- 17.02.2017, 09:42:58
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Weitere Rüge für Österreichs Antikorruptions-Maßnahmen
Europarat bestätigt die Kritik von Transparency International – Austrian Chapter an zu laschen Bemühungen um mehr Transparenz
Utl.: Europarat bestätigt die Kritik von Transparency International
– Austrian Chapter an zu laschen Bemühungen um mehr
Transparenz =
Wien (OTS) - Die Staatengruppe gegen Korruption (Group d’Etats contre
la corruption – GRECO) des Europarats bestätigt die Analysen von
Transparency International – Austrian Chapter (TI-AC): Der aktuelle
GRECO-Bericht zu Österreich erkennt zwar gewisse Bemühungen um mehr
Transparenz und weniger Korruption, betont aber auch großen
Verbesserungsbedarf in vielen Bereichen.
„Der GRECO-Bericht unterstreicht die Feststellung von TI-AC, dass der
zögerlich begonnene Weg in Richtung mehr Transparenz und
Korruptionsfreiheit nicht konsequent weiter gegangen wird“, warnt Eva
Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von TI-AC. „Es ist bezeichnend, dass
es sich bei denjenigen Entwicklungen, die von GRECO als positiv
hervorgehoben werden, vor allem um umgesetzte Forderungen von TI-AC
handelt.“
GRECO wurde 1999 vom Europarat gegründet, um die Umsetzung der
Anti-Korruptions-Politik des Europarats zu überwachen. Neben 48
europäischen Mitgliedern sind auch die USA Teil der Staatengruppe. In
zyklisch durchgeführten Evaluierungsrunden überprüft GRECO
Antikorruptions- und Transparenzmaßnahmen der Mitgliedsstaaten in
jeweils einem bestimmten Themenbereich.
Die aktuelle vierte Evaluierungsrunde befasst sich mit dem Thema
„Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richtern und
Staatsanwälten“. Ihre während der Evaluierung gewonnenen Erkenntnisse
fassen die Experten von GRECO jeweils in einem Länderbericht
zusammen. Der entsprechende Bericht für Österreich wurde nun
veröffentlicht.
Hinsichtlich Korruptionsprävention bei Abgeordneten hebt GRECO
insbesondere die von TI-AC lang geforderte Gleichstellung von
Abgeordneten zu den übrigen Amtsträgern in Bezug auf Korruption und
Bestechung positiv hervor. Diese Forderung wurde durch das
Transparenzpaket 2012 erfüllt. Hinsichtlich der Justiz lobt GRECO
unter anderem die vergangenen Verschärfungen des
Antikorruptions-Strafrechts, die Schaffung von Spezialeinheiten für
Korruptions- und Wirtschaftsdelikte sowie die Einrichtung des
Weisungsrats, die einen wichtigen Schritt in Richtung der
Weisungsfreistellung der Staatsanwaltschaft darstellte und auch von
TI-AC gefordert und begrüßt wurde.
Kritisiert werden hingegen die unzureichenden Meldepflichten für
Abgeordnete von Einkünften, Nebenbeschäftigungen und sonstigen
Interessenskonflikten sowie die mangelnden Regelungen zur Annahme von
Geschenken und sonstigen Vorteilen. Auch bei Lobbying-Tätigkeiten
bemängelt GRECO fehlende Transparenz und fordert zudem eine strengere
Kontrolle der Vorgaben sowie Sanktionen bei Nichteinhaltung. Für
Staatsanwälte und Richter empfiehlt GRECO unter anderem die
Einführung von regelmäßigen Schulungen und Fortbildungen zu
Integritätsthemen sowie eine Reduktion des Einflusses, den die
Verwaltung im Auswahl- und Ernennungsverfahren ausüben kann.
„Die Empfehlungen von GRECO decken sich weitgehend mit den
Forderungen zu den entsprechenden Bereichen, die TI-AC Ende Januar in
einem umfassenden Forderungspaket an Nationalrat und Bundesregierung
veröffentlicht hat“, stellt Mag. Bettina Knötzl, Präsidentin des
Beirats von TI-AC fest. „Was sich unbedingt zu ändern hat: Das
Auswahlverfahren für Richter und Staatsanwälte muss unabhängiger
werden. Qualität muss das leitende Kriterium werden. Die Erfüllung
der GRECO-Forderungen wird den Wirtschaftsstandort Österreich
stärken.“
Österreich hat nun bis Ende April 2018 Zeit, schriftlich zu den
Empfehlungen Stellung zu nehmen und diese umzusetzen. Zwar wird GRECO
anschließend einen Umsetzungsbericht erstellen, die tatsächliche
Umsetzung der Empfehlungen ist aber nicht rechtlich verpflichtend.
„Wir fordern die österreichische Regierung nachdrücklich dazu auf,
die Forderungen von GRECO und TI-AC rasch umzusetzen“, betont
Geiblinger. „Nachdem sich Österreich im diesjährigen
Korruptionswahrnehmungsindex erstmals seit drei Jahren wieder um
einen Rang verschlechtert hat, ist dies vor allem auch für die
Verbesserung der internationalen Einschätzung des
Wirtschaftsstandorts Österreich von großer Bedeutung.“
Der vollständige GRECO-Bericht ist auf der Website des
Bundesministeriums für Justiz auf Deutsch und Englisch
heruntergeladen werden: http://www.ots.at/redirect/grecobericht
Das vollständige TI-AC Forderungspapier steht auf der TI-AC Website
zum Download zur Verfügung:
https://www.ti-austria.at/was-wir-tun/forderungspapiere/
Weitere Informationen zu GRECO finden sich auf der Website des
Europarats: www.coe.int/greco
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