- 20.02.2017, 12:27:24
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Justizminister Brandstetter: Gesetzesentwurf gegen staatsfeindliche Bewegungen und sexuelle Belästigung von Gruppen in Begutachtung
Strafgesetz-Novelle 2017 bringt auch mehr Schutz für Beamte
Utl.: Strafgesetz-Novelle 2017 bringt auch mehr Schutz für Beamte =
Wien (OTS) - Heute hat Justizminister Wolfgang Brandstetter die
Strafgesetz-Novelle 2017 in Begutachtung geschickt. Diese sieht unter
anderem neue Tatbestände gegen staatsfeindliche Bewegungen und
sexuelle Belästigung in Gruppen sowie einen höheren Strafrahmen bei
tätlichen Angriffen gegen Beamte vor. „Mit dem vorliegenden Entwurf
wollen wir den äußerst bedenklichen Entwicklungen hinsichtlich des
Verhaltens gegenüber Behörden und Amtsträgern entgegenwirken. Damit
setzen wir ein deutliches Zeichen, dass der Staat und die für ihn
tätigen Menschen sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen. Darüber
hinaus haben die inakzeptablen Vorfälle in Innsbruck gezeigt, dass
wir beim Sexualstrafrecht in einem Teilbereich nachschärfen müssen.
Das ist ein klares Zeichen, dass wir so ein Verhalten nicht
tolerieren und entschieden dagegen vorgehen“, so Bundesminister
Brandstetter.
Der neue Tatbestand „Staatsfeindliche Bewegungen“ soll künftig ein
effektives Vorgehen gegen Gruppierungen wie beispielsweise „OPPT“,
„Freeman“ oder „souveräne Bürger“ ermöglichen. Diese Bewegungen haben
gemeinsam, dass sie die österreichischen Gesetze, Gerichte sowie
generell staatliche Institutionen ablehnen und mittels
finanzjuristischer Tricks gegen Organe von Behörden vorgehen. „Die
Mitglieder dieser Bewegungen versuchen, Parallelgesellschaften
aufzubauen und sich jeglicher Verpflichtungen zu entziehen. Als
funktionierender Rechtsstaat werden wir das nicht hinnehmen. Auch aus
Verantwortung gegenüber allen rechtschaffenen Bürgerinnen und Bürgern
können wir nicht zulassen, dass die Autorität unserer staatlichen
Institutionen und Organe ohne Folgen untergraben wird“, so
Justizminister Wolfgang Brandstetter. Künftig soll jemand strafbar
sein, der eine solche staatsfeindliche Bewegung gründet, sich an ihr
führend betätigt oder sich daran beteiligt, Der vorgelegte
Gesetzestext sieht vor, dass der Staat auch auf einzelne Personen
strafrechtlich reagieren kann, die sich nicht formal zu einer Gruppe
zusammenschließen. Um einer Bewegung anzugehören, ist es daher
ausreichend, dass eine gewisse Anzahl von Menschen (zumindest zehn)
der gleichen staatsablehnenden Haltung oder dem gleichen
staatsablehnenden Ziel folgen. Eine gemeinsame Organisationsstruktur
oder gemeinsame Kundgebungen sind nicht notwendig.
Justizminister Brandstetter will künftig auch höhere Strafen für
Übergriffe auf Beamte. Der Strafrahmen bei tätlichen Angriffen auf
Beamte soll auf zwei Jahre angehoben werden und so die Exekutive
besser schützen, sowie ein deutliches Signal für mehr Respekt
gegenüber Amtsorganen sein. „Die Zahl der tätlichen Angriffe auf
Sicherheitsorgane in Österreich, insbesondere auf unsere
Justizwachebeamte, nimmt täglich dramatisch zu. Dem muss die
Gesetzgebung zum Schutz unserer Beamten, die für die Bürger
tagtäglich ihr Leben riskieren und unsere Sicherheit gewährleisten,
Rechnung tragen“, so der Justizminister.
Präzisierung und Nachschärfung im Sexualstrafrecht
Als Folge der Silvestervorfälle in Innsbruck, wo Frauen von Gruppen
junger Männer belästigt wurden, wird der Straftatbestand der
sexuellen Belästigung erweitert. Um derartigen inakzeptablen
Übergriffen künftig strafrechtlich effektiv begegnen zu können, wird
die Teilnahme an einer Gruppe, die darauf abzielt, jemanden sexuell
zu belästigen, mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Wer aktiv eine
sexuelle Belästigung gemeinsam mit einem oder mehreren Mittätern
begeht, dem droht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Außerdem soll
künftig die im Strafgesetzbuch verankerte Notwehr um Angriffe auf die
sexuelle Selbstbestimmung erweitert werden. Notwehrhandlungen bei
sexuellen Belästigungen waren bisher nicht explizit geregelt. Zum
stärkeren Schutz von Betroffenen sollen daher sexuelle Integrität und
Selbstbestimmung ausdrücklich in die Aufzählung der notwehrfähigen
Rechtsgüter aufgenommen werden, damit notwendige Verteidigungen
jedenfalls straflos bleiben. „Das bedeutet nicht nur mehr Schutz und
Rechtssicherheit für die Opfer, sondern ist auch ein wichtiges Signal
nach außen, dass die Achtung der Würde und der gegenseitige Respekt
unverrückbare Eckpfeiler unserer Gesellschaftsordnung sind. Wer diese
Werte nicht respektiert, muss mit der vollen Härte des Gesetzes
rechnen“, so abschließend Justizminister Brandstetter.
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