- 02.02.2017, 17:18:36
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"Die Presse", 3.2.2017: Sobotka will Demos einschränken
Demonstrationen sollen untersagt werden können, wenn etwa Geschäftsinteressen bedroht sind. Ein „Versammlungsleiter“ könnte künftig für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.
Utl.: Demonstrationen sollen untersagt werden können, wenn etwa
Geschäftsinteressen bedroht sind. Ein „Versammlungsleiter“
könnte künftig für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. =
Wien (OTS) - Während in Wien am Freitag Demonstrationen gegen den
Akademikerball anstehen, gibt es Pläne für eine Novellierung des
Versammlungsgesetzes. „Wir garantieren das Recht auf Meinungsfreiheit
und Versammlungsfreiheit, wollen aber nach mehreren negativen
Erfahrungen mehr Rechtssicherheit und eine klarere Regelung “,
erklärte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) der „Presse".
► So sieht der Plan des Innenministeriums vor, dass künftig bei jeder
Demonstration ein „Versammlungsleiter“ zu benennen ist. Dieser soll
zivilrechtlich haftbar gemacht werden können, wenn im Zuge der
Demonstration etwa Sachbeschädigungen passieren. Also wenn etwa
Schaufenster von Geschäftslokalen eingeschlagen werden. Der
Versammlungsleiter könnte dann wiederum beim eigentlichen Täter
Regress nehmen.
Scheint aus irgendeinem Grund kein Versammlungsleiter auf, oder ist
dieser bei der Demonstration nicht vor Ort, haftet jene Person, die
bei der Demonstration als Leiter in Erscheinung tritt. Wer das ist,
soll der Behördenvertreter feststellen können.
► Die Bundesregierung, respektive der Innenminister, soll künftig
unter bestimmten Voraussetzungen per Verordnung festlegen können, an
welchen Orten zu welchen Zeiten nicht demonstriert werden darf.
Dieses Verbot soll möglich sein, wenn berechtigte Interessen anderer
verletzt sind, etwa, weil Geschäfte große wirtschaftliche Einbußen
fürchten müssen. Ein Verbot von Demonstrationen in der Wiener
Mariahilfer Straße während der Adventsamstage wäre somit denkbar.
Und: Auch zu erwartende massive Verkehrsbehinderungen, etwa wegen
einer Demonstration auf dem Ring, könnten Grund sein, dass den
Organisatoren eine andere Route zugewiesen wird, so der Minister.
► Künftig will man auch genauer prüfen, ob eine Veranstaltung nur
eine „Spaßdemo“ ist und deswegen eine Untersagung möglich ist.
Gedacht ist hier an Fälle wie die Udo-Jürgens-Parade, als die
Teilnehmer in Bademänteln um den Wiener Ring gezogen sind. Die
Behörde soll hier im Vorfeld klären, ob die Veranstaltung tatsächlich
unter den Versammlungsbegriff fällt und als Grundrecht schützenswert
ist.
► Festgelegt werden soll im Gesetz auch, dass zwischen einer Demo und
einer Gegenveranstaltung mindestens 150 Meter Abstand sein müssen.
Momentan steht im Gesetz keine konkrete Meteranzahl. Wenn zwischen
zwei Demos Konflikte befürchtet werden, soll es auch möglich sein,
dass diese nur mit zeitlichem Abstand voneinander genehmigt werden.
► Demonstrationen sollen künftig nach Sobotkas Wunsch 72 Stunden vor
der Abhaltung angemeldet werden, damit die Behörde mehr Vorkehrungen
treffen kann. Bisher war eine 24-Stunden-Frist vorgesehen.
► Für Missverhalten bei Demonstrationen sind höhere Strafen geplant.
Das Gesetz ist eine heikle Materie, da die Versammlungsfreiheit
verfassungsgesetzlich garantiert ist. Das Innenministerium erklärt,
den Grundrechtsschutz voll zu gewährleisten. Zudem wolle man die
Judikatur des Verfassungsgerichtshofs zu Demonstrationen nun auch in
Gesetzesform gießen. An der Novelle wird noch im Detail gearbeitet,
sie ist noch nicht mit der SPÖ akkordiert. „Den konkreten
Gesetzentwurf bekommt natürlich der Koalitionspartner“, betont
Sobotka.
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