• 26.02.2017, 22:00:01
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TIROLER TAGESZEITUNG "Leitartikel" vom 27. Februar 2017 von Manfred Mitterwachauer "Doppelt hält (nicht) immer besser"

Innsbruck (OTS) - Über Monate weigerten sich Land und Stadt, über
einen gemeinsamen Wahltermin 2018 auch nur nachzudenken. Jetzt drängt
plötzlich die Zeit: Rechtliche Hürden könnten dem Super-Wahlsonntag
einen Strich durch die Rechnung machen.

Wir sind gewählt, um zu arbeiten! Kaum ein Stehsatz wurde von
Landeshauptmann Günther Platter (VP) und Innsbrucks Bürgermeisterin
Christine Oppitz-Plörer (Für Innsbruck) 2016 auf die Frage nach einem
gemeinsamen Wahltermin 2018 öfter bemüht. Dafür habe man noch genug
Zeit.
Gut ein Jahr, bevor nun sowohl die fünf- bzw. sechsjährigen
Amtsperioden von Landtag und Gemeinderat ablaufen, ist zwar der Wille
für einen Super-Wahlsonntag (möglicherweise) im April 2018 erkennbar.
Ob hierfür die plakativ vorgetragenen Motive – nämlich
Kostenersparnis und Wählerfreundlichkeit – oder doch schlichte
politische Taktik dahinterstecken, sei dahingestellt. In trockenen
Tüchern ist eine Zusammenlegung deshalb aber noch lange nicht. Der
Teufel steckt im Kleingedruckten und dieser wahltechnische
Beipackzettel wurde bis dato tunlichst verschwiegen. Denn ohne ein
eigenes Wahlzusammenlegungsgesetz ist die gleichzeitige Abhaltung von
Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterdirektwahl in der
Landeshauptstadt in der Praxis nicht umsetzbar. Alles andere würde
nämlich doppelte Wahlsprengel, doppelte Wählerverzeichnisse, doppelte
Wahlbeisitzer und dergleichen mehr bedeuten. Undurchführbar – so
lautet das derzeitige Fazit aus der städtischen Beamtenschaft.
Im Land kopfen bereits die Experten des Verfassungsdienstes. Am
Donnerstag steht ein Koordinierungstreffen zwischen
Landesamtsdirektor Josef Liener und Magistratsdirektor Bernhard
Holas an. Das neue Gesetz muss wasserdicht sein – auch um
Wahlanfechtungen keinen Angriffspunkt zu bieten. Die
Bundespräsidentenwahl lässt grüßen. Doch die Zeit drängt. Fristen
müssen beachtet werden. Noch gibt sich die Landespolitik betont
gelassen. Zur Erinnerung: Die vom Innsbrucker Gemeinderat
beschlossene Reform des Stadtrechtes harrt nun schon seit Mitte 2016
auf eine Beschlussfassung durch den Landtag. So viel zum Thema Zeit.
Kommt der Super-Wahltag dennoch, steht den Innsbruckern eine
Wahlschlacht der Superlative bevor. Eine, bei der es die Übersicht zu
wahren gilt. Denn wer die Wahl hat, hat 2018 ganz sicher auch die
Qual: LH-Kandidaten, BM-Kandidaten, Parteien, Vorzugsstimmen – all
das muss beworben werden. Und so mancher Parteifunktionär wird wohl –
der internen Personalknappheit geschuldet – für Landtag und
Gemeinderat gleichzeitig kandidieren. „Doppelt hält besser“ –
letztlich wird der Wähler zu beantworten haben, ob dieses Sprichwort
auch für Wahlen Geltung hat.

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