• 03.02.2017, 10:31:28
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  • OTS0061

Staatsanwaltschaft: Anklage Amtsmissbrauch gegen Jagdaufseher von Mensdorff-Pouilly

Auch 3 Polizeibeamte auf der Anklagebank, Vorwurf: sie haben gemeinschaftlich den VGT-Obmann widerrechtlich durch Blockade daran gehindert, die Jagdgesellschaft zu filmen

Utl.: Auch 3 Polizeibeamte auf der Anklagebank, Vorwurf: sie haben
gemeinschaftlich den VGT-Obmann widerrechtlich durch Blockade
daran gehindert, die Jagdgesellschaft zu filmen =

Wien (OTS) - Der Vorfall fand bereits am 20. November 2015 statt.
Damals filmte der VGT-Obmann im Bezirk Güssing im Burgenland zusammen
mit 3 anderen TierschützerInnen von der öffentlichen Straße aus die
Schüsse einer Jagdgesellschaft von Mensdorff-Pouilly auf ausgesetzte
Zuchtfasane. Der Jagdaufseher hielt daraufhin seine Jagdhelfer dazu
an, das Fahrzeug des VGT-Obmanns zu blockieren, während die
JägerInnen in der Kutsche zu einem anderen Abschießplatz weiterfahren
konnten. Die vom VGT-Obmann herbeigerufene Polizei unternahm aber
nichts gegen die Blockierer, sondern blockierte ihrerseits das
VGT-Fahrzeug für eine weitere Stunde, bis die Jagd beendet war.
Dagegen hat der VGT-Obmann bereits eine erfolgreiche
Maßnahmenbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht Eisenstadt
eingebracht. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Wien Anklage wegen
Amtsmissbrauch. Das Verfahren wird am 21. Februar 2017 ab 9:30 Uhr im
Saal 1 des Landesgerichts Eisenstadt beginnen. Die Anklage im
Wortlaut: http://bit.ly/2jKgdHl

VGT-Obmann Martin Balluch ist beeindruckt: „Wir haben ständig darauf
hingewiesen, dass man uns rechtswidrig an unserer legalen Tätigkeit,
nämlich von der öffentlichen Straße aus die Jagd auf ausgesetzte
Zuchtfasane zu dokumentieren, behindert. Bei den meisten derartigen
Jagden von Mensdorff-Pouilly gab es sogar eine völlig rechtswidrige
polizeiliche Sperrzone, um uns fern zu halten. Es ist daher wirklich
beeindruckend, dass die Staatsanwaltschaft Wien nun Anklage erhoben
hat. Dass lokale PolizeibeamtInnen die Jägerschaft decken, indem sie
unsere Arbeit behindern, ist leider weit verbreitet. Umso mehr gilt
das für die Jagdaufseher, die ja auch Beamte sind. Ich hoffe, dass
dieses Verfahren nun zeigen wird, dass man so nicht mit uns umgehen
kann. Der Rechtsstaat hat unsere Tierschutzarbeit zu respektieren und
auch vor Übergriffen zu schützen. Mein Respekt vor dem Mut dieses
Staatsanwalts, sich auf diese Weise mit der etablierten Jägerschaft
anzulegen, die ja, wie ich nur zu gut weiß, in unserem Land eine
völlig unverhältnismäßige Macht hat!“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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