• 24.02.2017, 13:35:49
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Parlament: TOP im Nationalrat am 2. März 2017

Nationalrat mit sozialpolitischem Schwerpunkt

Utl.: Nationalrat mit sozialpolitischem Schwerpunkt =

Wien (PK) - Der zweite Sitzungstag am Donnerstag ist von
sozialpolitischen Themen geprägt, vor allem bietet der Sozialbericht
eine Grundlage für eine tiefgreifende Debatte über aktuelle
sozialpolitische Herausforderungen und Entwicklungen. Thema wird auch
wieder die Öffnung von Forststraßen für MountainbikerInnen sein.

Fragestunde

Der Sitzungstag beginnt allerdings mit einer Fragestunde, in der
Innenminister Wolfgang Sobotka den Abgeordneten Rede und Antwort
steht. Es ist davon auszugehen, dass dabei Asyl und Migration sowie
die jüngsten Vorstöße des Ministers zur Änderung des
Demonstrationsrechts Thema sein werden.

Sozialbericht - heftige politische Auseinandersetzung sind zu
erwarten

Eine intensive und kontroverse Debatte ist über den Sozialbericht zu
erwarten. Das hat sich bereits im Ausschuss abgezeichnet. War schon
dort die Mindestsicherung neben Pensionen ein großes Thema, so dürfte
dieses nach dem öffentlich gewordenen Rechnungshofbericht über Wien
auch bei der kommenden Nationalratssitzung zu heftigen inhaltlichen
politischen Auseinandersetzungen führen. Auch die Frage der
Vermögens- und Umverteilung, der Mindestlohn, die
Arbeitszeitflexibilisierung und die Lohnnebenkosten sind schon bei
der Vorlage des Berichts von den Fraktionen sehr unterschiedlich
bewertet worden. Sozialminister Alois Stöger wurde im Ausschuss zudem
mit dem Vorwurf konfrontiert, der Bericht setze falsche Schwerpunkte
und schlage klassenkämpferische Töne an.

Anträge der Opposition, wenig Chance auf Erfolg; FP-Antrag zu Tabak
kommt in den Finanzausschuss

Zudem liegen Anträge der Opposition vor, die unter einem verhandelt
werden und wenig Chance auf ausreichende Zustimmung haben. Das
betrifft etwa den Antrag der FPÖ zu IT-Problemen beim
Arbeitsmarktservice (AMS). Die IT beim AMS sei eine Dauerbaustelle,
so die FPÖ, die auch die Vergabe an den IT-Partner IBM kritisiert.
Konkret geht es um die geplante Einrichtung eines neuen Jobportals,
dessen Fertigstellung sich laut Medienberichten wegen technischer
Schwierigkeiten massiv verzögert. Sozialminister Alois Stöger
unterstrich in diesem Zusammenhang, dass der Beschaffungsvorgang
geprüft werde.

Erfolglos dürfte die FPÖ auch mit ihrem Vorstoß bleiben, die
Mindestsicherung nach den Lebenshaltungskosten im Herkunftsland der
BezieherInnen zu staffeln. Zudem schlagen sie eine zeitliche
Befristung der Mindestsicherung und andere Übergangsbestimmungen für
einzelne Herkunftsländer vor.

Ebenso wenig durchsetzen konnten sich im Sozialausschuss die Grünen
mit ihren Initiativen. Das betraf den Vorstoß der Grünen zur
Milderung des Mangels an Köchinnen und Köchen. Unter anderem schlagen
die Grünen Förderungen für Betriebe vor, die auf
Ganzjahresarbeitsplätze umsteigen. Außerdem sollen ihrer Ansicht nach
touristische Fachkräfte nach einigen Jahren einschlägiger Tätigkeit
einen Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung durch das AMS für
eine berufliche Umorientierung erhalten. Entwicklungsprogramme für
Tourismusregionen sollen es KöchInnen ermöglichen, soziale Strukturen
vor Ort aufzubauen.

Auch das Anliegen nach einer verbesserten finanziellen Absicherung
junger Erwachsener in Ausbildung stieß auf wenig Gegenliebe. Den
Grünen ist außerdem die "Teilzeitlehre" ein Anliegen, was vor allem
Personen mit Kindern zugutekäme. Zudem schlagen sie vor, älteren
Lehrlingen zumindest ein Hilfsarbeiter-Entgelt zu zahlen, um jungen
Erwachsenen das Nachholen einer Lehre tatsächlich zu ermöglichen.

Nicht abgelehnt wird aller Voraussicht nach die Initiative der FPÖ
für eine neue Tabakhandelsspannenregelung für die österreichischen
TrafikantInnen. Der Antrag soll dem Finanzausschuss zugewiesen
werden. Die Freiheitlichen schlagen eine gesplittete Spanne von
mindestens 14% für Tabakfachgeschäfte und mindestens 7,6% für
Tabakverkaufsstellen vor.

Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2017 mit Senkung der
Lohnnebenkosten für Leiharbeitsfirmen und vielen Detailänderungen

Das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz bringt neben einer Senkung
der Lohnnebenkosten für Leiharbeitsfirmen ein ganzes Bündel
unterschiedlicher Maßnahmen. Leiharbeitsfirmen werden vier Jahre lang
statt 0,8% nur 0,35% bzw. 0,5% in den Sozial- und Weiterbildungsfonds
für LeiharbeiterInnen (SWF) einzahlen müssen. Als Grund für die
vorübergehende Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum Sozial- und
Weiterbildungsfonds für LeiharbeiterInnen werden die finanziellen
Reserven des Fonds genannt.

Mit der Novelle wird auch eine klare gesetzliche Grundlage für
"Medizinisch-berufsorientierte Rehabilitation" (MBOR) geschaffen.
Dabei geht es um die Ausrichtung von Reha-Maßnahmen auf spezifische
Job-Anforderungen bzw. die Arbeitswelt im Allgemeinen. Das kann etwa
auch Trainings zur Stressbewältigung oder Konfliktlösung umfassen,
wie in den Erläuterungen vermerkt wird. Zudem werden in Bezug auf den
erst vor kurzem eingeführten Rechtsanspruch auf berufliche
Rehabilitation bei bestehender bzw. drohender Invalidität einzelne
Adaptierungen vorgenommen.

Im Bereich der Arbeitslosenversicherung werden klare
Verjährungsregelungen verankert. BezieherInnen von Arbeitslosengeld
oder Notstandshilfe können demnach nur noch innerhalb von drei Jahren
eine Neuberechnung ihrer Ansprüche verlangen. Auch für etwaige
Rückforderungen zu hoher Leistungen durch das AMS gilt diese Frist.
Außerdem haben Arbeitslose künftig nur noch dann die Möglichkeit,
eine zuerkannte Leistung auf dem Rechtsweg zu beeinspruchen, wenn sie
innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der entsprechenden
Mitteilung einen Bescheid verlangen. Die vorgesehenen Änderungen im
Bauern-Sozialversicherungsgesetz stehen vorrangig in Zusammenhang mit
der Neufeststellung der Einheitswerte von landwirtschaftlichen
Betrieben. Es sollen Härtefälle, etwa beim Bezug einer vorzeitigen
Alterspension, vermieden werden.

Weitere Anträge der Opposition zum Thema Pensionen

Mitverhandelt mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz in einem
Debattenblock wird eine Reihe von weiteren Anträgen der Opposition,
die - geht es nach den Empfehlungen des Sozialausschusses - ebenso
wenig ausreichende Unterstützung finden werden. So fordern sowohl die
NEOS als auch die Grünen weitere Schritte zur Begrenzung hoher
Sonderpensionen. Das Team Stronach drängt darauf, das derzeitige
Pensionssystem für EU-BeamtInnen abzuschaffen und diesen künftig nur
noch eine Pension bis maximal zur ASVG-Höchstgrenze zu zahlen. Der
FPÖ geht die jüngste Pensionserhöhung zu wenig weit, zudem verlangt
sie eine Mindestpension von 1.200 € sowie neuerlich eine jährliche
Valorisierung des Pflegegelds.

Schließlich drängen die Freiheitlichen darauf, den Sozial- und
Weiterbildungsfonds auf Grundlage der bisherigen Ausgaben und
Einnahmen zu evaluieren. Nach Auffassung der Regierung ist es dafür
noch zu früh.

Auf Ablehnung wird auch der Antrag der Grünen stoßen, Dauer-
BezieherInnen der Mindestsicherung, wie kranke Menschen, Menschen mit
Behinderung und Menschen, die bereits das Pensionsantrittsalter
überschritten haben, in die Ausgleichszulage des Bundes
miteinzubeziehen.

Fünfjährige Funktionsperiode nun für alle Betriebsräte

In einem weiteren Debattenblock geht es um die Funktionsperiode von
BetriebsrätInnen, einen gelockerten Kündigungsschutz für ältere
ArbeitnehmerInnen und Anpassungen bei betrieblichen Pensionskassen
durch das neue Kindergeldkonto.

Für den Vorstoß der SPÖ-ÖVP-Koalition, nun für alle BetriebsrätInnen
die fünfjährige Funktionsperiode einzuführen, ist ausreichend
positives Echo zu erwarten. Laut Beschluss des Nationalrats vom
Dezember vergangenen Jahres gilt die Verlängerung von vier auf fünf
Jahre derzeit nur für die BetriebsrätInnen, die nach dem
Arbeitsverfassungsgesetz eingerichtet sind. Nun sollen die neuen
Bestimmungen auch für BetriebsrätInnen in land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben sowie für die Personalvertretung der
Post und Telekom Austria nachvollzogen werden.

Kündigungsschutz für ältere ArbeitnehmerInnen wird ab Juli gelockert

Erfolgreich waren die NEOS mit ihrem Antrag zur Lockerung des
Kündigungsschutzes für ältere ArbeitnehmerInnen. Ihre Initiative
wurde unter Berücksichtigung eines S-V-N-Abänderungsantrags
schließlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, NEOS und Team Stronach
angenommen. Die für ältere Beschäftigte geltenden Sonderbestimmungen
sollen demnach künftig nicht mehr zum Tragen kommen, wenn diese zum
Zeitpunkt ihrer Einstellung bereits älter als 50 Jahre waren. Damit
will man die Jobchancen älterer Arbeitsloser verbessern. In den
Erläuterungen zum Abänderungsantrag wird dazu auch auf das erneuerte
Arbeitsprogramm der Regierung verwiesen.

In diesem Zusammenhang fassten die Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und
Grünen auch eine Ausschussfeststellung, mit der sich der
Sozialausschuss ausdrücklich zu der von der Bundesregierung
beschlossenen "Beschäftigungsaktion 20.000" bekennt. Das Programm
zielt darauf ab, jährlich 20.000 Arbeitsplätze für über 50-jährige
langzeitarbeitslose Menschen in Gemeinden, über gemeinnützige
Trägervereine und in Unternehmen zu schaffen bzw. zu fördern, um die
Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe zu halbieren. Gemäß der
Ausschussfeststellung soll das Programm im Juli in Form von
Pilotprojekten in allen Bundesländern starten und vorläufig auf zwei
Jahre befristet sein. Zur Finanzierung werden zusätzlich zu den
vorhandenen Arbeitsmarktgeldern 200 Mio. € zur Verfügung gestellt.
Bei einer erfolgreichen Evaluierung der Pilotprojekte im Herbst 2018
könnte sich die Summe verdoppeln.

Neues Kindergeldkonto erfordert Anpassung bei betrieblichen
Pensionskassen

Mit Unterstützung aller kann die Initiative der Koalition auf
Änderung des Betrieblichen Mitarbeiter- und
Selbständigenvorsorgegesetzes und des Landarbeitsgesetzes rechnen.
Anlass dafür ist die Einführung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos mit
1. März 2017. Für Geburten nach diesem Zeitraum kann
Kinderbetreuungsgeld in flexibler Höhe bezogen werden, abhängig von
der Bezugsdauer. Das soll laut Antrag auch bei jenen Beiträgen
Berücksichtigung finden, die der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF)
während des Kindergeldbezugs anstelle des Arbeitgebers an die
jeweilige betriebliche Pensionskasse leistet. Die Beitragsleistung
von 1,53% knüpft demnach künftig am konkret bezogenen Tagesbetrag des
Kinderbetreuungsgelds an. In beiden Gesetzen sind zudem legistische
Anpassungen vorgesehen.

Die Forderung des Team Stronach nach einer Imagekampagne für die
Lehre wurde im Ausschuss mit dem Hinweis abgelehnt, dass dafür das
Wirtschaftsministerium zuständig ist.

Mountainbiken auf Forststraßen weiter umstritten

In der schon seit Jahren im Raum stehenden Forderung, Forststraßen
für MountainbikerInnen zu öffnen, ist weiterhin kein Konsens in
Sicht. Anläufe dazu gab es schon viele, auch ein neuerlicher Vorstoß
der Grünen blieb bisher erfolglos. Der Sportausschuss des
Nationalrats sprach sich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS dafür
aus, die Debatte über die Forderung der Grünen in den
Landwirtschaftsausschuss zu verlagern. Bedenken gegen eine Öffnung
der Forststraßen für MountainbikerInnen kommen insbesondere von der
ÖVP. Minister Doskozil steht der Idee grundsätzlich positiv
gegenüber.

Dass die Initiative überhaupt ins Plenum des Nationalrats kommt,
haben die Grünen einer selten genutzten Bestimmung der
Geschäftsordnung zu verdanken: Sie hatten ihren Entschließungsantrag
bei der Einbringung vor einem Jahr mit einer Fristsetzung versehen,
um eine Entscheidung im Sportausschuss zu erzwingen. Die nunmehrige
Empfehlung des Ausschusses, den Landwirtschaftsausschuss mit der
Frage zu befassen, werten die Grünen in diesem Sinn als ein Umgehen
der Geschäftsordnung. (Schluss) jan/keg

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