Privatkonkurs,
von dem bisher ausgerechnet jene Menschen ausgeschlossen waren, die
den Neustart am dringendsten brauchten: Gescheiterte Selbstständige
mit sehr hohen Schulden und Menschen mit sehr niedrigem Einkommen“,
sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der asb, Dachorganisation
der staatlich anerkannten Schuldenberatungen und Mitglied der
ExpertInnen-Kommission im Justizministerium.
Die Vorgaben der Regierung (konkret formuliert im Ende Jänner
präsentierten Arbeitsprogramm) werden nun rasch in einen Gesetzestext
gegossen, der voraussichtlich schon am Freitag in die Begutachtung
geht. Das ist nicht zuletzt deshalb möglich, weil sowohl die
beteiligten Ministerien, wie auch die meisten anderen
Interessensvertretungen die Erleichterungen im Privatkonkurs als
wichtige sozialpolitische Maßnahme unterstützen. „Österreich ist
damit auch endlich nicht mehr Schlusslicht in Europa, wo schon seit
vielen Jahren der Trend Richtung einer verkürzten Verfahrensdauer und
einer Entschuldung ohne Mindestquote geht“, sagt Clemens
Mitterlehner.

Keine Aufforderung zum Schulden-Machen

Zuletzt geäußerte Befürchtungen seitens der Gläubigerschutzverbände
können die Schuldenberatungen entkräften: Der Wegfall der
Mindestquote bedeutet nicht, dass SchuldnerInnen plötzlich nichts
mehr zahlen müssen. Zahlungsunfähigkeit (und nicht
Zahlungsunwilligkeit!) bleibt Voraussetzung für die Konkurseröffnung.
Weiterhin wird das Vermögen der SchuldnerInnen verkauft und das
Einkommen wird auf das Existenzminimum reduziert. Allerdings erhalten
nun auch jene Menschen eine Chance auf eine Schuldenregelung, die
bisher vom Privatkonkurs ausgeschlossen waren. Wer zu wenig besitzt
und verdient, um bisher auf die Mindestquote von zehn Prozent zu
kommen, kann sich nach den neuen Regelungen trotzdem entschulden.
„Das ist eine lupenreine Maßnahme der Armutsbekämpfung. Niemand –
auch nicht die Wirtschaft – hat etwas davon, Menschen viele Jahre
unterhalb der Armutsgrenze zu halten. Und niemandem ist geholfen,
wenn sich eine Alleinerzieherin oder ein gescheiterter
Jungunternehmer nicht entschulden können und sie bis an ihr
Lebensende exekutiert werden“, sagt Clemens Mitterlehner.

Die Erleichterungen im Privatkonkurs können auch kaum als
Aufforderung zum Schulden-Machen verstanden werden. „Wenn jemand
absichtlich Schulden in dem Wissen macht, dass er diese nicht
zurückzahlen wird können, ist das ein klarer Fall von Betrug. Daran
ändert das neue Insolvenzrecht nichts,“ klärt Clemens Mitterlehner
auf und zieht eine klare Grenze zwischen Strafrecht und
Insolvenzrecht.

Sofern der weitere Fahrplan hält, tritt das neue Insolvenzrecht mit
1.7.2017 in Kraft.

Hintergrundmaterial:
Anonymisierte Fallbeispiele zum Thema Schuldenexplosion:
http://www.ots.at/redirect/Schuldenexplosion

Übersicht über Entschuldungsysteme in anderen Ländern:
http://www.ots.at/redirect/Entschuldunganderswo

Kontakt zu den GeschäftsführerInnen der Schuldenberatungen in
den Bundesländern:

- Schuldnerberatung Wien, Tel. 0676-811 866 901– DSA Alexander A.
Maly
- Schuldnerberatung Niederösterreich, Tel. 02742-35 54 20 – Michael
Lackenberger
- Schuldnerberatung Oberösterreich, Tel. 0732-77 55 11, 0699-1 777
555 0 – Mag. Thomas Berghuber
- SCHULDNERHILFE OÖ, Tel. 0732-77 77 34, 0699-81 66 57 54 – Mag. (FH)
Ferdinand Herndler
- Schuldenberatung Salzburg, Tel. 0662-879901, 0676-50 75 200 – Mag.
Peter T. Niederreiter
- Schuldenberatung Tirol, Tel. 0512-57 76 49-14 – Mag. Thomas Pachl
- ifs Schuldenberatung Vorarlberg, Tel. 05-1755 580, 0664-608 84 100
– DSA Peter Kopf
- Schuldnerberatung Steiermark, Tel. 0316-37 25 07, 0676-880 15 160 –
Mag. Christof Lösch
- Schuldnerberatung Kärnten, Tel. 0463-51 56 39 – Mag. Karl Kleindl
- Schuldenberatung Burgenland, Tel. 02682-600 215 – Mag.a Gabriela
Perusich

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