• 03.02.2017, 12:10:28
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  • OTS0116

Schweinebauern: Tierhaltungsverordnung ist guter Kompromiss auf Weg zu mehr Tierschutz

Einsatz wirksamer Schmerzmittel wird verpflichtend

Utl.: Einsatz wirksamer Schmerzmittel wird verpflichtend =

Wien (OTS) - Der Verband Österreichischer Schweinebauern (VÖS) sieht
die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes beziehungsweise der 1.
Tierhaltungsverordnung als Schritt hin zu einer weiteren Anhebung der
Tierschutzstandards. "Für die Schweinehaltung bringt die neue
Tierhaltungsverordnung vor allem im Bereich der Ferkelkastration und
des Schwanzkupierens strengere Vorschriften. Der Einsatz wirksamer
Schmerzmittel wird verpflichtend, dies ist ein klarer Schritt zu mehr
Tierwohl", stellte der VÖS heute in seiner Funktion als Dachverband
der Zuchtorganisationen sowie der Erzeugergemeinschaften für Ferkel
und Mastschweine in Österreich fest.

Der vorliegende Begutachtungsentwurf ist das Ergebnis einer
zweijährigen Evaluierungsphase, in der wissenschaftlich und fachlich
fundiert alle Möglichkeiten analysiert wurden. Alle
Interessengruppierungen konnten ihre Vorstellungen einbringen und
haben diesen Prozess begleitet. In diesem Zusammenhang muss laut VÖS
festgestellt werden, "dass weder in Österreich noch in der gesamten
EU ausgereifte, praxistaugliche Alternativen zu finden sind".

Zu den diskutierten Verfahren im Bereich der Ferkelkastration
zählt zum einen die umstrittene Behandlung mit Improvac®, welche das
Hodenwachstum und damit die Bildung von Sexualhormonen sowie des
typischen Ebergeruchs vermindert. Als Zweites wird die Kastration mit
Betäubung und Schmerzmitteleinsatz genannt. Eine Vollnarkose in der
ersten Lebenswoche wäre mit einem hohen Verlustrisiko verbunden und
die dafür notwendigen Medikamente dürfen nur von Tierärzten
verabreicht werden. Die dritte Variante stellt das Mästen von
intakten Ebern dar, wobei es bei dieser Haltungsform vermehrt zu
Verletzungen der Tiere kommen kann. In Österreich werden außerdem
Eber als genussuntauglich eingestuft, dies würde zuvor eine
Gesetzesänderung voraussetzen.

"In der 1. Tierhaltungsverordnung wird auch Folgendes
festgehalten: Wenn praxistaugliche, sichere und durch den Landwirt
anwendbare Verfahren zur Betäubung der Ferkel bei der Kastration
zugelassen werden, müssen diese künftig auch zur Anwendung kommen.
Dies zeigt, dass sich österreichische Schweinehalter bei der
Forderung nach mehr Tierschutz kompromissbereit und
zukunftsorientiert zeigen", so der Verband.
(Schluss)

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