• 30.01.2017, 15:23:16
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  • OTS0139

Seit Jahresbeginn: Hebammen-Betreuung im Wochenbett für alle Frauen

Die Krankenkassen finanzieren seit 1. Jänner Hausbesuche einer Hebamme nach der Geburt, unabhängig davon, am wievielten Tag die Frau und das Neugeborene das Krankenhaus verlassen.

Utl.: Die Krankenkassen finanzieren seit 1. Jänner Hausbesuche einer
Hebamme nach der Geburt, unabhängig davon, am wievielten Tag
die Frau und das Neugeborene das Krankenhaus verlassen. =

Wien (OTS) - Frauen in Österreich können seit Jänner Hausbesuche
einer Hebamme nach der Geburt als Kassenleistung in Anspruch nehmen,
unabhängig davon, an welchem Tag nach der Geburt sie das Krankenhaus
verlassen. Bisher musste die Entlassung vor dem vierten Tag nach der
Geburt erfolgen. Auch auf eine Erhöhung der Hebammen-Kassentarife
einigten sich die Sozialversicherungsträger und das Österreichische
Hebammengremium.

„Auf die so genannte vorzeitige Entlassung als Bedingung für
Hebammen-Betreuung im Wochenbett zu verzichten, ist uns Hebammen
schon lange ein Anliegen“, freut sich Petra Welskop, Präsidentin des
Österreichischen Hebammengremiums. Grundsätzlich sei in den letzten
Jahren ein Trend zu beobachten, dass die Aufenthaltsdauer im
Krankenhaus nach der Geburt immer kürzer werde. Die Spitalsstatistik
zeigt das deutlich: Im Jahr 2000 gingen österreichweit rund 12.000
Frauen in den ersten vier Tagen nach der Geburt nach Hause, im Jahr
2014 waren es fast 30.000 Frauen, Tendenz weiterhin steigend.

Gesunde Frauen und ihre Neugeborenen seien laut Welskop in den Tagen
und Wochen nach der Geburt zu Hause sehr gut aufgehoben. „Besonders
das frühe Wochenbett in den ersten ein bis zwei Wochen ist eine Zeit
enormer körperlicher, seelischer und sozialer Veränderungen. Und wo
könnte das besser gelingen als zu Hause, mit einer Hebamme an der
Seite, die regelmäßig kommt, dadurch Sicherheit gibt und diese
Sicherheit an das Neugeborene weitergeben kann. Davon profitiert auch
der Rest der Familie“, erklärt Welskop.

Auch aus medizinischer Sicht sei es sinnvoll, wenn die Mutter und das
Kind schon das Frühwochenbett zu Hause, in privater Umgebung
verbringen, wenn sie dort gut betreut werden. Welskop: „Umso
bedauerlicher, dass bisher gerade jene Frauen, die z.B. aufgrund von
Komplikationen länger im Krankenhaus bleiben mussten, die
anschließende Betreuung durch die Hebamme nicht als Kassenleistung in
Anspruch nehmen konnten. Das ist nun viel besser gelöst, und darüber
sind wir sehr froh. Kassenhebammen können nun alle Frauen und
Neugeborenen im Wochenbett betreuen und ihre Leistungen mit den
Krankenkassen verrechnen.“

Fünf Hebammen-Hausbesuche in den ersten fünf Tagen nach der Geburt
und – wenn Probleme auftreten - weitere sieben Hausbesuche bis zur
achten Woche bezahlt die Krankenkasse. Häufig sind es Probleme beim
Stillen, die die Hebamme schon frühzeitig erkennt, und mit den
richtigen Maßnahmen einen weiteren guten Stillverlauf unterstützt.

Erhöhung der Hebammen-Kassentarife

Auch auf eine Erhöhung der Kassentarife für Hebammen-Hausbesuche und
Konsultationen in der Hebammenordination einigten sich die
Sozialversicherungsträger und das Österreichische Hebammengremium.
„Seit zwei Jahren verhandeln wir über einen neuen Gesamtvertrag mit
dem Hauptverband, und nachdem wir leider noch keine Einigung erzielt
haben, war es jetzt einmal wichtig, zumindest eine Erhöhung der
wichtigsten Tarife vorzunehmen“, sagt Petra Welskop.

Für einen Hausbesuch erhielt eine Kassenhebamme bisher 35,70 Euro
vergütet. Ab 1. Jänner 2017 werden die Krankenkassen 41,70 Euro
bezahlen. Außerdem wurden weitere schrittweise Erhöhungen in den
kommenden Jahren vereinbart, so dass ab 1.1.2020 Kassenhebammen für
einen Hausbesuch 50 Euro bekommen werden.

Hebammengremium fordert ausreichend Kassenverträge

Österreichweit sind knapp 2.200 Hebammen tätig, rund 250 von ihnen
haben einen Kassenvertrag. Petra Welskop: „In einigen Bundesländern
ist die Versorgung der Frauen und Kinder mit Kassenhebammen gut
gesichert, in anderen leider nicht.“ Welskop geht davon aus, dass die
Gespräche der Landesgeschäftsstellen des Hebammengremiums mit den
jeweiligen Krankenkassen in den Bundesländern nun zu guten
Ergebnissen führen werden. „Es würde doch überhaupt keinen Sinn
machen, Frauen immer früher aus dem Krankenhaus zu entlassen, ihnen
Hebammenbetreuung im Wochenbett als Kassenleistung zu versprechen
und dann nicht für ausreichend Kassenhebammen zu sorgen“, zeigt sich
Welskop zuversichtlich, dass nun rasch weitere Kassenverträge
abgeschlossen werden.

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