• 22.02.2017, 19:11:28
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Wissenschaftsausschuss genehmigt Kooperationsabkommen mit Bosnien- Herzegowina

Anträge der Opposition zu Studienbeihilfen, Studiengebühren, Privatuniversitäten und ÖH werden vertagt

Utl.: Anträge der Opposition zu Studienbeihilfen, Studiengebühren,
Privatuniversitäten und ÖH werden vertagt =

Wien (PK) - Österreich und Bosnien-Herzegowina werden die
Wissenschafts- und Forschungskooperation ausbauen. Den rechtlichen
Rahmen dazu bietet ein entsprechendes Abkommen, das heute vom
Wissenschaftsausschuss einstimmig genehmigt wurde. Im Blick hatten
die Abgeordneten dabei auch die europäische Perspektive für das Land
am Westbalkan, wobei es nicht zuletzt darum geht, die Beziehungen zu
einem möglichen zukünftigen EU-Mitgliedstaat zu fördern.

Auf der Tagesordnung des Ausschusses standen zudem eine Reihe von
Anträgen der Opposition, deren Bandbreite von der Erhöhung der
Studienbeihilfen über Kritik an der öffentlichen Finanzierung von
Privatuniversitäten bis hin zur Forderung nach Abschaffung der ÖH-
Pflichtmitgliedschaft reichte. Diese Initiativen wurden ebenso
vertagt wie eine gegen Studienbeschränkungen gerichtete
Bürgerinitiative.

Abkommen soll Wissenschafts- und Forschungskooperation mit Bosnien-
Herzegowina fördern

Das vom Ausschuss einstimmig genehmigte Abkommen (1370 d.B.) zwischen
Österreich und Bosnien-Herzegowina schafft die rechtliche Basis für
die Zusammenarbeit der beiden Staaten im wissenschaftlich-technischen
Bereich und soll vor allem die gemeinsame Teilnahme an europäischen
und anderen internationalen Forschungsprogrammen stimulieren und
ausbauen. Wie Bundesminister Reinhold Mitterlehner informierte, ist
für die Projektkooperation im Rahmen des Abkommens jährlich ein
Betrag von maximal 90.000 € vorgesehen.

Positive Stimmen zu dem Abkommen kamen sowohl seitens der
Regierungsparteien als auch von der Opposition. ÖVP-Abgeordneter Karl
Heinz Töchterle erwartet sich nun neue Chancen der Zusammenarbeit, so
etwa auf dem Gebiet der Slawistik, während Jessi Lintl (F) den
Abschluss vor allem unter dem Aspekt begrüßte, dass Bosnien-
Herzegowina das einzige Land des ehemaligen Jugoslawien ist, mit dem
es bisher noch kein derartiges Abkommen gab.

FPÖ fordert Valorisierung der Studienbeihilfe und Änderung bei der
Zuverdienstgrenze

Einen neuerlichen Vorstoß unternahmen die Freiheitlichen mit ihrer
Forderung nach sofortiger Valorisierung der zuletzt im Jahre 2007
angehobenen Studienbeihilfe um 17% (179/A(E)). Flankiert wurde diese
Initiative durch einen Antrag (1275/A(E)) auf Änderung der
Bestimmungen über die Zuverdienstgrenze von BezieherInnen einer
Studienbeihilfe. Derzeit werde die Studienbeihilfe gekürzt, wenn
Studierende in den Ferien mehr als 10.000 € verdienen, gab Andreas
Karlsböck zu bedenken. Seiner Meinung nach sollten daher die
vorlesungsfreien Zeiten sowie Zeiten, in denen keine Beihilfen
bezogen werden, bei der Berechnung der Studienbeihilfe
unberücksichtigt bleiben.

Im Lichte der Pläne der Bundesregierung betreffend Studienbeihilfe
und Zuverdienst wurden beide Anträge mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP
vertagt. Es gehe nun darum, die geplanten Verbesserungen legistisch
umzusetzen, argumentierte SPÖ-Mandatar Harry Buchmayr, worauf Andreas
Karlsböck erwiderte, die Ankündigungen der Bundesregierung seien zwar
löblich, würden aber zu kurz greifen.

FPÖ für Erleichterungen für Berufstätige beim Erlass des
Studienbeitrags

Berufstätige Studierende seien bei der Erbringung des Nachweises, ob
die Voraussetzungen für den Erlass des Studienbeitrags gegeben sind,
benachteiligt, zumal manche Universitäten nur den
Einkommenssteuerbescheid akzeptieren, meinte Axel Kassegger (F). Sein
Vorschlag (1576/A(E)), auch andere Nachweise, wie etwa einen
Gehaltszettel für drei Monate, zuzulassen, wurde allerdings
mehrheitlich vertagt.

Keine endgültige Entscheidung gab es auch hinsichtlich einer
Initiative der Freiheitlichen (1030/A(E)), die die Forderung nach
Ausgleichzahlungen bzw. Studiengebühren für ausländische Studierende
in Österreich enthält. Für Leistungen, die der österreichische Staat
erbringt, sollten Beiträge eingefordert werden, umriss Axel Kassegger
(F) den Grundgedanken seines Vorstoßes. NEOS-Wissenschaftssprecherin
Claudia Gamon konnte diese Sicht nicht teilen und warnte hingegen
davor, BürgerInnen aus anderen EU-Staaten als AusländerInnen zu
sehen. "Wir leben in einem gemeinsamen europäischen Hochschulraum",
bekräftigte sie. Manfred Hofinger (V) begründete die Vertagungen mit
dem Hinweis auf derzeit laufende Arbeiten an praxistauglichen,
verfassungskonformen Lösungen für die von den beiden Anträgen
angesprochenen Themen.

Bürgerinitiative für freie Studienwahl

Weiter auf der Agenda des Ausschusses wird eine Bürgerinitiative
bleiben, die sich gegen Studienbeschränkungen und Hürden beim
Hochschulzugang wendet (16/BI). Will Österreich seine im
internationalen Vergleich niedrige Akademikerquote anheben, dann
seien verbesserte Studienbedingungen, nicht aber zusätzliche
Zugangsbeschränkungen notwendig, lautet die Argumentation der
InitiatorInnen. Axel Kassegger (F) und Julian Schmid (G) nahmen die
Bürgerinitiative zum Anlass, sich ausdrücklich zum freien
Hochschulzugang zu bekennen. Philip Kucher (S) ortete noch weiteren
Diskussionsbedarf und gab damit den Grund für die mehrheitlich
beschlossene Vertagung.

Grüne wollen Rechtsschutz auf Beurteilung von Abschlussarbeiten
ausdehnen

Geht es nach den Grünen, dann soll es in Zukunft Rechtsschutz nicht
nur bei Prüfungsbewertungen, sondern auch bei der Beurteilung von
Abschlussarbeiten geben. Wissenschaftssprecherin Sigrid Maurer (G)
schlägt in ihrem Antrag (1962/A(E)) eine diesbezügliche Ergänzung des
Gesetzestextes vor, sodass bei einem schweren Mangel in der
Durchführung der Beurteilung einer wissenschaftlichen oder
künstlerischen Arbeit das für die studienrechtlichen Angelegenheiten
zuständige Organ die Beurteilung per Bescheid aufzuheben hat. Auch
hier sehen die Regierungsparteien noch kein Ende der Debatte und
entschieden auf Vertagung. Georg Strasser (V) gab allerdings zu
bedenken, dass die von den Grünen aufgeworfenen Punkte in den
Satzungen der Universitäten geregelt werden und ein Eingriff des
Gesetzgebers allein schon aus Gründen der Autonomie problematisch
wäre.

Grüne: Keine Finanzierung von Privatunis mit öffentlichen Geldern

Ein Dorn im Auge ist den Grünen die öffentliche Finanzierung von
privaten Universitäten. Derzeit bestehe zwar ein Finanzierungsverbot
für den Bund, vielfach würden sich aber Länder, Gemeinden, Kammern
oder öffentliche Universitäten an der Finanzierung von
Privatuniversitäten beteiligen, meinte Sigrid Maurer (G). Für ihre
Forderung nach einer Ausweitung des Finanzierungsverbots auf
öffentliche Körperschaften und öffentliche Universitäten (1991/A(E))
signalisierte etwa Harry Buchmayr (S) grundsätzliches Verständnis,
wobei er ins Treffen führte, mit den knappen Mitteln des Staates
sollten keine indirekten Zuschüsse an Privatuniversitäten geleistet
werden. Im Hinblick auf allfällige gesetzliche Adaptationen wurde
aber auch dieser Antrag in die Warteschlange verwiesen.

NEOS gegen ÖH-Pflichtmitgliedschaft

Auf eine Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in der
Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) drängte NEOS-
Wissenschaftssprecherin Claudia Gamon, die sich in ihrer Forderung
auch durch die geringe Wahlbeteiligung bei ÖH-Wahlen bestätigt fühlt.
Ihrem Vorschlag (1833/A(E)) zufolge sollte die ÖH-Mitgliedschaft
durch ein Opt-Out-System auf freiwillige Basis gestellt werden. Die
Initiative wird den Wissenschaftsausschuss noch weiter beschäftigen,
zumal sich die Abgeordneten heute mehrheitlich für eine Vertagung
aussprachen. (Fortsetzung Wissenschaftsausschuss) hof

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