- 24.02.2017, 08:44:03
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- OTS0011
Datenschutz in Europa – Globale Ausrichtung
Europäischer Datenschutztag im Bundeskanzleramt
Utl.: Europäischer Datenschutztag im Bundeskanzleramt =
Wien (OTS) - Nach jahrelangen Verhandlungen auf europäischer Ebene
wurde im Vorjahr die Europäische Datenschutzgrundverordnung
beschlossen. Österreich hat nun diese Verordnung bis Mai 2018 auf
nationaler Ebene umzusetzen. Bei der gestrigen Tagung im
Bundeskanzleramt diskutierten dazu Judith Leschanz von der A1
Telekom, Andrea Jelinek und Mathias Schmidl von der
Datenschutzbehörde (DSB), Betriebswirtin Sarah Spiekermann,
Professorin der WU Wien, Rechtsinformatiker Nikolaus Forgó von der
Universität Hannover sowie Johann Maier, Vorsitzender des
Datenschutzrates. Kanzleramtsminister Thomas Drozda begrüßte und
berichtete, dass ein Entwurf für ein neues österreichisches
Datenschutzgesetz bereits vorliege, dieses mit dem Koalitionspartner
abgestimmt werde und voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2017
beschlossen werden könne. Damit solle das hohe österreichische Niveau
weiter erhalten bleiben und auf die neuen Herausforderungen reagiert
werden.
Judith Leschanz, Leiterin National Data Privacy der A1 berichtete von
den großen Herausforderungen ebenso wie von umfangreichen
Vorbereitungen des Unternehmens für die neue Datenschutzlage: Es
müsse ein komplettes Datenschutz-Managementsystem entwickelt und auch
innerbetrieblich ein neues Bewusstsein geschaffen werden.
Matthias Schmidl, der stellvertretende Leiter der Datenschutzbehörde
berichtete ebenso von den umfangreichen Mehraufgaben. Die
Aufsichtsbehörde habe künftig oft recht unbestimmte Begriffe der
Grundverordnung verbindlich auszulegen und auch auf europäischer
Ebene zu vertreten. Sie müsse sich dem internationalen Datenverkehr
widmen und dafür auch Standardvertragsklauseln mitentwickeln,
Kriterien für Zertifizierungs- und Überwachungsstellen erarbeiten,
weitere Stellen akkreditieren, die die Einhaltung von Regeln
überwachen, Listen für die Datenschutzfolgenabschätzung erstellen,
Verwaltungsstrafverfahren einleiten und führen sowie für die
Einhebung von Geldbußen sorgen. Schließlich werde auch der Vollzug
von Datenschutzmaßnahmen bei elektronischer Kommunikation (e-privacy-
Verordnung) zur Gänze bei den nationalen Datenschutzbehörden liegen.
Auch Nikolaus Forgó sieht die unabhängige Datenschutzbehörde jedes
Mitgliedslandes vor sehr großen Herausforderungen, insbesondere wenn
diese Verfahren gegen Unternehmen mit Sitz außerhalb Europas
anstrengen solle. In Deutschland wurde der Mitarbeiterstand der
Datenschutzbehörden jedenfalls bereits um 20 Prozent erhöht. Er
beklagte auch, dass es im Gegensatz zu den USA keine funktionierende
europäische Datenwirtschaft gebe.
Sarah Spiekermann, Vorstand des Instituts für
Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik an der
Wirtschaftsuniversität Wien, hingegen sieht in der neuen
Datenschutz-Grundverordnung eine große Chance für europäische
Unternehmen, die Datenverarbeitung anders zu denken. Daten seien das
Öl der Digitalökonomie, an diesem Schatz müssten Europa und
Österreich teilhaben. Unternehmen sollten dazu ermuntert werden, eine
europäische Cloud zu schaffen. Die Regulatoren bzw. Aufsichtsbehörden
könnten durch eine Zweckbindung der Einnahmen von Strafzahlungen
wachsen bzw. ausgebaut werden.
Datenschutzratsvorsitzender Johann Maier mahnte, nicht zu übersehen,
dass in der kritischen Öffentlichkeit bereits von einem
Post-Privacy-Zeitalter gesprochen wird, etwa aufgrund von Big Data
oder den schwer lösbaren Sicherheitsproblemen bei einer Zunahme von
vernetzten Geräten(z.B Smart Home). Zu wenig diskutiert werden auch
unzureichende Regelungen der Datenanwendung auf Landesebene, für die
Datenschutz oft noch ein Fremdwort darstelle, und die Anpassung des
jeweiligen Landesrechts an die Datenschutzgrundverordnung. Weiters
urgierte er gesetzliche Regelungen für die Verarbeitung
personenbezogener Daten im Arbeitsverhältnis (z.B.
Beschäftigten-Datenschutzgesetz) und die Beibehaltung der dazu
bestehenden Regelungen im geltenden Datenschutzgesetz 2000. Er
erwarte sich im neuen österreichischen Datenschutzgesetz auch eine
Verbandsklagsregelung, um - wie in Deutschland – gegen Unternehmen
mit Unterlassungsklagen bei Verstößen vorgehen zu können. Gefordert
sind aber aus seiner Sicht jetzt bereits datenverarbeitende
Unternehmen – aber auch Vereine und Verbände – damit fristgerecht die
notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen
werden. Hier gebe es noch viel aufzuholen, so Maier.
„Die Datenschutzgrundverordnung und die überarbeitete
Datenschutzkonvention des Europarates müssen globaler Standard für
den Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes werden, da stehen
wir weiterhin vor großen Herausforderungen“, postulierte Johann Maier
im darauf folgenden Pressegespräch. Denn mit der Anpassung der
österreichische Rechtsordnung dürfe in Österreich die Debatte zum
Schutz der Privatsphäre nicht abgeschlossen sein. „Wir benötigen
darüber hinaus einen globalen politischen Fahrplan für die
Weiterentwicklung des digitalen Grundrechteschutzes und der
Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft sowie generell in der
Gesellschaft.“ Und weiter: „Eine unregulierte Digitalisierung aller
Lebensbereiche führt global zu massiven Datenerfassungen und birgt
das Risiko des determinierten Menschen: der Mensch als
Wirtschaftsobjekt oder als Objekt vernetzter Geräte und als Summe
verschiedener – nicht kontrollierbarer - Algorithmen. Und das
bedeutet nicht ein Mehr an Lebensqualität, Demokratie, Freiheit,
Sicherheit und Effizienz sondern den Verlust menschlicher Würde.“ Er
forderte eine Grundrechte-Charta für das Internet, wie sie auch von
zahlreichen europäischen Politikern eingefordert worden sei.
„Digitale Grundrechte müssen auch die zu verantwortende Vernichtung
menschlicher Arbeit zum Gegenstand haben, da sonst ein
gesellschaftlicher Zusammenbruch ansteht. Es geht um die Umsetzung
digitaler Bürgerrechte und einen Gesellschaftsvertrag für das
digitale Zeitalter. Dies schließt eine finanzielle Besteuerung der
eingesetzten künstlichen Intelligenz mit ein (Robotsteuer), da sonst
die gesellschaftlichen Strukturen und sozialen Systeme
zusammenbrechen.“
Fotos von dieser Veranstaltung sind beim Fotoservice des
Bundeskanzleramtes fotoservice.bundeskanzleramt.at kostenfrei
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